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private Zahlung an den Zahnarzt

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    private Zahlung an den Zahnarzt

    Guten Abend,
    eine kurze Frage hätte ich zu einer privaten Zahlung an den Zahnarzt.
    Ich habe im Dezember 2014 eine Prothese bekommen, zu der die Krankenkasse nichts zugezahlt hat. Die Rechnung datiert vom 23.12.14 und wurde, bedingt durch Urlaub, erst am 9.1.2015 bezahlt. Kann ich diesen Betrag in die 2015er Steuererklärung einsetzen?
    Ich bedanke mich bereits jetzt für erteilte Hilfe.
    Freundliche Grüße Karin Schäfer

    #2
    AW: private Zahlung an den Zahnarzt

    Ja, die Ausgabe gehört nach 2015 (§ 11 EStG).

    Ob sie sich steuerlich auswirkt, ist ein anderes Thema.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: private Zahlung an den Zahnarzt

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Ob sie sich steuerlich auswirkt, ist ein anderes Thema.

      Hallo.
      siehe aussergewoehnliche Belastungen im EF. Hauptvordruck Seite 3 Zeile zwischen 66 und 67 - Andere aussergewoehnliche Belastungen.
      (Anstelle oder neben den bisher erläuterten Pauschbeträgen (bei Aufwendungen wegen Behinderung oder Pflege) können Sie noch andere außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Diese führen jedoch nur dann zu einer Minderung der Steuer, wenn sie einen bestimmten Teil Ihrer Einkünfte übersteigen. Die „zumutbare Belastung“ ist im Einkommensteuergesetz im Einzelnen geregelt und wird vom Finanzamt berücksichtigt.)
      Gruss (S)stiller
      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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        #4
        AW: private Zahlung an den Zahnarzt

        Hallo,
        ich bedanke mich für die Antworten. Wahrscheinlich wird bei uns nichts anerkannt werden, aber generell wollte ich es wissen und man kann es ja mal versuchen. Es kommt zu einem Betrag von ca. 2.500,00 € und da werde ich mall nachrechnen.
        Danke nochmals und schönen Abend! Karin

        Kommentar


          #5
          AW: private Zahlung an den Zahnarzt

          Zitat von scubakarin Beitrag anzeigen
          Hallo,
          ich bedanke mich für die Antworten. Wahrscheinlich wird bei uns nichts anerkannt werden, aber generell wollte ich es wissen und man kann es ja mal versuchen. Es kommt zu einem Betrag von ca. 2.500,00 € und da werde ich mall nachrechnen.
          Danke nochmals und schönen Abend! Karin
          Hallo,
          die Berechnung zeigt es, ob oder ob nicht!
          EF hat und ist eine Ausfuellhilfe, deshalb war es ein Test?

          Zitat von scubakarin Beitrag anzeigen
          Hallo,
          man kann es ja mal versuchen.
          Danke nochmals und schönen Abend! Karin
          Das mal Versuchen, da ist mein Spass zu Ende. Ernsthafte Fragen ja, Jux und Dollerei - nein DANKE!
          Zuletzt geändert von stiller; 19.01.2016, 22:13. Grund: Jux
          Gruss (S)stiller
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            #6
            AW: private Zahlung an den Zahnarzt

            Hallo Stiller,
            etwas verwundert habe ich erst heute den letzten Satz gelesen.
            Meine Frage war schon sehr ernst gemeint und mit "versuchen" meinte ich die Angabe im Formular. Ob das Finanzamt etwas anerkennt oder nicht werde ich ja dann sehen.
            Trotzdem vielen Dank!
            Karin

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              #7
              AW: private Zahlung an den Zahnarzt

              Ob das Finanzamt etwas anerkennt oder nicht werde ich ja dann sehen.
              Du siehst es bereits in der Vorausberechnung von ElsterFormular!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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