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verschiedene Wohnungen zur Arbeit - Lebensmittelpunkt

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    verschiedene Wohnungen zur Arbeit - Lebensmittelpunkt

    Hallo Forum,

    ich bin, sagen wir es mal, "Überlebenskünstler" und habe einen gemeldeten Wohnsitz bei meiner Schwester ca. 100km von der Arbeit entfernt. Ein richtiger Hausstand ist hier nicht vorhanden, da ich sowieso bald weg ziehen möchte.
    Die Hälfte der Arbeitstage lebe ich mietfrei bei meiner Freundin (Arbeitsweg ca. 24km) um Kosten zu sparen. Hier befindet sich kein Hausstand von mir.
    Seit dem 01.10.2015 habe ich eine Wohnung in der Nähe meines Arbeitsortes, sodass sich der Arbeitsweg auf 17km verkürzt hat. Ein kleiner Hausstand ist hier vorhanden. Da Freunde und Verwandte an meinem Wohnsitz bei meiner Schwester wohnen, habe ich den Lebensmittelpunkt (zumindest für mich ;-) ) dort. Ich fahre am Wochenende, manchmal auch nur jedes zweite, nach Hause.
    Gebe ich die Fahrten von meiner Schwester und Freundin in getrennten Feldern mit den Kilometern an?
    Ist es ratsam gleich die Adresse dort zu vermerken?
    Ist die Wohnung, die ich seit 01.10.15 bewohne nun eine doppelte Haushaltsführung? (Mietvertrag gleich als Beleg mitschicken?) Hier muss ich mich dann nochmal belesen wie ich alles eintrage.

    Ich danke euch schon einmal im voraus.

    #2
    AW: verschiedene Wohnungen zur Arbeit - Lebensmittelpunkt

    Bei den Fahrten von Wohnung zur Arbeitsstätte, trägst du die Fahrten so ein, wie sie tatsächlich stattgefunden haben.
    Über "hinzufügen " kannst du mehrere Zeilen hinzufügen.
    Es ist empfehlenswert dort die verschiedenen Adressen anzugeben.

    Ob wirklich eine doppelte Haushaltsführung vorliegt, klärst du mit deinem Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein oder Finanzamt.
    Voraussetzung für eine doppelte Haushaltsführung ist UNTER ANDEREM, dass du entsprechende Nachweise vorlegen kannst, dass du finanziell durch beide Haushalte belastet bist.

    Kostenloses Zimmer im Haushalt der Eltern oder der Schwester zählt so z.b NICHT.
    Mfg

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      #3
      AW: verschiedene Wohnungen zur Arbeit - Lebensmittelpunkt

      Hallo und vielen Dank für deine Nachricht.
      Die Fahrten trage ich dann so ein wie stattgefunden. Sollte ich gleich Werkstattbelege dazu legen zwecks den Kilometern? Es sind ca. 20000km im Jahr.
      Also finanziell bin ich ja (zum Glück) nicht belastet bei meiner Schwester.
      Soll ich dann die doppelte Haushaltsführung gar nicht erst angeben? Für die zweite Wohnung kann ich ja natürlich einen Mietvertrag vorlegen.
      Zuletzt geändert von Fahrer; 20.01.2016, 11:00.

      Kommentar


        #4
        AW: verschiedene Wohnungen zur Arbeit - Lebensmittelpunkt

        Zitat von Fahrer Beitrag anzeigen
        Hallo und vielen Dank für deine Nachricht.
        Die Fahrten trage ich dann so ein wie stattgefunden. Sollte ich gleich Werkstattbelege dazu legen zwecks den Kilometern? Es sind ca. 20000km im Jahr.
        Also finanziell bin ich ja (zum Glück) nicht belastet bei meiner Schwester.
        Soll ich dann die doppelte Haushaltsführung gar nicht erst angeben? Für die zweite Wohnung kann ich ja natürlich einen Mietvertrag vorlegen.
        Nachweise der Kilometer :
        Aufheben solltest du die Belege unbedingt.
        Ob dein Sachbearbeiter die Belege sehen will, weiß nur er allein.

        Doppelte Haushaltsführung :
        Wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen (die genauen Voraussetzungen erklärt dir ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein; alternativ Steuerliteratur ) dann solltest du da in der Steuererklärung auch nichts eintragen.
        Mfg

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