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Übungsleiterpauschale und Fahrtkosten?

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    Übungsleiterpauschale und Fahrtkosten?

    Hallo,

    ich habe für einen gemeinnützigen Verein ein Projekt gemacht, bei dem ich ein Stück entwickelt und dann gespielt habe und damit 4.000 € verdient habe. Nun möchte ich einen Teil steuerfrei abrechnen über die Übungsleiterpauschale.

    Frage 1: Brauche ich getrennte Verträge (Autorenschaft, Umsetzung), um einen Teil der 4.000 € abzusetzen oder ist auch ein Gesamtvertrag in Ordnung?
    Frage 2: Kann ich für die 2.400 auch noch die Fahrtkosten abrechnen? Also 4.000 € minus 2.400 € (ÜLP) minus 600 € Fahrtkosten = 1.000 € zu versteuerndes Einkommen?

    Danke für Eure Einschätzungen!

    #2
    AW: Übungsleiterpauschale und Fahrtkosten?

    Hallo kidronnie,

    für solche Einschätzungen fragst du am besten einen Steuerberater deines Vertrauens.
    Hier kann und darf keine steuerliche Beratung erfolgen.

    Tschüß

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      #3
      AW: Übungsleiterpauschale und Fahrtkosten?

      Betriebsausgaben können nur geltend gemacht werden, insoweit sie die Übungsleiterpauschale übersteigen.
      Du musst also mehr als 2.400 Euro Betriebsausgaben nachweisen können. Dann darfst du den übersteigenden Teil ansetzen.

      Vereinfacht gesagt : Entweder die tatsächlichen Kosten oder die Übungsleiterpauschale. Beides gleichzeitig geht nicht.

      Quelle :
      Einkommensteuergesetz (EStG)
      § 3c Anteilige Abzüge
      (1) Ausgaben dürfen, soweit sie mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden; Absatz 2 bleibt unberührt.


      Weitere Informationen im Einzelfall erhälst du bei deinem Steuerberater.
      Zuletzt geändert von Elster-Tester; 20.01.2016, 12:39.
      Mfg

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