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Höhe des Elterngeldes in 2015

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    Höhe des Elterngeldes in 2015

    Hallo,

    ich weiß zwar, daß hier schon viele Fragen bezüglich des Elterngeldes gestellt wurden, aber auf meine hab ich bis jetzt noch keine Antwort gefunden :-)

    Wo es eingetragen wird weiß ich, nur über die Höhe bin ich mir etwas unsicher.

    Meine Elterngeldberechnugn fängt laut Bescheid am 21.04. an und geht immer vom 21. eines Monats bis zum 20. des Folgemonats.
    Im Bescheid selbst sind ja auch nur die monatlichen Beträge angegeben.
    Muß ich mir den Betrag jetzt selbst ausrechnen, den ich bekommen habe? Also quasi die 10 tage im April, und dann nochmal 11 im Dezember extra ausrechnen? Ich hoffe Ihr versteht was ich meine.

    Wie habt Ihr das immer gemacht?

    Achja, ich lass mir das Elterngeld auf 2 Jahre auszahlen, d.h. ich bekomme monatlich quasi nur die Hälfte des eigentlichen Elterngeldes, dafür aber länger. Mein Freund und ich wohnen zwar zusammen, sind aber nicht verheiratet und haben auch keine eingetragene Lebensgemeinschaft.

    In der Hoffnung auf verständliche Antworten :-)

    Liebe Grüße

    Katrin

    #2
    AW: Höhe des Elterngeldes in 2015

    Meiner Meinung nach müsstest Du da noch eine Bescheinigung drüber kriegen. Andernfalls wären natürlich die Kontoauszüge hilfreicher als ein Bescheid, denn da kannst Du genau feststellen, was Du im Jahr 2015 bekommen hast.

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      #3
      AW: Höhe des Elterngeldes in 2015

      Die Bescheinigung kommt sicher bis spätestens Ende Februar und auf die würde ich auch warten.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Höhe des Elterngeldes in 2015

        Hallo,

        auch beim Elterngeld gilt das Zuflussprinzip, alles was du im Jahr 2015 ausgezahlt bekommen hast gehört in die Steuererklärung 2015. Ob die Karenzfrist von 10 Tagen auch beim Elterngeld greift kann ich nicht sicher sagen, imho aber nein.

        Am Besten wartest du wirklich die Bescheinigung ab.

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Höhe des Elterngeldes in 2015

          ach herrje, erstmal danke für die Antworten und ein dickes SORRY für meine späte Reaktion! Leider sind die Benachrichtigungen hierfür irgendwie im Spamordner gelandet und ich hab nix mitbekommen...

          Ich hab heute an der Elterngeldstelle angerufen und die Dame dort konnte mir leider nicht weiterhelfen. Eine Bescheinigung gibt es nicht!! Ich solle den Bescheid in Kopie mit beilegen...Die Elterngeldstelle wird so Mitte Februar die Daten ans Finanzamt übermitteln. Ganz toll...auf die Frage was ich denn dann eintragen solle in der Erklärung wusste sie dann auch keine Antwort...
          Ich denke, ich werde dann versuchen, am Finanzamt den genauen Betrag zu erfragen. Kann mir aber nicht vorstellen, daß die mir da Auskunft geben können...
          zur Not geb ich einfach einen ungefähren Betrag ein und setz noch ein extra Schreiben auf, daß ich icht weiß, ob der Betrag stimmt.

          Soweit die Sachstandslage...

          Falls noch jemand eine Idee hat, immer her damit :-)

          Liebe Grüße

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            #6
            AW: Höhe des Elterngeldes in 2015

            Die Elterngeldstelle wird so Mitte Februar die Daten ans Finanzamt übermitteln.
            Und genau darüber bekommst du eine schriftliche Mitteilung mit den für 2015 übermittelten Beträgen, auch, wenn die Dame von der Elterngeldstelle das nicht weiß!

            Also abwarten und ruhig bleiben!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Höhe des Elterngeldes in 2015

              Der Belegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung), den Du beantragen kannst, enthält auch die elektronisch übermittelten Daten von Lohnersatzleistungen, d.h. Elterngeld müsste auch dabei sein. DANN hättest Du ja genau das, was die Elterngeldstelle übermittelt hat, sobald sie das getan hat.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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