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Grundfreibetrag und Atkiengewinne

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    Grundfreibetrag und Atkiengewinne

    Hallo liebe Forumuser,

    ich möchte nachträglich die Ertragssteuer und den Solidaritätszuschlag von einem Aktiengewinn zurückholen. In dem Jahr für welches ich die Steuererklärung machen möchte war ich Masterstudent und habe keine Einkünfte erhalten. Damit sollte ich deutlich unter dem Grundfreibetrag gelegen haben. Jedoch habe ich in diesem Jahr ein Aktiengewinn erzielt, der über dem Sparerpauschbetrag von 800€ lag, sodass Ertragssteuern und Solidaritätszuschlag von der Bank automatisch einbehalten wurde.

    Dieses Geld möchte ich mir nun zurückholen. Jedoch bleiben beim Ausfüllen der Formulare folgende Fragen offen:
    1) Muss ich Anlage N gar nicht ausfüllen, da ich kein Einkommen hatte? Oder wo erkläre ich dann, dass ich kein Einkommen hatte und unter dem Grundfreibetrag lag?
    2) Kann ich in Anlage KAP angeben, wieviel mir meiner Meinung nach zusteht oder wird dies automatisch berechnet, wenn man Gewinne, Ertragssteuer, Freibetrag usw. angibt?


    Vielen Dank für eure Hilfe!

    #2
    AW: Grundfreibetrag und Atkiengewinne

    Zitat von Erdbeer-schoRsch Beitrag anzeigen
    habe keine Einkünfte erhalten
    Das widerspricht sich mit folgender Aussage:

    Zitat von Erdbeer-schoRsch Beitrag anzeigen
    Jedoch habe ich in diesem Jahr ein Aktiengewinn erzielt
    Also: keine Anlage für die gewerblichen Einkünfte, keine für die Vermietung, keine für die Arbeitnehmertätigkeit etc., eine für die Kapitaleinkünfte.

    Du kannst Dir mit ElsterFormular das Ergebnis ausrechnen. Aber die Erklärung übermittelst Du, ohne dieses Ergebnis dem Finanzamt extra nochmal mitzuteilen.

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      #3
      AW: Grundfreibetrag und Atkiengewinne

      Muss ich Anlage N gar nicht ausfüllen, da ich kein Einkommen hatte?
      Wenn du keine Werbungskosten aus deinem Masterstudium geltend machen willst, musst du die Anlage N nicht beifügen.

      Du musst in der Anlage KAP nur Günstigerprüfung ankreuzen.

      Du hast kein Jahr angegeben, du kannst nicht beliebig viele Jahre zurück eine Erklärung einreichen!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Grundfreibetrag und Atkiengewinne

        Wer keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hat, füllt die Anlage N nicht aus.
        In der Anlage KAP Günstigerprüfung beantragen und die Steuerbescheinigung der Bank exakt abtippen und im Original beilegen.

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