Hallo liebe Forumuser,
ich möchte nachträglich die Ertragssteuer und den Solidaritätszuschlag von einem Aktiengewinn zurückholen. In dem Jahr für welches ich die Steuererklärung machen möchte war ich Masterstudent und habe keine Einkünfte erhalten. Damit sollte ich deutlich unter dem Grundfreibetrag gelegen haben. Jedoch habe ich in diesem Jahr ein Aktiengewinn erzielt, der über dem Sparerpauschbetrag von 800€ lag, sodass Ertragssteuern und Solidaritätszuschlag von der Bank automatisch einbehalten wurde.
Dieses Geld möchte ich mir nun zurückholen. Jedoch bleiben beim Ausfüllen der Formulare folgende Fragen offen:
1) Muss ich Anlage N gar nicht ausfüllen, da ich kein Einkommen hatte? Oder wo erkläre ich dann, dass ich kein Einkommen hatte und unter dem Grundfreibetrag lag?
2) Kann ich in Anlage KAP angeben, wieviel mir meiner Meinung nach zusteht oder wird dies automatisch berechnet, wenn man Gewinne, Ertragssteuer, Freibetrag usw. angibt?
Vielen Dank für eure Hilfe!
ich möchte nachträglich die Ertragssteuer und den Solidaritätszuschlag von einem Aktiengewinn zurückholen. In dem Jahr für welches ich die Steuererklärung machen möchte war ich Masterstudent und habe keine Einkünfte erhalten. Damit sollte ich deutlich unter dem Grundfreibetrag gelegen haben. Jedoch habe ich in diesem Jahr ein Aktiengewinn erzielt, der über dem Sparerpauschbetrag von 800€ lag, sodass Ertragssteuern und Solidaritätszuschlag von der Bank automatisch einbehalten wurde.
Dieses Geld möchte ich mir nun zurückholen. Jedoch bleiben beim Ausfüllen der Formulare folgende Fragen offen:
1) Muss ich Anlage N gar nicht ausfüllen, da ich kein Einkommen hatte? Oder wo erkläre ich dann, dass ich kein Einkommen hatte und unter dem Grundfreibetrag lag?
2) Kann ich in Anlage KAP angeben, wieviel mir meiner Meinung nach zusteht oder wird dies automatisch berechnet, wenn man Gewinne, Ertragssteuer, Freibetrag usw. angibt?
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