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ESt2015; Heirat, Datenübernahme Vorjahr

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    ESt2015; Heirat, Datenübernahme Vorjahr

    Durch Heirat in 2015 muss ich nun eine gemeinsame Steuerklärung mit meiner Frau machen (Zusammenveranlagung).
    Die Übernahme der Daten vom FA (Stammdaten, Verdienstbescheinigungen vom Arbeitgeber) klappt über die Steuer-ID problemlos und wird den einzelnen Personen korrekt zugeordnet.

    Problem:
    Datenübernahme aus den Einzelsteuererklärungen des Vorjahres: Alle Ausgaben meiner Frau (= Ehefrau) aus 2015 werden nun mir (= Ehemann) auf den einzelnen Anlagen zugeordnet bzw. zur Übernahme angeboten. Wo / wie kann ich eine zutreffende Datenübernahme für die "richtige" Person einstellen und sicherstellen?

    #2
    AW: ESt2015; Heirat, Datenübernahme Vorjahr

    Meiner Meinung nach ist es gar nicht möglich, die Daten einer einzeln veranlagten Frau in die Steuererklärung für die Zusammenveranlagung zu übernehmen. Du kannst höchstens Deine eigene Erklärung übernehmen und dann die Daten der Ehefrau nachtragen.

    Anders ist das womöglich mit Kaufsoftware. Dafür ist es jetzt aber zu spät.

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      #3
      AW: ESt2015; Heirat, Datenübernahme Vorjahr

      Da vor der Heirat jeder seine Einträge als bzw. beim Steuerpflichtigen machen musste, kann das auch gar nicht funktionieren!

      Ich finde es aber auch nicht so dramatisch, die noch brauchbaren bzw. benötigten Vorjahresdaten einmal von Hand nachzutragen, noch dazu, wenn der Belegabruf für die Stammdaten und die aktuellen Daten des Jahres 2015 genutzt wird.
      Soviel kann das ja nicht sein.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: ESt2015; Heirat, Datenübernahme Vorjahr

        Denkt auch daran, dass es insbesondere im Hauptvordruck und in der Anlage Vorsorgeaufwand ein paar Stellen gibt, an denen die Beträge Beider als gemeinsame Summe einzutragen sind.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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