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Berufsausbildung, welche Sachen kann ich als Elternteil von meinen Sohn mit absetzen

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    Berufsausbildung, welche Sachen kann ich als Elternteil von meinen Sohn mit absetzen

    Hallo ,

    ich bin verheiratet und habe einen Sohn der 18 Jahre alt ist und sich seit letzten Jahr in der Berufsausbildung ist.
    Er wohnt noch zu Hause und fährt jeden Tag mit Bahn und Bus.
    Kann man die Fahrkarten mit absetzen und wo ?
    Außerdem wo kann man zum bsp die Bücher für die Berufsausbildung und Kranken und Pflegeversicherungsbeträge die er gezahlt hat mit absetzen .

    Es wäre schön wenn mir einer helfen könnte .
    Herzlichen Dank

    #2
    AW: Berufsausbildung, welche Sachen kann ich als Elternteil von meinen Sohn mit abset

    Das kann er alles in seiner Einkommensteuererklärung absetzen.

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      #3
      AW: Berufsausbildung, welche Sachen kann ich als Elternteil von meinen Sohn mit abset

      Hallo,

      da nicht klar wird, in welche Richtung deine Frage läuft: Um wessen Steuererklärung geht es?

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: Berufsausbildung, welche Sachen kann ich als Elternteil von meinen Sohn mit abset

        Hallo,

        ist doch eindeutig

        Zitat: welche Sachen kann ich als Elternteil von meinen Sohn mit absetzen

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Berufsausbildung, welche Sachen kann ich als Elternteil von meinen Sohn mit abset

          Zitat von sonnenblumenfee Beitrag anzeigen
          Außerdem wo kann man zum bsp die Bücher für die Berufsausbildung und Kranken und Pflegeversicherungsbeträge die er gezahlt hat mit absetzen .
          Grundsätzlich können auch die Eltern unter bestimmten Bedingungen die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ihrer Kinder, für die sie noch Kindergeld beziehen, als Sonderausgaben absetzen.

          https://www.iww.de/ssp/alle-steuerza...-wieder-f68259
          mfg. - Kent

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            #6
            AW: Berufsausbildung, welche Sachen kann ich als Elternteil von meinen Sohn mit abset

            Nochmal etwas deutlicher :

            Nur der Sohn kann in seiner EIGENEN Steuererklärung Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend machen.

            DU kannst diese Kosten in DEINER Steuererklärung _grundsätzlich_ NICHT geltend machen.

            Mehr Informationen gibt's beim Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.
            Mfg

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              #7
              AW: Berufsausbildung, welche Sachen kann ich als Elternteil von meinen Sohn mit abset

              Wenn er noch in Ausbildung ist, bekommt ihr ja weiterhin Kindergeld für ihn.

              Damit werden eure Aufwendungen für ihn bis zur Höhe des Kinderfreibetrags ja bereits steuerfrei gestellt.

              Nur wenn er auswärts untergebracht wäre, könnte ihr noch einen pauschalen Sonderbedarf geltend machen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Berufsausbildung, welche Sachen kann ich als Elternteil von meinen Sohn mit abset

                Zitat von Kent Beitrag anzeigen
                Grundsätzlich können auch die Eltern unter bestimmten Bedingungen die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ihrer Kinder, für die sie noch Kindergeld beziehen, als Sonderausgaben absetzen.

                https://www.iww.de/ssp/alle-steuerza...-wieder-f68259

                Hallo,

                ich habe gerade folgendes gefunden.

                Bekommen Eltern während der Ausbildung noch Kindergeld?
                Eltern haben grundsätzlich einen Kindergeldanspruch, solange sich ein Kind noch in Ausbildung befindet und seinen 25. Geburtstag noch nicht gefeiert hat. Es gibt jedoch eine Einschränkung.

                Handelt es sich bei der Lehre um eine Zweitausbildung und die wöchentliche Arbeitszeit liegt bei über 20 Stunden, stellt die Familienkasse die Kindergeldzahlungen an die Eltern ein. Eine Zweitausbildung liegt vor, wenn ein Kind vor einer Lehre bereits ein Studium abgeschlossen hat oder vor der Lehre bereits eine andere Ausbildung absolviert hat.

                Sonderausgabenabzug der Eltern für Beiträge des Kindes möglich?
                Geht Ihr Kind noch zur Schule, absolviert eine Ausbildung oder studiert und Sie bekommen noch Kindergeld, winkt Ihnen in der Einkommensteuererklärung 2015 ein oftmals unbekanntes Steuersparmodell. Sie dürfen die Beitragszahlungen des Kindes zur Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.

                Beispiel: Der selbständige Handwerker Müller und seine Frau haben einen 19-jährigen Sohn, der gerade eine Lehre macht. Der Lohnsteuerbescheinigung 2015 des Sohnes kann entnommen werden, das der Ausbildungsbetrieb des Sohnes im Jahr 2015 935 Euro für Krankenversicherungsbeiträge und 116 Euro für Pflegeversicherungsbeiträge einbehalten und abgeführt hat.

                Folge: Diese Beitragszahlungen dürfen die Eltern als Sonderausgaben in ihrer Einkommensteuererklärung berücksichtigen.

                Das müssen Eltern zum Sonderausgabenabzug wissen
                Damit das Finanzamt dem Sonderausgabenabzug für Beitragszahlungen eines Kindes zur Kranken- und Pflegeversicherung in der Einkommensteuererklärung 2015 der Eltern zustimmt, müssen Eltern Folgendes beachten:

                Grundvoraussetzung ist, dass Eltern für ihr Kind noch einen Kindergeldanspruch haben.
                Beantragen Eltern in ihrer Einkommensteuererklärung 2015 einen solchen Sonderausgabenabzug, darf das Kind in einer eigenen Einkommensteuererklärung 2015 die Beitragszahlungen nicht noch einmal geltend machen.
                Angaben zum Sonderausgabenabzug für Beiträge ihres Kindes machen Eltern in der Anlage Kind.
                Praxis-Tipp: Übereifrige Finanzbeamte lassen den Sonderausgabenabzug häufig nicht zu, weil die Beiträge durch den Arbeitgeber des Kindes abgeführt wurden. Argumentation der Sachbearbeiter im Finanzamt: Die Eltern können nichts abziehen, weil sie schließlich keine Ausgaben hatten. Doch diese Aussage ist nicht korrekt. Die Beiträge des Kindes werden so behandelt, als hätten sie die Eltern gezahlt, wenn die Eltern dem Kind gegenüber ihre Unterhaltspflichten erfüllt haben (Gewährung von Unterkunft und Verpflegung).


                Wo finde ich den Sonderausgabenabzug beim Kind in der Steuererklärung.

                Vielen Dank.

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                  #9
                  AW: Berufsausbildung, welche Sachen kann ich als Elternteil von meinen Sohn mit abset

                  Hallo,

                  Seite 2 ab Zeile 31, ab Feld 70

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

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                    #10
                    AW: Berufsausbildung, welche Sachen kann ich als Elternteil von meinen Sohn mit abset

                    Ob das so richtig ist, darüber muss erst noch der BFH ein Urteil fällen :
                    http://www.haufe.de/steuern/kanzlei-...70_329734.html

                    Aber das ist ein anderes Thema.
                    Wichtig ist im Moment nur, dass der Sohn die Beiträge nicht in seiner Steuererklärung angibt.
                    Zuletzt geändert von Elster-Tester; 30.01.2016, 16:43.
                    Mfg

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