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nachträgliche Verlustfeststellung

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    nachträgliche Verlustfeststellung

    Guten Tag ,

    ich habe eine Frage , ich hatte in 2010 eine Herz-OP in Deutschland. Damals war ich Student und lebte in Rumänien. Ich musste die ganze OP selber zahlen, die Krankenkasse aus Rumänien hat nichts gedeckt. Mittlerweile arbeite ich seit 2014 in Deutschland.
    Kann ich einen Verlustfeststellung nachträglich einreichen damit ich die OP Kosten von den Steuern absetzen kann ? Und welche Formulare muss ich ausfüllen ?

    Vielen Dank
    Robert

    #2
    AW: nachträgliche Verlustfeststellung

    Nein.

    Im Übrigen hat das nichts mit Elster zu tun.

    Kommentar


      #3
      AW: nachträgliche Verlustfeststellung

      Von den anderen verfahrensrechtlichen Problemen in Deiner Situation mal abgesehen: Für einen vortragsfähigen Verlust brauchst Du negative Einkünfte aus einer Einkunftsart. Deine Aufwendungen sind aber außergewöhnliche Belastungen, die steuersystematisch erst "später" abgezogen werden. Außergewöhnliche Belastungen können also NIEMALS zu einem feststellbaren Verlust führen, selbst wenn es 1 Mrd. wäre.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        AW: nachträgliche Verlustfeststellung

        Das ganze scheitert schonmal daran, dass er für das Jahr 2010 in Deutschland mangels Steuerpflicht keine Steuererklärung einreichen darf.

        Er wohnt ja erst seit 2014 in Deutschland.
        Mfg

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