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Familienheimfahrteh bei Sonderausgaben eintragen

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    Familienheimfahrteh bei Sonderausgaben eintragen

    Hallo Elster-Forum,

    ich mach meine Steuererklärung für 2012, als ich noch Student war und hatte auch meinen Erstwohnsitz an meinem Studienort. Nun möchte ich aber Familienheimfahrten/besuche nach ESTG §10 Abs1 Nr 7 bei Sonderausgaben eintragen.

    Wo bei Sondersausgaben im Hauptvordruck trage ich die Kosten ein?

    Mit besten Grüßen

    Forodofroehlich
    Zuletzt geändert von Frodofroehlich; 30.01.2016, 19:27.

    #2
    AW: Familienheimfahrteh bei Sonderausgaben eintragen

    Ohne darauf einzugehen, wie der konkrete Sachverhalt steuerlich zu bewerten ist:

    Bei einem Erststudium sind Ausbildungskosten als Sonderausgaben beschränkt abzugsfähig. Sie sind im Hauptvordruck auf Seite 2 Zeile 47 zu erklären.
    Zuletzt geändert von Charlie24; 30.01.2016, 18:30. Grund: Zeile für 2012 berichtigt!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Familienheimfahrteh bei Sonderausgaben eintragen

      Wieso, ist das bedenklich?

      Aber danke für die Antwort!

      Kommentar


        #4
        AW: Familienheimfahrteh bei Sonderausgaben eintragen

        Wieso, ist das bedenklich?
        Dazu habe ich mich nicht geäußert, ich weiß nicht, wo 2012 dein Lebensmittelpunkt war.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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