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Abbruch-Hinweis 04964

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    Abbruch-Hinweis 04964

    Elsterformular V17, Revision 18598

    Hallo Forum,
    ich habe gerade meine Ekst 2015 fertig und möchte sie berechnen lassen. Leider erscheint da nur der nichtssagende Text:
    "Leider konnte zu dem Abbruch-Hinweis 04964 kein Erläuterungstext gefunden werden"
    Toll, wo soll man da suchen und im Web und hier im Forum finde ich auch nichts zu diesem Fehlercode. Hat da jemand eine Idee?
    Danke und Gru,
    Bernd
    Danke und Gruß,
    Bernd

    #2
    AW: Abbruch-Hinweis 04964

    Hallo,

    was ergibt eine reine Plausibilitätsprüfung?
    Gruß, Basteltyp

    ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
    ***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***

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      #3
      AW: Abbruch-Hinweis 04964

      Das ist es ja, gar nichts, danach ist alles in Ordnung.
      Danke und Gruß,
      Bernd

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        #4
        AW: Abbruch-Hinweis 04964

        Ein Programm zur PDF-Anzeige, wie z. B. Adobe Reader, ist installiert?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Abbruch-Hinweis 04964

          naja klar, die anderen Ekst Erklärungen funktionieren ja auch. Ich habe den Ausdruck schon mal mit 2014 verglichen, aber außen den Werten hat sich nichts verändert und 2014 läßt sich berechnen.
          Danke und Gruß,
          Bernd

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            #6
            AW: Abbruch-Hinweis 04964

            Zu diesem Abbruch-Hinweis lässt sich leider auch in den Weiten des Internets nichts finden, außer, dass er schon mal aufgetreten ist!

            Deshalb kommt es dann zu etwas spekulativen Nachfragen. Das lässt sich nicht immer vermeiden.

            Welche Anlagen sind denn der Erklärung überhaupt beigefügt?

            Ich würde zur Fehlereingrenzung die Erklärung mal unter einem neuen Namen speichern und dann mal alle Anlagen außer der Anlage N (falls vorhanden) einzeln entfernen und dazwischen die Berechnung laufen lassen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              AW: Abbruch-Hinweis 04964 - Erledigt!

              Hallo Charie24,
              echt tolle Idee, die ist mir heute Nacht - erstaunlich, was einem nachts so einfällt - auch gekommen und ich habe es heute ausprobiert.
              Es war die Anlage R meiner Ehefrau. Sie hat eine Zusatzrente der EZVK (öffentlicher Dienst). Dort steht schon immer, auch in dem aktuellem Bescheid, Ende der Leistung 30.11.2014. Es wird aber immer noch weitergezahlt, da eigentlich kein Enddatum existiert. Ich hatte es vorher mal herausgenommen und offen gelassen. Das wollte Elster aber nicht akzeptieren. Jetzt habe ich mal 2015 eingesetzt (obwohl im Bescheid 2014 steht) und wie eingans erwähnt, es funktioniert. Merkwürdig, aber ich lasse es so. Mal sehen, was das Finanzamt dazu sagt.
              >> Problem beseitigt.
              Danke und Gruß,
              Bernd
              Danke und Gruß,
              Bernd

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                #8
                AW: Abbruch-Hinweis 04964

                Wenn du dir für deine Ehefrau den Belegabruf freischalten würdest, was eine Registrierung von dir oder deiner Ehefrau im ElsterOnline-Portal voraussetzt, könntest du sehen, welche Daten zu dieser Rente 2015 übermittelt werden.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  AW: Abbruch-Hinweis 04964

                  Hallo,

                  warum sollte im Belegabruf was anderes stehen als im Bescheid?
                  Und was wäre dann korrekt?
                  Ich nehme an, wie beim Steuerbescheid, das Schriftliche zählt

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

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                    #10
                    AW: Abbruch-Hinweis 04964

                    Dort steht schon immer, auch in dem aktuellem Bescheid, Ende der Leistung 30.11.2014. Es wird aber immer noch weitergezahlt, da eigentlich kein Enddatum existiert.
                    Wenn die Rente dauerhaft gezahlt wird, also auch 2015, kann in der Leistungsmitteilung für 2015 schlecht drinstehen: Ende der Leistung 30.11.2014!
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      AW: Abbruch-Hinweis 04964

                      Nochmal, es geht hier nicht um die BfA Regelrente, sonder um eine Zusatzrente des öffentlichen Dienstes.
                      Und ja, Charlie24, ich habe Zugriff auf die Belege, aber außer Stammdaten und Religion ist da noch nichts weiter drin.
                      Aber ich behalte das im Auge.
                      Bernd
                      Danke und Gruß,
                      Bernd

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                        #12
                        AW: Abbruch-Hinweis 04964

                        Dass es sich um die Zusatzrente handelt, habe ich schon begriffen.

                        Bis die Daten verfügbar sind, kann es theoretisch Ende Februar werden. Die Datenübermittler melden gemäß § 22a EStG an die ZfA, die dann die Daten an die zuständige Landesfinanzverwaltung übermittelt.

                        Ich habe die schriftliche Mitteilung (einmal beantragt, erhält man diese jährlich!) über die für 2015 gemeldeten Leistungen bereits am 08.01.2016 erhalten, im Belegabruf sind sie bis heute nicht verfügbar.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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