Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Fahrten zwischen Uni undWohnung für 2012 und 2013

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Fahrten zwischen Uni undWohnung für 2012 und 2013

    Hallo,

    Für die Steuererklärungen 2012 und 2013 können die Fahrten von der Wohnung zur Hochschule mit der Dienstreisepauschale abgerechnet werden (also hin und zurück). Wo trage diese ein und mache deutlich, dass ich Student war und nicht Arbeitnehmer, so dass klar ist, das mir die Dienstreisepauschale zusteht? Bei den Werbekosten Anlage N Zeile 31 und folgende?


    Mit besten Grüßen und vielen Dank

    Frodofroehlich

    #2
    AW: Fahrten zwischen Uni undWohnung für 2012 und 2013

    Halo,
    Erststudium HV Seite 2
    bei Fortbildung oder Zweitstudium
    Anlage N Seite 2 Werbungskosten

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Fahrten zwischen Uni undWohnung für 2012 und 2013

      Vielen Dank!

      Wie ist es bei einem Pflichtspraktikum im Rahmen des Studiums (Erst- und Zweitstudium)? Im Zweitstudium nach Anlage N , im Erststudium in die Sonderausgaben?

      Es dankt

      Frodofroehlich

      Kommentar


        #4
        AW: Fahrten zwischen Uni undWohnung für 2012 und 2013

        Hallo,

        Richtig

        Grß FIGUL
        Gruß FIGUL

        Kommentar


          #5
          AW: Fahrten zwischen Uni undWohnung für 2012 und 2013

          Warum so unsicher? Das solltest du inzwischen doch selbst heraus gefunden haben!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            AW: Fahrten zwischen Uni undWohnung für 2012 und 2013

            Hallo Frodofroehlich,

            auch Studenten sind normale Steuerpflichtige wie alle anderen auch, da gibt es keinen Sonderstatus.
            Manchmal wird einem da richtig bange, wenn das die zukünftige Elite der Nation ist.

            Tschüß

            Kommentar

            Lädt...
            X