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    Anlage Kind

    Hallo.. Brauche Hilfe.. Mein Sohn 20Jahre und macht Abi. In welche Zeile trage ich jetzt was ein wenn er 2015 das ganze Jahr Abi gemacht hat. Ich bin alleinerziehend.. Ich bekomme immer eine Fehlermeldung wegen Ausbildung falsch eingetragen. Wäre für jeden Rat dankbar.. LG Kerstin

    #2
    AW: Anlage Kind

    Zitat von Kerstin2409 Beitrag anzeigen
    Hallo.. Brauche Hilfe.. Mein Sohn 20Jahre und macht Abi. In welche Zeile trage ich jetzt was ein wenn er 2015 das ganze Jahr Abi gemacht hat. Ich bin alleinerziehend.. Ich bekomme immer eine Fehlermeldung wegen Ausbildung falsch eingetragen. Wäre für jeden Rat dankbar.. LG Kerstin
    Hallo,
    wäre nett, den Fehlertext wörtlich hier wiederzugeben!
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Anlage Kind

      Die Besuch eines Gymnasiums oder einer Fach- oder Berufsoberschule von Kindern über 18 ist in Zeile 16 der Anlage Kind einzutragen. Wenn die Schulausbildung das gesamte Jahr gedauert hat, muss das beim Datum auch so eingegeben werden.
      Das Abitur gehört zur Schulausbildung.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Anlage Kind

        Vielen Dank für die Info.
        .Dann lasse ich Zeile 22 bis 27 also aus.. Da hatte ich das nämlich eingetragen und daher die Meldung wegen der berücksichtigung eines volljährigen Kindes. Lg

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          #5
          AW: Anlage Kind

          In Zeile 23 musst du Nein ankreuzen! Die weiteren Zeilen bleiben leer.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Anlage Kind

            Dankeschön.. Werde es nachher nochmal korrigieren mal sehen ob es dann funktioniert.. Danke..

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