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Ich habe hierzu auch eine Frage, vielleicht können Sie helfen.
Zu was zählt die Lohnersatzleistung von der Krankenkasse für "Kind krank"? Elster zählt abschließend auf. Und wie wird diese eingetragen? Der von der Krankenkasse gezahlte Betrag? Brutto/Netto?
Vielen Dank für Ihre Hilfe, unser Kind war das erste Mal krank.
du nimmst den Betrag, der in der speziellen Bescheinigung der Krankenkasse aufgeführt ist. Die Krankenkasse ist verpflichtet, das bis Ende Februar dem Finanzamt zu melden und dich darüber zu informieren.
Die umgangssprachliche Bezeichnung der Leistung lautet: Kinderkrankengeld!
Offiziell heißt die Leistung: Krankengeld bei Erkrankung des Kindes (§ 45 SGB V).
Mit Krankengeld liegt man also durchaus richtig.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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