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Zusatzbeitrag von der BEK erhoben

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    Zusatzbeitrag von der BEK erhoben

    Hallo,
    ich bitte um eine einfache Antwort!
    Die BEK hat ab 2015 einen Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung erhoben. Dieser Betrag ist im Rentenbescheid gesondert aufgeführt. Gehört dieser Betrag nun auch in der Anlage Vorsorgeaufwand in die Zeile 16?
    Ich bedanke mich freundlichst. Karin

    #2
    AW: Zusatzbeitrag von der BEK erhoben

    Ja, der gehört mit in die Zeile 16. Eine eigene Zeile gibt es dafür nicht mehr, da der Zusatzbeitrag ja bereits von der Rentenversicherung abgeführt wird.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Zusatzbeitrag von der BEK erhoben

      hallo charlie 24,
      das ging ja superschnell. Ganz herzlichen Dank!!
      Karin

      Kommentar

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