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Belegabruf hier Kindergeld

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    Belegabruf hier Kindergeld

    Hallo zusammen,

    als Beamter wird das Kindergeld mit den Bezügen ausbezahlt.
    In der Mitteilung der übermittelten Daten ist es auch enthalten.

    Dass es nicht in die vorgesehenen Felder übertragen werden kann, verstehe ich ja.
    Aber warum sie nicht angezeigt werden können verstehe ich beim besten Willen nicht.
    Bei der Krankenversicherung werden die Daten ja auch angezeigt, obwohl sie nicht in die entsprechenden Felder übernommen werden.

    Viele Grüße

    Ralf

    #2
    AW: Belegabruf hier Kindergeld

    Aber warum sie nicht angezeigt werden können verstehe ich beim besten Willen nicht.
    Die Frage in einem Anwenderforum zu beantworten dürfte schwierig sein!

    Bei der Krankenversicherung werden die Daten ja auch angezeigt, obwohl sie nicht in die entsprechenden Felder übernommen werden.
    Ich kann die Daten meiner PKV durchaus in die Anlage Vorsorgeaufwand bzw. in die Anlage Kind übernehmen, deshalb verstehe ich diese Aussage nicht wirklich.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Belegabruf hier Kindergeld

      Hallo,
      ich denke thaihai / Ralf will, dass das ausgezahlte Kindergeld von der abgeholten Daten der Lohnsteuerbescheinigung in die Anlage Kind übertragen werden.
      Das ist nicht möglich, weil:
      - in der Anlage Kind nicht der ausgezahlte Betrag abgefragt wird sondern der Betrag auf den man Anspruch hat, was nicht immer identisch ist
      - nicht klar ist, wie sich ein Programm verhalten soll, wenn z.B. für 2 Kinder Kindergeld auf der Lohnsteuerbescheinigung steht, aber 3 oder mehr Kinder in der Steuererklärung enthalten sind
      - und so gibt es sicher noch viele Spezialfälle mehr

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        #4
        AW: Belegabruf hier Kindergeld

        Ergänzend zu Pingu, dem ich voll zustimme:

        Bei nicht verheirateten Eltern bekommt ja ein Elternteil das Kindergeld ausgezahlt und hat dann ggf., wenn der Arbeitgeber gleichzeitig Familienkasse spielt, diesen Betrag in seiner Lohnsteuerbescheinigung. In der Anlage Kind, wo ja nach dem ANSPRUCH auf Kindergeld gefragt wird, darf aber nur die Hälfte stehen, denn Anspruch auf die andere Hälfte durch internen Ausgleich der Eheleute hat ja der andere Elternteil.

        Wenn der Arbeitgeber nicht Familienkasse spielt und die "richtige" Familienkasse auszahlt, steht in der Lohnsteuerbescheinigung an der Stelle natürlich überhaupt kein Betrag, dennoch ist in der Anlage Kind etwas einzutragen, nämlich der Anspruch.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Belegabruf hier Kindergeld

          ich denke thaihai / Ralf will, dass das ausgezahlte Kindergeld von der abgeholten Daten der Lohnsteuerbescheinigung in die Anlage Kind übertragen werden.
          Ob es ihm darum geht, ist nicht klar. Denn er schreibt selbst:

          Dass es nicht in die vorgesehenen Felder übertragen werden kann, verstehe ich ja.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Belegabruf hier Kindergeld

            Zitat von thaihai Beitrag anzeigen
            Hallo zusammen,

            als Beamter wird das Kindergeld mit den Bezügen ausbezahlt.
            In der Mitteilung der übermittelten Daten ist es auch enthalten.

            Dass es nicht in die vorgesehenen Felder übertragen werden kann, verstehe ich ja.
            Aber warum sie nicht angezeigt werden können verstehe ich beim besten Willen nicht.
            Bei der Krankenversicherung werden die Daten ja auch angezeigt, obwohl sie nicht in die entsprechenden Felder übernommen werden.

            Viele Grüße

            Ralf
            Hallo thaihai,
            was meinst du denn mit der Formulierung, dass sie nicht angezeigt werden können ?
            In der Lohnsteuerbescheinigung steht doch der Kindergeldbetrag in einer Summe drin für 1 oder 2 oder mehr Kinder.
            Fehlt die Lohnsteuerbescheinigung noch komplett ?
            Oder fehlt der Kindergeldbetrag ? -> das wäre sehr verwunderlich.
            Oder wolltest du die Beträge pro Kind aufgelistet sehen ?

            Dazu haben sich ja die Vorredner schon geäußert -> warum das nicht so ist.

            Tschüß

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              #7
              AW: Belegabruf hier Kindergeld

              Meine Vermutung war ja, dass thaihai das Kindergeld in der Steuerberechnung vermisst. Aber das ist alles Stochern im Nebel. Er hat zeitnah eine Antwort bekommen und müsste halt noch nachschieben, was er eigentlich wissen will.

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                #8
                AW: Belegabruf hier Kindergeld

                Hallo,

                ich habe gerade mal meinen Belegabruf 2015 gestartet und die Lohnsteuerbescheinigung abgerufen, obwohl vom Arbeitgeber das Kindergeld bescheinigt ist auch in meinem vorliegenden Ausdruck -> fehlt diese Zeile im Belegabruf.
                Gleiche Voraussetzungen wie thaihai.

                Tschüß

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                  #9
                  AW: Belegabruf hier Kindergeld

                  Wenn, wie vorstehend bereits überzeugend dargetan, der bescheinigte Wert ohnehin nicht für eine Übernahme taugt, ist es doch auch nicht schlimm, wenn der bescheinigte Wert nicht im Belegabruf auftaucht.

                  Außerdem bekommen die meisten Kindergeldbezieher das Kindergeld direkt von der Familienkasse und nicht vom Arbeitgeber ausbezahlt, für die ist das völlig belanglos.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Belegabruf hier Kindergeld

                    Hallo,

                    manchmal sollen die Antworten eben auch Einzelfälle, die gar nicht so selten sind abdecken und thaihai hat sich zwar nicht mehr geäußert -> aber weiß nun wenigstens dass es nicht falsch läuft bei ihm.

                    Tschüß

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