Guten Tag,
ich bin gerade am Verzweifeln mit Anlage V.
Wir sind Eigentümer eines Ferienhauses, welches wir umsatzsteuerpflichtig vermieten lassen (über eine Agentur). Bei Neukauf hatte unsere Baufirma eine Klausel im Vertrag, die uns zum Steuerschuldner der Umsatzsteuer des Kaufpreises machte, daher mussten wir keine Vorsteuer zahlen damals beim Erwerb. Nun wird 10 Jahre "überwacht", ob wir das Ferienhaus wie damals geplant zu 100% für umsatzsteuerpflichtige Vermietungen nutzen.
Da wir aber jedes Jahr zu rd. 15% Eigennutzung haben, müssen wir die Vorsteuer jedes Jahr korrigieren (nach § 15 Abs. 1 UStG). Beispielsweise fiel für 2014 ein Korrekturbetrag von 300 EUR an.
Jetzt meine (hoffentlich nicht zu kniffelige) Frage: Durch die Korrektur der Vorsteuer erhöht sich meine Zahllast an das Finanzamt - beispielsweise um den genannten Betrag von 300 EUR. In der Anlage V muss ich ja in Zeile 48 den Betrag eintragen, den ich an das Finanzamt an Umsatzsteuer gezahlt habe. Gehören die 300 EUR hier mit dazu? Dies würde ja dazu führen, dass die 300 EUR in der Anlage V als "Werbungskosten" gelten und die Steuer mindern? Kann das richtig sein? Was mache ich da falsch bzw. wie macht man es richtig?
Vielen Dank!
ich bin gerade am Verzweifeln mit Anlage V.
Wir sind Eigentümer eines Ferienhauses, welches wir umsatzsteuerpflichtig vermieten lassen (über eine Agentur). Bei Neukauf hatte unsere Baufirma eine Klausel im Vertrag, die uns zum Steuerschuldner der Umsatzsteuer des Kaufpreises machte, daher mussten wir keine Vorsteuer zahlen damals beim Erwerb. Nun wird 10 Jahre "überwacht", ob wir das Ferienhaus wie damals geplant zu 100% für umsatzsteuerpflichtige Vermietungen nutzen.
Da wir aber jedes Jahr zu rd. 15% Eigennutzung haben, müssen wir die Vorsteuer jedes Jahr korrigieren (nach § 15 Abs. 1 UStG). Beispielsweise fiel für 2014 ein Korrekturbetrag von 300 EUR an.
Jetzt meine (hoffentlich nicht zu kniffelige) Frage: Durch die Korrektur der Vorsteuer erhöht sich meine Zahllast an das Finanzamt - beispielsweise um den genannten Betrag von 300 EUR. In der Anlage V muss ich ja in Zeile 48 den Betrag eintragen, den ich an das Finanzamt an Umsatzsteuer gezahlt habe. Gehören die 300 EUR hier mit dazu? Dies würde ja dazu führen, dass die 300 EUR in der Anlage V als "Werbungskosten" gelten und die Steuer mindern? Kann das richtig sein? Was mache ich da falsch bzw. wie macht man es richtig?
Vielen Dank!
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