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Mindestvorsorgepauschale vs. Inländische privaten Kranken- und Pflegeversicherungen

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    Mindestvorsorgepauschale vs. Inländische privaten Kranken- und Pflegeversicherungen

    Hallo an alle,

    ich habe meine Steuererklärung zum Erstmal erstellt und kriege einen etwas nervigen Fehler.

    Zuerst einmal zu mir: Im Zeitraum August 15 - Dezember 15 habe ich meine Masterarbeit bei einem Unternehmen entgeltlich geschrieben und dafür habe ich eine Lohnsteuerbescheinigung bekommen. So weit so gut, ich hab alles aus der Bescheinigung in der entsprechenden Software eingetragen: Zeile 3 "Bruttoarbeitslohn" und Zeile 28 "Beiträge zur privaten Krankenversicherung und Pflege-Pflichtversicherung ggf. Mindestvorsorgepauschale", mehr gab´s nicht

    Ich habe auch eine zusätzliche Zahnarztversicherung, die ich dementsprechend in der Sektion "Inländische privaten Kranken- und Pflegeversicherungen" eingetragen habe.

    Jetzt bekomme ich bei der Abgabe der Steuererklärung folgenden Fehler: "Laut Lohnsteuerbescheinigung wurden 400 EUR nachgewiesene Beitrage zur privaten Kranken- /Pflegeversicherung erfasst es wurden jedoch keine Beiträge geltend gemacht."

    Ich verstehe diesen Fehler nicht. Was passiert wenn ich ihn einfach ignoriere?

    #2
    AW: Mindestvorsorgepauschale vs. Inländische privaten Kranken- und Pflegeversicherung

    Die Betrag in Zeile 28 deiner Lohnsteuerbescheinigung gehört nirgendwo hin, das ist die beim Lohnsteuerabzug berücksichtigte Mindestvorsorgepauschale.

    Du hast doch als Student eine eigene Krankenversicherung oder bist du noch beitragsfrei bei den Eltern mitversichert?

    Die Zusatzversicherung ist bei gesetzlich Versicherten in Zeile 22 der Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Mindestvorsorgepauschale vs. Inländische privaten Kranken- und Pflegeversicherung

      Wie und wo hast du denn deine Werte eingegeben?

      Die Vorsorgepauschale gem. Zeile 28 der Lohnbescheinigung ist für die Einkommensteuerveranlagung ohne Bedeutung. Es werden nur tatsächlich gezahlte Beiträge berücksichtigt (Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 11+12 oder Zeile 23 +24). Du hast nun deine Beiträge zur Zusatz-KV in Zeile 22 oder 27 erklärt ohne Beiträge zur Basis-KV zu erklären. Daran stört sich das Berechnungstool.

      Da es ein Abruchhinweis ist (zumindest wenn ich das Problem nachstelle) wirst du deine Erklärung so nicht absenden können.

      Du müsstest daher bei der Erfassung der Lohnsteuerbescheinigung die KV Daten mit Null eingeben oder mit den tatsächlichen Werten sofern dir diese von deiner KV bereits mitgeteilt wurden.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
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      Kommentar


        #4
        AW: Mindestvorsorgepauschale vs. Inländische privaten Kranken- und Pflegeversicherung

        ... Erfassung der Lohnsteuerbescheinigung die KV Daten mit Null eingeben
        Als Student muss er meines Erachtens eigene Beiträge direkt in die Zeilen 16 und 18 oder, falls ausnahmsweise privat versichert, in die Zeilen 23 und 24 eintragen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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