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Arbeitszimmer Vollzeitstudium / Masterarbeit

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    Arbeitszimmer Vollzeitstudium / Masterarbeit

    Hallo miteinander,

    für 2015 erstelle ich derzeit meine EST und habe zum Thema Arbeitszimmer eine Frage!

    Ich habe von Jan. bis Mai an meiner Masterarbeit geschrieben. Dieses habe ich in meinem Arbeitszimmer, dass durch eine Tür räumlich vom Rest der Wohnung abgetrennt ist, getan. Da ich in diesem Zeitraum keine Vorlesungen mehr hatte und nur für Rücksprachen zur Masterarbeit in der Uni war, war doch mein Arbeitszimmer der Mittelpunkt meiner beruflichen bzw. studentischen Tätigkeit. Daher müsste ich die Kosten für das Arbeitszimmer in vollem Umfang, ohne obere Beschränkung, steuerlich geltend machen können.
    Die Fläche des Arbeitszimmers macht 5% der Wohnung aus. Insgesamt komme ich daher sowieso nicht über 1.250€.

    Was meint ihr dazu?

    Vielen Dank für Eure Hilfe

    cindy

    #2
    AW: Arbeitszimmer Vollzeitstudium / Masterarbeit

    Steuerberatung gibt's nur beim Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein und darf hier aus rechtlichen Gründen nicht erfolgen (siehe Steuerberatungsgesetz ).

    http://www.finanzen.sachsen.de/1272.html

    Informationen zum Thema Student und Arbeitszimmer findest du ggfs auch im Internet.
    Mfg

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