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Fahrtkosten richtig eintragen: Verlustvortrag Studium 2012-2014

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    Fahrtkosten richtig eintragen: Verlustvortrag Studium 2012-2014

    Hallo,

    ich habe hier eine Frage zu meinem Verlustvortrag und den einzutragenden Fahrtkosten als Student (Promotion).
    Ich bin nicht wirklich sicher, wie das in das Elster Formular einzutragen ist, da sich die Rechtslage in dem Zeitraum auch geändert hat.
    Ich nehme mal an, das für jede Erklärung die Rechtslage im entsprechenden Jahr gilt.

    Folgende Situation:

    Ich habe an der Uni (eingeschrieben) und in einer Forschungsanlage promoviert. Hatte an beiden Stätten ein Büroplatz.
    2012 und 2013 etwa 3-2 Tage Uni-Anlage. 2014 eher im Verhältnis 4-1.

    Entfernungen einfach: Wohnadresse bis Uni: 12km. Wohnadresse zur Anlage 27km.
    Urlaub an sich hatte ich nicht, ich rechne mal mit 230 Arbeitstagen, auch wenn es eher 250 gewesen sein werden.

    Nach meiner Recherche bisher würde ich die Fahrtkosten wie folgt angeben:
    2012 und 2013: Über die Dienstreisepauschale jeweils die Anzahl der Tage ausrechnen (138 und 92) und mit 30 Cent pro km angeben. Jeweils Hin- und Rückweg. Also jeweils 2484€.
    2014: Zur Uni über die Pendlerpauschale pro Tag 12kmx30 Cent. Für die anderen Fahrten wieder über die Dienstreisepauschale. Macht 1407€.

    Kommt das hin? Oder hab ich einen Denkfehler gemacht? Am Ende landet doch alles in den Werbekosten oder?

    #2
    AW: Fahrtkosten richtig eintragen: Verlustvortrag Studium 2012-2014

    Erststudium = Sonderausgaben.
    Zweitstudium = Werbungskosten (keine Werbekosten ).

    Den Unterschied zwischen Reisekosten und Entfernungspauschale kennst du ja schon.

    Entfernungspauschale brauchst du nicht ausrechnen. Die rechnet Elster selbst aus, wenn du es richtig einträgst.
    Mfg

    Kommentar


      #3
      AW: Fahrtkosten richtig eintragen: Verlustvortrag Studium 2012-2014

      Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
      Erststudium = Sonderausgaben.
      Zweitstudium = Werbungskosten (keine Werbekosten ).

      Den Unterschied zwischen Reisekosten und Entfernungspauschale kennst du ja schon.

      Entfernungspauschale brauchst du nicht ausrechnen. Die rechnet Elster selbst aus, wenn du es richtig einträgst.
      Danke. War sogar eher das Drittstudium (Promotion nach Master und Bachelor, aber schon klar, dass es unter Zweitstudium fällt).
      Mir gings eher um die sich ändernde Rechtslage über den Zeitraum der Erklärungen. Die Rechtssprechung des Geltungsjahres der Erklärung gilt nehme ich an.

      Rest sollte ich hinbekommen. Wie viels am Ende wird, wird man sehen. Schaden kanns nicht.

      Kommentar


        #4
        AW: Fahrtkosten richtig eintragen: Verlustvortrag Studium 2012-2014

        Vor 2014 gelten die früher veröffentlichten Gerichtsentscheidungen. Ab 2014 hat der Gesetzgeber darauf reagiert, da gelten dann die neuen Regeln.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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