Guten Morgen,
ich habe eine Frage zur Eintragung in das ElsterFormular.
Sachverhalt:
Als Kleinunternehmer (nicht USt.-pflichtig) wurden im Jahr 2015 Unternehmensanteile/Wertpapiere im Wert von 28.301,43 gekauft.
Nach beinahe Totalverlust wurden diese auch wieder im Jahr 2015 verkauft. Der Verlust soll nun nach dem Teileinkünfteverfahren (60% d. Verlustes) abgeschrieben/angesetzt werden.
Kaufpreis 28.301,43 €
Verkaufserlös 1.988,83 €
Verlust demnach 26.312,60 €
Ist es nun richtig, dass ich im Anlageverzeichnis folgendes eintrage:
Anschaffungskosten / Einlagewert 28.301,43 €
Buchwert zu Beginn... 28.301,43 €
Abgang 28.301,43 €
Und in der EÜR
Zeile 18 Veräußerung oder Entnahme von Anlagevermögen: 1.988,83
Zeile 35 Restbuchwert der ausgeschiedenen Anlagegüter: 28.301,43
eintrage?
Die Korrektur findet ja in der Zeile 81 statt (-40%)
Vielen Dank
Gruss Marco
ich habe eine Frage zur Eintragung in das ElsterFormular.
Sachverhalt:
Als Kleinunternehmer (nicht USt.-pflichtig) wurden im Jahr 2015 Unternehmensanteile/Wertpapiere im Wert von 28.301,43 gekauft.
Nach beinahe Totalverlust wurden diese auch wieder im Jahr 2015 verkauft. Der Verlust soll nun nach dem Teileinkünfteverfahren (60% d. Verlustes) abgeschrieben/angesetzt werden.
Kaufpreis 28.301,43 €
Verkaufserlös 1.988,83 €
Verlust demnach 26.312,60 €
Ist es nun richtig, dass ich im Anlageverzeichnis folgendes eintrage:
Anschaffungskosten / Einlagewert 28.301,43 €
Buchwert zu Beginn... 28.301,43 €
Abgang 28.301,43 €
Und in der EÜR
Zeile 18 Veräußerung oder Entnahme von Anlagevermögen: 1.988,83
Zeile 35 Restbuchwert der ausgeschiedenen Anlagegüter: 28.301,43
eintrage?
Die Korrektur findet ja in der Zeile 81 statt (-40%)
Vielen Dank
Gruss Marco
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