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Beiträge für BVV - wo eintragen ?

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    Beiträge für BVV - wo eintragen ?

    Hallo,

    ich bin seit geraumer Zeit Leser dieses Forum und habe jetzt eine Frage, für deren Beantwortung über die Suchfunktion leider nichts zu finden war:

    Ich bin am 31.12.2015 aus den Diensten einer deutschen Großbank ausgetreten; bislang wurden die Beiträge für den BVV (Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G.) zu 2/3 vom ehemaligen Arbeitgeber und zu 1/3 von mir (über einen Gehaltsverzicht) bezahlt.

    Ich möchte diese Altersvorsorge jetzt aus eigenen Beiträgen fortführen, weiß aber nicht, ob (und ggfs. wo) ich diese in der Anlage Vorsorge eintragen kann. Ich bin mir nicht sicher, ob der BVV eine berufsständische Vorsorgungseinrichtung ist, oder ob es sich hier "nur" um Beiträge zu einer Rentenversicherung handelt.

    Die Beiträge für den BVV wurden seit dem 01.02.1986 durchgängig gezahlt; meines Wissens ist zu gegebener Zeit nur eine monatliche Rentenzahlung möglich - es besteht also keine Wahlmöglichkeit für eine Einmalzahlung o.ä.

    Danke vorab !

    Gerd

    #2
    AW: Beiträge für BVV - wo eintragen ?

    Ich würde dir raten, die Frage dem Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G. -BVV- stellen. Die müssen das doch am ehesten wissen!

    Die Steuererklärung für 2016 ist erst Anfang 2017 fällig, bis dahin wird sich wohl klären lassen, wie die Fortführung dieser Altersvorsorge aus eigenen Beiträgen steuerlich zu bewerten ist.

    Ich selbst würde allerdings schon die Entscheidung, aus eigenen Mitteln weiter zu zahlen, von der Beantwortung der gestellten Frage durch die Versicherung abhängig machen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Beiträge für BVV - wo eintragen ?

      Meine Einschätzung:
      Eine berufsständische Vorsorgungseinrichtung ist es nicht. Beiträge zu der gesetzlichen Rentenversicherung auch nicht.

      Dann bleibt nur vielleicht die "sonstigen Vorsorgeaufwendungen " die in 99% der Fälle keine Auswirkung haben.

      Wenn du aber eine genaue Auskunft willst , dann musst du direkt bei der Versicherung nachfragen.
      Mfg

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        #4
        AW: Beiträge für BVV - wo eintragen ?

        Der BVV-Versicherten-Service hilft dir sicher gerne weiter, schließlich bist du dort seit 1986 Kunde:

        https://www.bvv.de/versicherte/aende...tsverhaeltnis/
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Beiträge für BVV - wo eintragen ?

          https://de.wikipedia.org/wiki/Entgeltumwandlung hilft vielleicht weiter. So lange Zahlungen durch Gehaltsumwandlungen erfolgen gibt es keine Eintragungsmöglichkeit in der Erklärung, weil der Bruttolohn insoweit steuerfrei bleibt und damit die Einnahmen aus dem Arbeitsverhältnis bereits entsprechend niedriger angesetzt werden. Eine weiterer Abzug der Beiträge würde sonst zu einer Doppelbegünstigung führen. Ansonsten kommt es auf die Art des Vertrages an. In der Anlage Vorsorgeaufwand gibt es hierzu den Bereich "Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen" (im Formular Zeile 46 bis 52).

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