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Wann kann ich meine Umsatzsteuervoranmeldung 01 2016 einstellen

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    Wann kann ich meine Umsatzsteuervoranmeldung 01 2016 einstellen

    Ich bin gesetzlich verpflichtet meine Umsatzsteuervoranmeldungen über das Internet abzugeben. Warum geht das nicht? Ist die Finanzverwaltung dann nicht auch gesetzlich verpflichtet, die Software zur Verfügung zu stellen? Rechtzeitig?

    #2
    AW: Wann kann ich meine Umsatzsteuervoranmeldung 01 2016 einstellen

    Zitat von BerlinWusel Beitrag anzeigen
    Warum geht das nicht?
    Das geht!

    Zitat von BerlinWusel Beitrag anzeigen
    Ist die Finanzverwaltung dann nicht auch gesetzlich verpflichtet, die Software zur Verfügung zu stellen? Rechtzeitig?
    Umsatzsteuer-Voranmeldung 2016 ist vorhanden. Version 17.0.0.0 18598 Gesamtpaket. Sicher auch in der Version für Unternehmer.

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      #3
      AW: Wann kann ich meine Umsatzsteuervoranmeldung 01 2016 einstellen

      Zitat von BerlinWusel Beitrag anzeigen
      Ich bin gesetzlich verpflichtet meine Umsatzsteuervoranmeldungen über das Internet abzugeben. Warum geht das nicht? Ist die Finanzverwaltung dann nicht auch gesetzlich verpflichtet, die Software zur Verfügung zu stellen? Rechtzeitig?
      Hallo BerlinWusel,

      hast du es schon mal versucht ?
      Seit 13.01.2016 steht das aktuelle Elsterformular wie von L.E.Fant erwähnt zum Download bereit.
      Und falls du mit dem ElsterOnlineportal arbeiten möchtest -> da war die Umsatzsteuer-Voranmeldung 2016 schon am Neujahrjahrstag verfügbar.

      Also ist die Finanzverwaltung ihrer Verpflichtung nachgekommen.

      Tschüß

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        #4
        AW: Wann kann ich meine Umsatzsteuervoranmeldung 01 2016 einstellen

        Ergänzend zu meinen Vorrednern, denen ich zustimme:

        Das Finanzamt ist überhaupt nicht verpflichtet eine entsprechende Software zur Verfügung zu stellen. Dir wäre es auch zuzumuten Dich kommerzieller Dienste zu bedienen. Das bringt der Status eines Unternehmers, den Du ja freiwillig erreicht hast, als daran hängende Pflicht halt so mit sich. Das ist mal wieder das bekannte Anspruchsdenken heutzutage, über das ich nur noch den Kopf schütteln kann.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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