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Auszahlung Riestervertrag --- Wo in Elster eintragen ?

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    Auszahlung Riestervertrag --- Wo in Elster eintragen ?

    Bei einem Banksparplan kann man sich in der Rentenphase 30 % des Kapitalbestandes in einer Summe auszahlen lassen.
    Der Restbetrag wird verrentet.
    Bekomme ich von dem Anlageinstitut noch eine Mitteilung für die Versteuerung oder reicht der Jahreskontoauszug ?
    Wo muß ich die Einmalsumme eintragen ?

    #2
    AW: Auszahlung Riestervertrag --- Wo in Elster eintragen ?

    Bekomme ich von dem Anlageinstitut noch eine Mitteilung für die Versteuerung
    Ja, die bekommst du bis Ende Februar!

    Einzutragen ist der Jahresbetrag in die Anlage R Zeile 31

    Das sollte aber aus der Leistungsmitteilung hervorgehen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Auszahlung Riestervertrag --- Wo in Elster eintragen ?

      Bekommt man von der Pensionskasse auch so eine Mitteilung bei einer Einmal-Kapitalauszahlung (Zahlung kam Januar 2015) ?

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        #4
        AW: Auszahlung Riestervertrag --- Wo in Elster eintragen ?

        Ich habe jetzt zwar nicht nachgesehen, aber normalerweise ja!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Auszahlung Riestervertrag --- Wo in Elster eintragen ?

          Falls nicht automatisch, dann auf Anforderung.
          Mfg

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            #6
            AW: Auszahlung Riestervertrag --- Wo in Elster eintragen ?

            Habe die steuerlichen Bescheinigung jetzt angefordert.
            Das ergibt dann ja eine dicke Steuerzahlung...
            Kann man eigentlich beim Finanzamt auch eine Ratenzahlung vereinbaren ?
            Hat da jemand Erfahrungen gemacht ?

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              #7
              AW: Auszahlung Riestervertrag --- Wo in Elster eintragen ?

              Das ergibt dann ja eine dicke Steuerzahlung...
              So etwas kann bzw. muss man nach meiner Meinung einplanen.

              Ich muss für eine im letzten Jahr erhaltene Riester-Einmalzahlung heuer auch fast 2.000,00 € Steuern nachzahlen. Das wusste ich aber schon, als ich mich dafür entschieden habe und habe das Geld dafür natürlich zur Seite gelegt.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Auszahlung Riestervertrag --- Wo in Elster eintragen ?

                Zitat von Bernhard51 Beitrag anzeigen
                Kann man eigentlich beim Finanzamt auch eine Ratenzahlung vereinbaren ?
                Hat da jemand Erfahrungen gemacht ?
                Ja, ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
                Für die Stundung fallen jedoch ggfs Stundungszinsen an.
                Am besten direkt beim Finanzamt nachfragen.
                Meist ist dafür im Finanzamt eine extra "Stundungs-Stelle" dafür zuständig.
                Mfg

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                  #9
                  AW: Auszahlung Riestervertrag --- Wo in Elster eintragen ?

                  Na ja, die Stundung wird eher schwierig:

                  Zum einen ist Dir auch ein Kredit zuzumuten, das Finanzamt ist keine Ersatz-Bank. Zum anderen wirst Du erläutern müssen, was Du mit der Kapitalauszahlung gemacht, dass Du damit deine Steuern nicht mehr rechtzeitig zahlen kannst. Immerhin haben wir ja keinen Steuersatz von 100 %. Und wenn Du die Erklärungsabgabe bis zum letztmöglichen Termin (31.05.) hinauszögerst, ggf. noch mit Fristverlängerung, und dann den Bescheid erst eine Weile später, vielleicht im August bekommst, hast Du damit schon eine zinslose "Stundung" von mindestens 7 Monaten. Wieso das Finanzamt dann noch länger akzeptieren soll, wenn auch gegen Stundungszinsen, weiß ich nicht. Aber das ist zum Glück auch kein Elsterthema mehr ...
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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