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USt. Nachzahlung - welches Formular?

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    USt. Nachzahlung - welches Formular?

    Guten Tag,
    die Einkommenssteuererklärung und die Umsatzsteuererklärung 2014 sind bereits beim FA, meine Steuerberaterin hat ausgerechnet, dass ich für 2014 eine geringe Nachzahlung von USt. habe.

    Gibt es dafür ein Formular oder überweise ich das einfach kommentarlos an das FA?

    Danke für Information!
    rabox66

    #2
    AW: USt. Nachzahlung - welches Formular?

    Zitat von rabox66 Beitrag anzeigen
    kommentarlos an das FA?
    Natürlich nicht! Steuernummer, Umsatzsteuer 2014

    Kommentar


      #3
      AW: USt. Nachzahlung - welches Formular?

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Natürlich nicht! Steuernummer, Umsatzsteuer 2014
      Aha, danke...
      also Formular gibt es offensichtlich keines dafür.


      Ich habe es gerade überwiesen und intelligenter Weise die St. Nummer nicht erwähnt, sondern nur den Namen und den Zahlungsgrund. (USt. Nachzahlung 2014)
      Genügt das?

      Und eine andere Frage: Sind die Antworten, die ich hier erhalte eigentlich vom FA? Also mit anderen Worten: wie verbindlich sind die Auskünfte?

      Danke
      Rabox66

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        #4
        AW: USt. Nachzahlung - welches Formular?

        Hallo rabox66,

        hier sind Anwender unterwegs die anderen Anwendern bei Problemen mit der elektronischen Steuererklärung versuchen zu helfen.

        Die Antworten basieren also auf eigenen Erfahrungen, Kenntnissen wie allgemeine Abläufe sind, ab und zu ist auch mal jemand aus der Finanzverwaltung unter den Usern.

        Nehmen wir nur deine Frage -> da muss ich nicht im FA arbeiten, aber aus Erfahrung weiß ich, dass man bei Überweisungen eigentlich konkret sich auf die Rechnungsnummer oder Patientennummer oder Kundennummer oder eben auch auf die Steuernummer bezieht im Verwendungszweck.

        Fazit: du kommunizierst nicht mit der Finanzverwaltung.

        Tschüß

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          #5
          AW: USt. Nachzahlung - welches Formular?

          Sind die Antworten, die ich hier erhalte eigentlich vom FA? Also mit anderen Worten: wie verbindlich sind die Auskünfte?
          Das hier ist ein Anwenderforum zur elektronischen Steuererklärung

          Alle Antworten geben nur die persönliche Meinung des Verfassers wieder! Sie sind völlig unverbindlich und manchmal auch falsch.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            AW: USt. Nachzahlung - welches Formular?

            Zu 1.: Sollte keine Probleme geben, solange der Name korrekt ist. Grundsätzlich werden Zahlungen im elektronischen Geldverkehr zugeordnet werden können, solange zumindest der Name angegeben ist.
            Zu 2.: Ja! Es gibt hier registrierte Nutzer, die zufälligerweise auch Bedienstete der Finanzverwaltungen der Länder sind. Die Auskünfte sind natürlich UNVERBINDLICH!

            Kommentar


              #7
              AW: USt. Nachzahlung - welches Formular?

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Das hier ist ein Anwenderforum zur elektronischen Steuererklärung

              Alle Antworten geben nur die persönliche Meinung des Verfassers wieder! Sie sind völlig unverbindlich und manchmal auch falsch.
              Hi!
              Also zunächst mal DANKE! für die Tipps. Das Folgende ist nicht gegen die hilfsbereiten User gerichtet:

              Aber trotzdem:
              Das FA erlaubt es sich allen Ernstes auf seiner offiziellen Seite ein Forum zu installieren, dessen Inhalte NICHT verbindlich sind???
              Ich finde keine Worte dafür.... *SCHOCK*

              Viele Grüße
              rabox66

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                #8
                AW: USt. Nachzahlung - welches Formular?

                Das ist ja auch ein Forum, in dem in erster Linie technische Fragen zum Produkt Elster beantwortet werden sollen. Außerdem soll hier den Anwendern Gelegenheit gegeben werden, sich innerhalb eine Community selber helfen zu können. Das geht manchmal besser und schneller, als direkt bei der Elster-Hotline anzurufen.

                Außerdem darf die FV hier schon aus rein rechtlichen Gründen keine verb. Auskunft geben. Ich verweise da mal ganz locker auf die Abgabenordnung.

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                  #9
                  AW: USt. Nachzahlung - welches Formular?

                  Zitat von rabox66 Beitrag anzeigen
                  Das FA erlaubt es sich allen Ernstes auf seiner offiziellen Seite ein Forum zu installieren, dessen Inhalte NICHT verbindlich sind???
                  Ich finde keine Worte dafür.... *SCHOCK*
                  Dir ist aber klar dass telefonische Auskünfte des Finanzamts auch vollkommen unverbindlich sind!?

                  Kommentar


                    #10
                    AW: USt. Nachzahlung - welches Formular?

                    Zitat von rabox66 Beitrag anzeigen
                    Aha, danke...
                    also Formular gibt es offensichtlich keines dafür.


                    Ich habe es gerade überwiesen und intelligenter Weise die St. Nummer nicht erwähnt, sondern nur den Namen und den Zahlungsgrund. (USt. Nachzahlung 2014)
                    Genügt das?

                    Und eine andere Frage: Sind die Antworten, die ich hier erhalte eigentlich vom FA? Also mit anderen Worten: wie verbindlich sind die Auskünfte?

                    Danke
                    Rabox66
                    Hallo Rabox66,
                    wenn du der Finanzverwaltung einen Sachverhalt schilderst und darauf eine verbindliche Auskunft möchtest -> werden dafür Kosten fällig, dafür sind auch die steuerberatenden Berufe da, das kostet natürlich auch etwas.
                    Hier helfen User freiwillig und unentgeltlich.

                    Tschüß

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                      #11
                      AW: USt. Nachzahlung - welches Formular?

                      Nachdem die Finanzverwaltung mit ElsterFormular und dem ElsterOnline-Portal diverse kostenlose Softwarelösungen für die elektronische Steuererklärung anbietet, ist die Bereitstellung eines Forums für die Nutzer dieser Produkte eine durchaus logische und auch gerechtfertigte Hilfestellung.

                      Das Forum spart sicher auch erheblich Personal und damit Kosten bei der Elster-Hotline, ist also auch unter dem Aspekt des sparsamen Umgangs mit Steuermitteln eine sinnvolle Einrichtung.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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