AW: Bestattungskosten
Die Frage hat mit ElsterFormular eigentlich nichts zu tun! Aber:
Es gilt das Zu- und Abflussprinzip gemäß § 11 EStG!
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__11.html
Beerdigungskosten sind allerdings nur unter bestimmten Bedingungen als außergewöhnliche Belastung steuerlich relevant:
Ist das Erbe geringer als die Beerdigungskosten, können die Zahlungspflichtigen die Differenz in der nächsten Steuererklärung geltend machen. Voraussetzung ist, dass die Bestattungskosten aus rechtlichen oder aus sittlichen Gründen gezahlt wurden und der Nachlass des Verstorbenen dafür nicht ausreichte. Nur unter diesen Voraussetzungen liegt eine außergewöhnliche Belastung vor, die Sie in der Steuererklärung angeben können.
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Bestattungskosten
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