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Fehler bei Berechnung der beschränkt abzugfähigen Sonderausgaben?

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    Fehler bei Berechnung der beschränkt abzugfähigen Sonderausgaben?

    Hallo,

    in 2014 wurden meine Beiträge zur KV in den Sonderausgaben auf 1900 Euro gedeckelt. Nach einiger Recherche habe ich festgestellt, dass das korrekt ist und wohl seit 2010 so vollzogen wird (wenn es auch in den Jahren zuvor in meinen Steuerbescheiden nicht der Fall war). Ich gehe nun davon aus, dass dieses Limit in 2015 noch gilt. Allerdings werden mir die 1900 Euro nicht als Limit in der Elster-Berechnung angezeigt, sondern der volle Betrag des KV und PV- Beitrags von über 4000 Euro vom zu versteuernden Einkommen abgezogen.

    Ist dies korrekt oder liegt ein Fehler in der Elster-Berechnung vor?

    Danke!
    VG
    Hampel

    #2
    AW: Fehler bei Berechnung der beschränkt abzugfähigen Sonderausgaben?

    Das ist korrekt! Wenn die Beiträge für KV (Basisversicherung) und PV die 1.900,00 € bzw. 3.800,00 bei Ehegatten überschreiten, gilt der tatsächliche Betrag.

    Der Höchstbetrag kommt nur zur Anwendung, wenn KV- und PV-Beiträge zusammen unterhalb der genannten Beträge liegen. Das war auch 2014 schon so!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Fehler bei Berechnung der beschränkt abzugfähigen Sonderausgaben?

      Kleiner Nachtrag: Es ist dann korrekt, wenn du das Kreuz in Zeile 10 der Anlage Vorsorgeaufwand an der richtigen Stelle gesetzt hast.

      Nein wäre nur bei Selbständigen und selbst zahlenden Studenten richtig! Arbeitnehmer, Rentner, Beamte, Richter, Soldaten usw. müssen immer Ja ankreuzen!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Fehler bei Berechnung der beschränkt abzugfähigen Sonderausgaben?

        Zitat von hampel143 Beitrag anzeigen
        in 2014 wurden meine Beiträge zur KV in den Sonderausgaben auf 1900 Euro gedeckelt. Nach einiger Recherche habe ich festgestellt, dass das korrekt ist und wohl seit 2010 so vollzogen wird (wenn es auch in den Jahren zuvor in meinen Steuerbescheiden nicht der Fall war).
        Das Gegenteil ist richtig. Wurden die Aufwendungen für die KV vor 2010 noch im Rahmen des Höchstsatzes von damals 1500€ mit gedeckelt, sind Aufwendungen für die (Basis-)KV und PV seit 2010 voll absetzbar, auch über den Höchstsatz von inzwischen 1900€ hinaus. Allerdings ist hierfür die Einwillung zur elektronischen Übermittlung der Beiträge an die Finanzverwaltung durch die Versicherung Voraussetzung.

        Liegt die Einwilligung nicht vor, wird auf 1900€ gedeckelt, hierfür gibt es in der Anlage Vorsoreaufwand gesonderte Eingabezeilen.

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          #5
          AW: Fehler bei Berechnung der beschränkt abzugfähigen Sonderausgaben?

          Hallo zusammen!

          Ich schließe mich mal an die Frage an: Bei meiner Steuererklärung (ich Beamter + Ehefrau Angestellte) 2013 wurde wie folgt gerechnet:
          Beiträge KV (Basisleistungen) 2474 + Beiträge PV 271 - Beitragsrückerstattung 136 = 2609 + übrige Vorsorgeaufwendungen 1329 = 3938
          davon abziehbar 3800 (=2x1900).

          Für mich gibt es zwei Fragen:
          1. Wurde 2013 schon so verfahren? Es entspricht ja der von hampel143 beschriebenen Rechenweise.
          2. Elsterformular kommt zu der Feststellung, dass 3938 abzugsfähig seien. Was habe ich falsch erfasst?

          Das gleiche Phänomen (siehe 2.) habe ich auch beim Steuerbescheid 2014 ... (vermutlich davor ab 2010 auch, aber ich habe die Elster-Prognoserechnung nicht mehr).

          Danke und viele Grüße
          maszy

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            #6
            AW: Fehler bei Berechnung der beschränkt abzugfähigen Sonderausgaben?

            1. Ja
            2. Bei mindestens einem von beiden Nein bei der Frage nach steuerfreien AG-Beitragen , Beihilfe etc. angegeben.

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              #7
              AW: Fehler bei Berechnung der beschränkt abzugfähigen Sonderausgaben?

              ich Beamter + Ehefrau Angestellte
              2. Elsterformular kommt zu der Feststellung, dass 3938 abzugsfähig seien. Was habe ich falsch erfasst?
              Du hast in Zeile 10 bzw. die Vorjahre war das Zeile 11 der Anlage Vorsorgeaufwand für euch beide immer JA angekreuzt? Dass musst du nämlich!

              Die Regelung gilt bereits seit 2010!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Fehler bei Berechnung der beschränkt abzugfähigen Sonderausgaben?

                Danke für die schnelle Antwort:
                2. Gemeint ist sicher Anlage Vorsorge Zeile 11: Dort ist beim Beamten "ja" angekreuzt und bei der Angestellten "nein" - die Frage ist ja eindeutig formuliert. Das scheint es also nicht zu sein.
                Gibt es noch eine andere Fehlerquelle?

                Edit: Danke Charlie24 - wer lesen kann, ist klar im Vorteil - muss natürlich bei beiden "ja" sein!
                Zuletzt geändert von maszy; 07.02.2016, 17:04.

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                  #9
                  AW: Fehler bei Berechnung der beschränkt abzugfähigen Sonderausgaben?

                  ... bei der Angestellten "nein"
                  Das ist aber falsch! Angestellte haben Anspruch auf steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung!
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    AW: Fehler bei Berechnung der beschränkt abzugfähigen Sonderausgaben?

                    Zitat von maszy Beitrag anzeigen

                    Edit: Danke Charlie24 - wer lesen kann, ist klar im Vorteil - muss natürlich bei beiden "ja" sein!
                    Jetzt passt es - danke für die schnelle Hilfe!
                    Gruß
                    maszy

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                      #11
                      AW: Fehler bei Berechnung der beschränkt abzugfähigen Sonderausgaben?

                      Danke für die Antworten. Leider sind sie sehr unterschiedlich :-)

                      Also, das Kreuz in Zeile 10 Anlage Vorsorgeaufwendungen habe ich bei "ja" gesetzt, weil mich das System drauf hingewiesen hat.

                      In 2014/2013 hatte ich allerdings "nein" angekreuzt. Dies lässt sich aber doch vom Finanzamt leicht überprüfen, da der Zuschuss aus der Lohnsteuerbescheinigung hervorgeht. Komisch ist, dass das FA in 2014 die Deckelung von EUR 1900 vornahm, in 2013 allerdings nicht. Scheint mir alles ein bisschen willkürlich zu sein.

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                        #12
                        AW: Fehler bei Berechnung der beschränkt abzugfähigen Sonderausgaben?

                        Also, das Kreuz in Zeile 10 Anlage Vorsorgeaufwendungen habe ich bei "ja" gesetzt, weil mich das System drauf hingewiesen hat.
                        Dank einer neu eingebauten Prüfroutine kommt jetzt so ein Hinweis, aber auch nur bei bestimmten Konstellationen. Das Bestehen einer Beihilfeberechtigung kann z. B. nicht erkannt werden.


                        Scheint mir alles ein bisschen willkürlich zu sein.
                        Auch Finanzämtern können Fehler unterlaufen! Auch solche zugunsten des Steuerpflichtigen.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          AW: Fehler bei Berechnung der beschränkt abzugfähigen Sonderausgaben?

                          Warum Willkür?

                          Du hast in der Steuererklärung falsche Angaben gemacht.

                          In einer deiner Steuererklärungen hat das Finanzamt das korrigiert und in der anderen Steuererklärung hat das Finanzamt deinen Fehler wohl übersehen.
                          Mfg

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                            #14
                            AW: Fehler bei Berechnung der beschränkt abzugfähigen Sonderausgaben?

                            Ich glaub ich hab es:

                            Ich habe einen Artikel gefunden, in dem steht, dass die KV und Pflegekosten in voller Höhe angerechnet werden, wenn Sie über 1900 Euro liegen. In 2014 hatte in gesamte Vorsorgeaufwendungen von weit über 1900 Euro, aber die KV und PV lagen unter 1900. Daher hat das FA wahrscheinlich diese Deckelung vorgenommen. Die restlichen Vorsorgeaufwendungen wie BU und Haftpflicht scheinen so oder so unter den Tisch zu fallen, wenn man mit KV und PV über EUR 1900 kommt.

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                              #15
                              AW: Fehler bei Berechnung der beschränkt abzugfähigen Sonderausgaben?

                              Zitat von hampel143 Beitrag anzeigen
                              Ich habe einen Artikel gefunden, in dem steht, dass die KV und Pflegekosten in voller Höhe angerechnet werden, wenn Sie über 1900 Euro liegen. In 2014 hatte in gesamte Vorsorgeaufwendungen von weit über 1900 Euro, aber die KV und PV lagen unter 1900. Daher hat das FA wahrscheinlich diese Deckelung vorgenommen. Die restlichen Vorsorgeaufwendungen wie BU und Haftpflicht scheinen so oder so unter den Tisch zu fallen, wenn man mit KV und PV über EUR 1900 kommt.
                              All dies wurde in diesem Thread schon mehrfach so gesagt.

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