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    doppelte Haushaltsführung

    Mein Mann ist Bäcker und hat letztes Jahr 6 Monate in Konstanz gearbeitet und gewohnt, das habe ich unter doppelter Haushaltsführung normal eingegeben. Kann man unter Verflegungsmehraufwendungen noch irgendwas eingeben? Unser Hauptwohnsitz ist Fehmarn.

    Nun arbeitet er seit November im Rheinland und wohnt unentgeldlich bei seiner Mutter. Wo kann ich die Fahrtkosten jetzt eintragen? Doppelte Haushaltsführung besteht ja lt.Erklärung nicht. Bei den vorherigen Arbeitsstellen mit doppelter Haushaltsführung konnte ich die erste Fahrt zur Arbeitsstelle und Heimfahrten eintragen. Besteht hier Verpflegungsmehraufwand?

    #2
    AW: doppelte Haushaltsführung

    Mein Mann ist Bäcker und hat letztes Jahr 6 Monate in Konstanz gearbeitet und gewohnt, das habe ich unter doppelter Haushaltsführung normal eingegeben. Kann man unter Verflegungsmehraufwendungen noch irgendwas eingeben? Unser Hauptwohnsitz ist Fehmarn.

    Verpflegungsmehraufwendungen sind im Rahmen der doppelten Haushaltsführung nur für einen Zeitraum von max. drei Monaten nach Bezug der Wohnung am Beschäftigungsort als Werbungskosten zu berücksichtigen.

    Nun arbeitet er seit November im Rheinland und wohnt unentgeldlich bei seiner Mutter. Wo kann ich die Fahrtkosten jetzt eintragen? Doppelte Haushaltsführung besteht ja lt.Erklärung nicht. Bei den vorherigen Arbeitsstellen mit doppelter Haushaltsführung konnte ich die erste Fahrt zur Arbeitsstelle und Heimfahrten eintragen. Besteht hier Verpflegungsmehraufwand?

    Die Fahrten können nur als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstätte berücksichtigt werden. Praktisch am Montag von Fehmarn ins Rheinland zur Arbeitsstätte, den Rest der Woche von der Wohnung der Mutter bis zur Arbeitssätte.

    Kommentar


      #3
      AW: doppelte Haushaltsführung

      Danke für die Antwort, dann trage ich die Fahrten also bei Zeile 31 ein.

      Was ist aber mit den Pauschbeträgen bei Mehraufwendung für Verflegung, bezieht sich die Abwesenheit auf den 1. oder den 2. Wohnsitz? Kann ich jetzt, wenn er täglich ca 9 std arbeiten war, 6 € einsetzen, für mind. 8 std Abwesenheit oder bezieht sich das auf den
      1. Wohnsitz, also 24€/24 std Abwesenheit? Oder gilt nur für Bauarbeiter oder Vertreter auf Reisen?

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