Hallo,
in meiner Lohnsteuerbescheinigung vom AG ist unter Zeile 20 Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit der Betrag von 12€ eingetragen.
Alles soweit nachvollziehbar, da ich einen Tag mehr als 8h ohne Übernachtung auswärts tätig war. An diesem Tag habe ich ein für mich kostenloses Mittagessen (Kürzungsbeitrag 9,60€) erhalten. Mir wurden letztlich in der Reisekostenabrechnung aus 12€ - 9,60€ = 2,40€ ausgezahlt.
Folgende Angaben habe ich in Elster Anlage N (Pauschbeträge für Mehraufwendungen für Verpflegung bei einer Auswärtstätigkeit im Inland) eingetragen:
Zeile 52: 1
Zeile 55: ???
Zeile 57: 12
Welcher Wert muss in Zeile 55 (Kürzungsbeiträge wegen Mahlzeitengestellung) eingetragen werden? Eigentlich die 9,60€. Der Wert kann aber nur gerundet eingetragen werden.
Sind die beiden anderen Eintragungen korrekt zugeordnet?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
in meiner Lohnsteuerbescheinigung vom AG ist unter Zeile 20 Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit der Betrag von 12€ eingetragen.
Alles soweit nachvollziehbar, da ich einen Tag mehr als 8h ohne Übernachtung auswärts tätig war. An diesem Tag habe ich ein für mich kostenloses Mittagessen (Kürzungsbeitrag 9,60€) erhalten. Mir wurden letztlich in der Reisekostenabrechnung aus 12€ - 9,60€ = 2,40€ ausgezahlt.
Folgende Angaben habe ich in Elster Anlage N (Pauschbeträge für Mehraufwendungen für Verpflegung bei einer Auswärtstätigkeit im Inland) eingetragen:
Zeile 52: 1
Zeile 55: ???
Zeile 57: 12
Welcher Wert muss in Zeile 55 (Kürzungsbeiträge wegen Mahlzeitengestellung) eingetragen werden? Eigentlich die 9,60€. Der Wert kann aber nur gerundet eingetragen werden.
Sind die beiden anderen Eintragungen korrekt zugeordnet?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
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