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Pauschbeträge für Mehraufwendungen für Verpflegung

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    Pauschbeträge für Mehraufwendungen für Verpflegung

    Hallo,

    in meiner Lohnsteuerbescheinigung vom AG ist unter Zeile 20 Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit der Betrag von 12€ eingetragen.

    Alles soweit nachvollziehbar, da ich einen Tag mehr als 8h ohne Übernachtung auswärts tätig war. An diesem Tag habe ich ein für mich kostenloses Mittagessen (Kürzungsbeitrag 9,60€) erhalten. Mir wurden letztlich in der Reisekostenabrechnung aus 12€ - 9,60€ = 2,40€ ausgezahlt.

    Folgende Angaben habe ich in Elster Anlage N (Pauschbeträge für Mehraufwendungen für Verpflegung bei einer Auswärtstätigkeit im Inland) eingetragen:

    Zeile 52: 1

    Zeile 55: ???

    Zeile 57: 12

    Welcher Wert muss in Zeile 55 (Kürzungsbeiträge wegen Mahlzeitengestellung) eingetragen werden? Eigentlich die 9,60€. Der Wert kann aber nur gerundet eingetragen werden.
    Sind die beiden anderen Eintragungen korrekt zugeordnet?

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

    #2
    AW: Pauschbeträge für Mehraufwendungen für Verpflegung

    Meines Erachtens hätten nicht 12,00 € bescheinigt werden dürfen, wenn nur 2,40 € ausbezahlt wurden.

    Den Eintrag der Kürzung wegen der Mahlzeitengestellung wirst du dir schenken müssen, es sei denn, die Lohnsteuerbescheinigung enthält unter Nummer 2 auch noch ein M.
    Sonst zahlst du nämlich im Ergebnis drauf.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Pauschbeträge für Mehraufwendungen für Verpflegung

      Vielen Dank Chalie24 für die erste Antwort.

      In der Lohnsteuerbescheinigung unter Nummer 2 (Zeiträume ohne Anspruch auf Arbeitslohn) steht: Anzahl U: 0. Was würde "M" in meinem Fall bedeuten?

      D.h. den Kürzungsbeitrag wegen Mahlzeitengestellung von 9,30€ brauch ich nicht in Zeile 55 angeben.

      Aber
      Zeile 52: 1
      Zeile 57: 12

      Ist das korrekt?

      Kommentar


        #4
        AW: Pauschbeträge für Mehraufwendungen für Verpflegung

        Es ist nicht ganz korrekt, aber wohl unvermeidbar!

        Wenn du den Kürzungsbetrag von 9 € einträgst, verbleiben dir noch 3 € bei den Werbungskosten.
        Demgegenüber steht die angebliche Arbeitgebererstattung von 12 €.
        Du hättest also rechnerisch 9 € zu viel bekommen.

        Bei ElsterFormular wird der Saldo zwar auf 0 gesetzt, aber ob das beim Finanzamt auch so ist, kann ich dir nicht sagen
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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