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Umzug ins Ausland, Hilfe bei Steuererklaerung

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    Umzug ins Ausland, Hilfe bei Steuererklaerung

    Hi zusammen,

    ich sitze gerade ueber meiner deutschen und US Steuererklaerung... und ich komme gerade nicht weiter.

    Kurz ein paar Fakten:
    Ich bin am 10.01.15 in die USA umgezogen. Habe mich am 09.01.15 offiziell in Deutschland abgemeldet und habe seit 12.01.-31.12. in den USA gelebt und gearbeitet (angestellt). Meinen letzten Arbeitstag in D. hatte ich am 09.01., mein letztes deustches Gehalt habe ich am 31.01.15 bekommen. Seit dem keine Einkuenfte mehr in D. Die Zeit vom 10.01-31.01. lief ueber Urlaub und Ueberstunden, ich war also bis 31.01. noch in D. beschaeftigt. Meine neue Arbeitstelle in den USA habe ich am 12.01.15 begonnen und seit dem auch Gehalt bekommen.
    Ich habe im Januar inklusive Sonderzahlungen ein Gehalt von 7500 EUR in D. bekommen und ca 2000 EUR Lohnsteuer geloehnt.
    Wenn ich das nun so in meinen Steuerbescheid eintrage, sagt der mir das ich fuer 2015 unbeschraenkt Steuerpflichtig war. Ernsthaft? Ich dachte da ich unter dem Grundfreibetrag von 84xxEur liege haette ich vielleicht Glueck und koennte die Steuer zuruek bekommen? Habt ihr irgendwelche Tips fuer mich? Habe schon gelesen das ich meine ganzen Umzugskosten eh nicht ansetzen kann, aber vielleicht habt ihr noch etwas was ich evtl. vergesse oder machen kann. Bin fuer jeden Tip dankbar.
    Ach ja was genau muss hier rein:
    Wurden während der Zeit im Ausland inländische Einkünfte erzielt? hier muss mein Januar Gehalt rein richtig? Da ich das bekommen habe als ich bereits im Ausland war?

    Ach falls es irgendwie einen Unterschied macht ich bin nicht entsandt und es gab einen Arbeitgeberwechsel.
    Danke euch und schoenen Abend noch.
    LG

    #2
    AW: Umzug ins Ausland, Hilfe bei Steuererklaerung

    § 1 Abs. 1 S. 1 Einkommensteuergesetz:

    Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.

    Kommentar


      #3
      AW: Umzug ins Ausland, Hilfe bei Steuererklaerung

      Das hier ist ein Elster-Forum.
      Steuerberatung ist in Deutschland nur den steuerberatenden Berufen vorbehalten.

      Grundsätzlich ist es so, dass deine in Deutschland steuerpflichtigen Einkünfte in die Anlage N müssen.

      Dein amerikanischer Arbeitslohn ist in Deutschland steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.

      Er muss deshalb im Hauptvordruck eingetragen werden. Zeile 93-98.
      Mfg

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        #4
        AW: Umzug ins Ausland, Hilfe bei Steuererklaerung

        Dein amerikanischer Arbeitslohn ist in Deutschland steuerfrei, ...
        Genau genommen gehört in Zeile 95 allerdings nicht dein Bruttoarbeitslohn, anzugeben sind dort deine in den USA erzielten Einkünfte.

        Werbungskosten, wie z. B die Entfernungspauschale, darfst du also abziehen.

        Ich dachte da ich unter dem Grundfreibetrag von 84xxEur liege haette ich vielleicht Glueck und koennte die Steuer zuruek bekommen?
        Von diesem Gedanken solltest du dich verabschieden!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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