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EÜR und UST

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: EÜR und UST

    Ja, steht ja so in der Eingabehilfe:

    Die aufgrund der Umsatzsteuervoranmeldungen oder aufgrund der Umsatzsteuerjahreserklärung an das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer ist hier einzutragen.

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  • wiggi10
    antwortet
    AW: EÜR und UST

    Kann mir da jemand weiterhelfen?

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  • wiggi10
    antwortet
    AW: EÜR und UST

    Die UST habe ich im Mai 2014 gezahlt. muss dieser Betrag dann in die Zeile 49 der EÜR?
    Zuletzt geändert von wiggi10; 07.02.2016, 13:47.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: EÜR und UST

    Kommt natürlich drauf an, wann Du die Steuer bezahlt hast.

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  • wiggi10
    hat ein Thema erstellt EÜR und UST.

    EÜR und UST

    Hallo
    Habe mal eine Frage und zwar habe ich die Steuerklärung für 2013 von der Steuerberaterin gemacht bekommen. Ich musste 257 Euro UST ans Finanzamt zahlen.
    Muss ich diesen Betrag für 2014 jetzt in der EÜR in Zeile 49 eintragen. Wäre dankbar, wenn Ihr mir da weiterhelfen könntet, denn ich muss die STeuererklärung für 2014 jetzt dringend abgeben, habe soweit alles fertig nur dieser Punkt ist mir nicht so ganz klar.
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