Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Beruflich bedingter Umzug

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Beruflich bedingter Umzug

    Hallo,

    nach langem Recherchieren habe ich meine Umzugskosten (beruflich bedingt) in die Anlage N Werbungskosten eingetragen.
    Bin mir aber noch nicht sicher ob das alles richtig ist, daher bitte ich Euch um Hilfe:

    So siehts aus:

    Zeile 46:
    Umzugskosten Transporter
    Doppelte Mietbelastung durch Altwohnung
    Umzugskostenpauschale (Person 1 + Person 2)
    Besichtigungsfahrten

    Zeile 47:
    Beseitigung Unfallschaden

    Ist das so korrekt?
    Beim Punkt "Besichtigungsfahrten" handelt es sich um samstägliche Fahrten zur Baustelle um nach dem Rechten zu sehen.

    Mit Ausnahme der Umzugskostenpauschale ist alles belegbar.
    Zuletzt geändert von kizzu; 07.02.2016, 13:25.

    #2
    AW: Beruflich bedingter Umzug

    Zitat von kizzu Beitrag anzeigen
    Hallo,

    nach langem Recherchieren habe ich meine Umzugskosten (beruflich bedingt) in die Anlage N Werbungskosten eingetragen.
    Bin mir aber noch nicht sicher ob das alles richtig ist, daher bitte ich Euch um Hilfe:

    So siehts aus:

    Zeile 46:
    Umzugskosten Transporter Europcar 86 EUR
    Doppelte Mietbelastung durch Altwohnung, September 2015 720 EUR
    Umzugskostenpauschale (Person 1 + Person 2) 1052 EUR
    Besichtigungsfahrten, insgesamt 11 Stück, je 49km einfache Fahrtstrecke 162 EUR

    Zeile 47:
    Beseitigung Unfallschaden (entstanden auf Weg zur ersten Tätigkeitsstätte) 300 EUR

    Ist das so korrekt?
    Beim Punkt "Besichtigungsfahrten" handelt es sich um samstägliche Fahrten zur Baustelle um nach dem Rechten zu sehen.

    Mit Ausnahme der Umzugskostenpauschale ist alles belegbar.
    Umzugspauschale oder Kosten ansetzen.
    Beides geht nicht!
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

    Kommentar


      #3
      AW: Beruflich bedingter Umzug

      Das habe ich an verschiedenen Stellen anders gelesen:

      Es gibt die belegbaren Kosten wie Transporter, Möbelpacker usw.

      Und dann gibt es die Pauschale (die ZUSÄTZLICH angegeben werden kann) die im Wesentlichen die Einrichtung abdeckt (Ummeldung Telefon, Handwerkerleistungen wie Herdanschluss oder Lampen anbringen).

      Auch hier im Forum habe ich das schon so gelesen, z.B. hier:
      https://www.elster.de/anwenderforum/...ostenpauschale

      Kommentar


        #4
        AW: Beruflich bedingter Umzug

        Zitat von stiller Beitrag anzeigen
        Umzugspauschale oder Kosten ansetzen.
        Beides geht nicht!
        Die Umzugskostenpauschale deckt die sonstigen Umzugskosten ab, wie z.B. An-, Ab- und Ummeldung von Telefon, Kabel, Strom, Ändern von Gardinen, Jalousien, Montage von Lampen etc.
        Sie ist daher neben den Transportkosten und der doppelten Miete ansetzbar.

        Kommentar


          #5
          AW: Beruflich bedingter Umzug

          Zitat von kizzu Beitrag anzeigen
          Das habe ich an verschiedenen Stellen anders gelesen:
          Deswegen findet hier ja auch keine Steuerberatung statt, nicht nur, weil es verboten ist, sondern weil niemand für falsche Antworten im Forum haftet.

          Kommentar


            #6
            AW: Beruflich bedingter Umzug

            Zitat von stiller Beitrag anzeigen
            Umzugspauschale oder Kosten ansetzen.
            Beides geht nicht!
            Hab auch mal wieder was gelernt.
            Gruss (S)stiller
            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
            ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
            Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
            Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
            Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

            Kommentar


              #7
              AW: Beruflich bedingter Umzug

              Zitat von neysee Beitrag anzeigen
              Deswegen findet hier ja auch keine Steuerberatung statt, nicht nur, weil es verboten ist, sondern weil niemand für falsche Antworten im Forum haftet.
              Seit wann ist denn Steuerberatung verboten?

              Kommentar


                #8
                AW: Beruflich bedingter Umzug

                Zitat von kizzu Beitrag anzeigen
                Seit wann ist denn Steuerberatung verboten?
                Ne, ist sie nicht. Steuerberatern ist sie erlaubt.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Beruflich bedingter Umzug

                  Wie genau ist das mit den Besichtigungsfahrten, ist das korrekt das ich die so angegeben habe?
                  Beispiele im Netz sprechen immer von Wohnungsbesichtigungen, da ich aber ein Haus gebaut habe wurde halt eine Baustelle besichtigt. Ist das ein Unterschied?

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Beruflich bedingter Umzug

                    Zitat von kizzu Beitrag anzeigen
                    Wie genau ist das mit den Besichtigungsfahrten, ist das korrekt das ich die so angegeben habe?
                    Beispiele im Netz sprechen immer von Wohnungsbesichtigungen, da ich aber ein Haus gebaut habe wurde halt eine Baustelle besichtigt. Ist das ein Unterschied?
                    Ich denke ja!
                    Deine Besichtigungen gehören in die Herstellungskosten.
                    Aber ein StB weiss das garantiert besser.
                    Gruss (S)stiller
                    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Beruflich bedingter Umzug

                      Zitat von stiller Beitrag anzeigen
                      Ich denke ja!
                      Deine Besichtigungen gehören in die Herstellungskosten.
                      Aber ein StB weiss das garantiert besser.
                      "Ich denke ja!" zu "Ist das ein Unterschied" oder zu "Habe ich das so korrekt angegeben"?

                      Besuch beim StB ist ja auch geplant, aber ich möchte nicht unvorbereitet sein.

                      Was genau zählt denn beim Hausbau noch zu absetzbaren Herstellungskosten?

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Beruflich bedingter Umzug

                        Beispiele im Netz sprechen immer von Wohnungsbesichtigungen, ...
                        Deine Baustellenbesichtigungen sind nun wirklich etwas ganz anderes!

                        Du bist doch nicht zu verschiedenen Baustellen gefahren, um entscheiden zu können, ob du ein dort gerade im Bau befindliches Haus kaufst.
                        Du wusstest doch, dass du in dein Haus einziehen wirst, also musstest du es nicht wiederholt besichtigen, um das zu entscheiden!
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Beruflich bedingter Umzug

                          Zitat von kizzu Beitrag anzeigen
                          Seit wann ist denn Steuerberatung verboten?
                          Steuerberatung ist in Deutschland nur den steuerberatenden Berufen erlaubt.
                          Siehe Steuerberatungsgesetz.

                          Dieses Forum ist desweiteren nur ein Elster-Forum !
                          Mfg

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Beruflich bedingter Umzug

                            Was genau zählt denn beim Hausbau noch zu absetzbaren Herstellungskosten?
                            Willst du das Haus jetzt vermieten?

                            Dann frag den Steuerberater, denn mit Elster hat die Frage nichts zu tun.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Beruflich bedingter Umzug

                              Zitat von kizzu Beitrag anzeigen
                              Was genau zählt denn beim Hausbau noch zu absetzbaren Herstellungskosten?
                              Wie kommst du darauf, dass du deinen Hausbau von der Steuer absetzen kannst?
                              Mfg

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X