Hallo,
habe folgendes Problem:
In Folge einer Rechtsänderung war es einmalig möglich, für vergangene Kalenderjahre Altersvorsorgebeiträge als Nachzahlung zu leisten, um die Zulage in voller Höhe zu erhalten. Meine Frau wurde von unserem Anbieter entsprechend angeschrieben und wir haben die Möglichkeit für die Jahre 2008 und 2010 genutzt. Diese Nachzahlung wurde auf der Steuerbescheinigung des Anbieters (vermutlich mangels dafür vorgesehener Zeilen) nicht nachgewiesen. Gleichwohl dürften sie steuerbegünstigt sein, da sie ja dem gleichen Zweck wie die laufenden Beiträge dienen, für die Gewährung der staatlichen Zulage maßgeblich sind und diese Möglichkeit den gesetzlichen Grundlagen entspringt.
Ich habe sie - wie die Beiträge für das Jahr 2014 - in der Steuererklärung angegeben. Das FA kürzt (kommentarlos) auf die für das Jahr 2014 gezahlten und durch den Anbieter elektronisch gemeldeten Daten.
Folgende Fragen:
1. Liege ich mit meiner Vermutung, dass auch die einmaligen Nachzahlungen unter die Steuerbegünstigung fallen, richtig?
2. Wo hätte ich sie eintragen müssen?
Danke für die Hilfe schon im Voraus.
Viele Grüße
maszy
habe folgendes Problem:
In Folge einer Rechtsänderung war es einmalig möglich, für vergangene Kalenderjahre Altersvorsorgebeiträge als Nachzahlung zu leisten, um die Zulage in voller Höhe zu erhalten. Meine Frau wurde von unserem Anbieter entsprechend angeschrieben und wir haben die Möglichkeit für die Jahre 2008 und 2010 genutzt. Diese Nachzahlung wurde auf der Steuerbescheinigung des Anbieters (vermutlich mangels dafür vorgesehener Zeilen) nicht nachgewiesen. Gleichwohl dürften sie steuerbegünstigt sein, da sie ja dem gleichen Zweck wie die laufenden Beiträge dienen, für die Gewährung der staatlichen Zulage maßgeblich sind und diese Möglichkeit den gesetzlichen Grundlagen entspringt.
Ich habe sie - wie die Beiträge für das Jahr 2014 - in der Steuererklärung angegeben. Das FA kürzt (kommentarlos) auf die für das Jahr 2014 gezahlten und durch den Anbieter elektronisch gemeldeten Daten.
Folgende Fragen:
1. Liege ich mit meiner Vermutung, dass auch die einmaligen Nachzahlungen unter die Steuerbegünstigung fallen, richtig?
2. Wo hätte ich sie eintragen müssen?
Danke für die Hilfe schon im Voraus.
Viele Grüße
maszy
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