Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Wo Altersvorsorgebeiträge für zurückliegende Jahre eintragen?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Wo Altersvorsorgebeiträge für zurückliegende Jahre eintragen?

    Hallo,

    habe folgendes Problem:
    In Folge einer Rechtsänderung war es einmalig möglich, für vergangene Kalenderjahre Altersvorsorgebeiträge als Nachzahlung zu leisten, um die Zulage in voller Höhe zu erhalten. Meine Frau wurde von unserem Anbieter entsprechend angeschrieben und wir haben die Möglichkeit für die Jahre 2008 und 2010 genutzt. Diese Nachzahlung wurde auf der Steuerbescheinigung des Anbieters (vermutlich mangels dafür vorgesehener Zeilen) nicht nachgewiesen. Gleichwohl dürften sie steuerbegünstigt sein, da sie ja dem gleichen Zweck wie die laufenden Beiträge dienen, für die Gewährung der staatlichen Zulage maßgeblich sind und diese Möglichkeit den gesetzlichen Grundlagen entspringt.
    Ich habe sie - wie die Beiträge für das Jahr 2014 - in der Steuererklärung angegeben. Das FA kürzt (kommentarlos) auf die für das Jahr 2014 gezahlten und durch den Anbieter elektronisch gemeldeten Daten.

    Folgende Fragen:
    1. Liege ich mit meiner Vermutung, dass auch die einmaligen Nachzahlungen unter die Steuerbegünstigung fallen, richtig?
    2. Wo hätte ich sie eintragen müssen?

    Danke für die Hilfe schon im Voraus.

    Viele Grüße
    maszy

    #2
    AW: Wo Altersvorsorgebeiträge für zurückliegende Jahre eintragen?

    Da musst du dich an den Anbieter wenden. Der ist für den Inhalt der übermittelten Daten verantwortlich, nicht das Finanzamt!

    Edit: Wenn die Nachzahlung geleistet werden konnte, weil deine Frau jetzt als unmittelbar begünstigt gilt, während sie ursprünglich nur als mittelbar begünstigt eingestuft war, kannst du die Nachzahlungen nicht als Sonderausgabe geltend machen.

    Das hat zwar jetzt keinen Bezug zu Elster, aber ich schreibe es trotzdem, um das Thema kurz zu halten. Du brauchst dich in diesem Fall auch nicht an deinen Anbieter zu wenden!
    Zuletzt geändert von Charlie24; 07.02.2016, 19:01. Grund: § 52 Abs. 63b EStG - kein Sonderausgabenabzug
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Wo Altersvorsorgebeiträge für zurückliegende Jahre eintragen?

      1000x Danke, Charlie24!
      Deine Antwort ist insbesondere durch deine Ergänzung absolut hilfreich und erspart mir unnötige Diskussionen mit dem FA oder den Anbieter! Ich habe noch das entsprechende Rundschreiben des BMF (IV C 3 - S 2015/11/10002) gefunden und dort steht es ebenfalls sehr deutlich drin ...
      Pech gehabt ...

      Also nochmal Danke! Jetzt passt auch der 2014er Bescheid mit meinen Berechnungen (ElsterFormular) zusammen.
      Gruß
      maszy

      Kommentar

      Lädt...
      X