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Rückerstattung der Zuzahlung zur Zahnspange - wo eintragen?

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    Rückerstattung der Zuzahlung zur Zahnspange - wo eintragen?

    Hallo,

    wo trägt man denn die Rückerstattung der Zuzahlung zur Zahnspange ein? Bei den Außergewöhnlichen Belastungen in dem Kästchen "Erhaltene/Anspruch auf zu erwartende Versicherungsleistungen, Beihilfen, Unterstützungen; Wert des Nachlasses usw." oder in der Anlage Vorsorgeaufwand in Zeile 14 "Von der Kranken- und/oder Pflegeversicherung erstattete Beiträge"?

    Wäre super wenn mir jemand helfen könnte.

    Vielen Dank!
    nisichan

    #2
    AW: Rückerstattung der Zuzahlung zur Zahnspange - wo eintragen?

    In der Anlage Vorsorgeaufwand sicher nicht!

    Hat sich denn die Zuzahlung, die du als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht hast, im Jahr der Zahlung überhaupt steuerlich ausgewirkt?
    Es gibt bekanntlich eine zumutbare Eigenbelastung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Rückerstattung der Zuzahlung zur Zahnspange - wo eintragen?

      Hallo,

      und sprechen wir von unterschiedlichen Jahren (Jahr der Zahlung und Jahr der Erstattung)? Denn dann könnte es imho kompliziert werden.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: Rückerstattung der Zuzahlung zur Zahnspange - wo eintragen?

        Hallo,

        erstmal danke für die Antworten.

        Die Frage habe ich für meine Mutter gestellt. Sie kann leider nicht sagen, ob sich die Zuzahlung steuerlich ausgewirkt hat. Es handelte sich um quartalsweise zu leistende Zahlungen.

        Die Zuzahlungen fanden in anderen Jahren statt als die Rückerstattung.

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          #5
          AW: Rückerstattung der Zuzahlung zur Zahnspange - wo eintragen?

          Sie kann leider nicht sagen, ob sich die Zuzahlung steuerlich ausgewirkt hat.
          Hat sie denn die Steuerbescheide für diese Jahre weggeworfen?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Rückerstattung der Zuzahlung zur Zahnspange - wo eintragen?

            Zitat von nisichan Beitrag anzeigen
            Hallo,

            erstmal danke für die Antworten.

            Die Frage habe ich für meine Mutter gestellt. Sie kann leider nicht sagen, ob sich die Zuzahlung steuerlich ausgewirkt hat. Es handelte sich um quartalsweise zu leistende Zahlungen.
            Dann sollte deine Mutter mal beim Finanzamt vorstellig werden und die Angelegenheit klären.
            Denn ggfs müssen die alten Steuerbescheide geändert werden.
            Mfg

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              #7
              AW: Rückerstattung der Zuzahlung zur Zahnspange - wo eintragen?

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Hat sie denn die Steuerbescheide für diese Jahre weggeworfen?
              Nein, selbstverständlich nicht. Aber wie können wir denn die zumutbare Eigenbelastung herausfinden? Steht die denn auf den Steuerbescheiden irgendwo drauf? Darüber machen wir uns nie Gedanken - wir sammeln immer sämtliche Belege und reichen diese ein.


              Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
              Dann sollte deine Mutter mal beim Finanzamt vorstellig werden und die Angelegenheit klären.
              Denn ggfs müssen die alten Steuerbescheide geändert werden.
              Das wird offenbar das Beste sein. die Zahlungen sind über mehrere Jahre gelaufen und sie wusste nie, wann genau die Rückzahlung stattfinden wird. Das Finanzamt wird ihr hoffentlich weiterhelfen können.

              Danke für eure Rückmeldungen.
              Zuletzt geändert von nisichan; 14.02.2016, 13:31.

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                #8
                AW: Rückerstattung der Zuzahlung zur Zahnspange - wo eintragen?

                Aber wie können wir denn die zumutbare Eigenbelastung herausfinden? Steht die denn auf den Steuerbescheiden irgendwo drauf?
                In den Steuerbescheiden werden ziemlich am Ende der Einkommensberechnung vor den Zeilen Einkommen bzw. zu versteuerndes Einkommen die außergewöhnlichen Belastungen minus der zumutbaren Belastung betragsmäßig aufgeführt.

                Das Ergebnis ist der sog. Überbelastungsbetrag, der dann zu einer Steuerermäßigung führt. Wenn diese Angaben fehlen, dann lag die außergewöhnliche Belastung unterhalb der zumutbaren Belastung, es gab also keine steuerlichen Auswirkungen.

                Darauf wird in der Regel auch in den Erläuterungen hingewiesen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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