Hallo,
wo trägt man denn die Rückerstattung der Zuzahlung zur Zahnspange ein? Bei den Außergewöhnlichen Belastungen in dem Kästchen "Erhaltene/Anspruch auf zu erwartende Versicherungsleistungen, Beihilfen, Unterstützungen; Wert des Nachlasses usw." oder in der Anlage Vorsorgeaufwand in Zeile 14 "Von der Kranken- und/oder Pflegeversicherung erstattete Beiträge"?
Wäre super wenn mir jemand helfen könnte.
Vielen Dank!
nisichan
wo trägt man denn die Rückerstattung der Zuzahlung zur Zahnspange ein? Bei den Außergewöhnlichen Belastungen in dem Kästchen "Erhaltene/Anspruch auf zu erwartende Versicherungsleistungen, Beihilfen, Unterstützungen; Wert des Nachlasses usw." oder in der Anlage Vorsorgeaufwand in Zeile 14 "Von der Kranken- und/oder Pflegeversicherung erstattete Beiträge"?
Wäre super wenn mir jemand helfen könnte.
Vielen Dank!
nisichan
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