Hallo & schönen guten Morgen,
wie schaffe ich es , bei Zusammenveranlagung auch die Belegdaten der Ehefrau abzurufen?
Oder ist dies grundsätzlich nicht möglich?
Oder legen diese zum Abruf noch nicht vor?
Nach Arbeitsplatzwechsel liegen nämlich 2 elektr. LSt-Bescheinigungen vor.
Danke für eine kurze Antwort!
wie schaffe ich es , bei Zusammenveranlagung auch die Belegdaten der Ehefrau abzurufen?
Oder ist dies grundsätzlich nicht möglich?
Oder legen diese zum Abruf noch nicht vor?
Nach Arbeitsplatzwechsel liegen nämlich 2 elektr. LSt-Bescheinigungen vor.
Danke für eine kurze Antwort!
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