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    Belegdaten übernehmen

    Hallo & schönen guten Morgen,

    wie schaffe ich es , bei Zusammenveranlagung auch die Belegdaten der Ehefrau abzurufen?
    Oder ist dies grundsätzlich nicht möglich?

    Oder legen diese zum Abruf noch nicht vor?

    Nach Arbeitsplatzwechsel liegen nämlich 2 elektr. LSt-Bescheinigungen vor.

    Danke für eine kurze Antwort!

    #2
    AW: Belegdaten übernehmen

    Hallo Harry35,

    du musst beim Belegabruf für deine Frau ihre Identifikationsnummer angeben und einmalig einen Freischaltcode beantragen im Elster Onlineportal, dann bekommt sie einen Brief und kann dir den Code überreichen wenn sie einverstanden ist und dann kannst du die Belege abrufen.
    Die Folgejahre benötigst du nur noch den dir bereits übermittelten Abrufcode XXXXX-XXXXX und du kannst unter Verwendung der Id-Nr. alles abrufen.
    Zu beachten -> Alle Institutionen Arbeitgeber, Rententräger und Krankenversicherungen haben jeweils Zeit bis 28.02. des Folgejahres.

    Tschüß

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      #3
      AW: Belegdaten übernehmen

      Ich glaube, ich habe das gleiche Problem.
      Über "Dienste" kann ich zwar meine ID eingeben und auch Belege abrufen, aber nicht für meine Frau.
      Ich habe für meine Frau einen Abrufcode erhalten und kann damit nichts anfangen?!?

      Natürlich bekomme ich dann eine Fehlermeldung im Steuerprogramm.


      "Die Daten der Vorausgefüllten Steuererklärung wurden nicht abgeholt.
      Fehler bei der Anfrage an den ELSTER-Server.
      Ihr Antrag auf Erteilung einer Berechtigung zum Datenabruf für eine dritte Person ist entweder noch nicht gestellt oder nicht genehmigt worden. (Code: 080070313)"


      Vielleicht kann mir da jemand einen Tipp geben?

      Danke im Voraus!

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        #4
        AW: Belegdaten übernehmen

        Zitat von pumpernikel Beitrag anzeigen
        Ich glaube, ich habe das gleiche Problem
        Das glaub ich nicht!

        Zitat von pumpernikel Beitrag anzeigen
        Über "Dienste" kann ich zwar meine ID eingeben
        Wo gibt's denn in ElsterFormular 'Dienste'?

        Kommentar


          #5
          AW: Belegdaten übernehmen

          Ich habe für meine Frau einen Abrufcode erhalten und kann damit nichts anfangen?!?

          Bitte nicht Abrufcode und Freischaltcode verwechseln

          Es wird nur dein Abrufcode benötigt! Der hat das Format XXXX-XXXX

          Der Freischaltcode ist länger (3 x 4 Stellen) und muss bei ElsterFormular im Menü Belegabruf einmalig im Untermenü Berechtigungen anzeigen/freischalten/löschen bei der ID deiner Frau eingegeben werden.

          Du kannst die Freischaltung auch im Portal unter Dienste erledigen, da ist es etwas übersichtlicher.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            AW: Belegdaten übernehmen

            Danke für die hilfreiche Antwort.
            Wir haben den Abrufcode beantragt.

            Wenn wir recht informiert sind, kommt der ja per Post ...
            sicher ist sicher - so warten wir ein Weilchen.

            Danke

            Harry35

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              #7
              AW: Belegdaten übernehmen

              Zitat von pumpernikel Beitrag anzeigen
              Ich glaube, ich habe das gleiche Problem.
              Über "Dienste" kann ich zwar meine ID eingeben und auch Belege abrufen, aber nicht für meine Frau.
              Ich habe für meine Frau einen Abrufcode erhalten und kann damit nichts anfangen?!?

              Natürlich bekomme ich dann eine Fehlermeldung im Steuerprogramm.


              "Die Daten der Vorausgefüllten Steuererklärung wurden nicht abgeholt.
              Fehler bei der Anfrage an den ELSTER-Server.
              Ihr Antrag auf Erteilung einer Berechtigung zum Datenabruf für eine dritte Person ist entweder noch nicht gestellt oder nicht genehmigt worden. (Code: 080070313)"


              Vielleicht kann mir da jemand einen Tipp geben?

              Danke im Voraus!
              Hallo pumpernikel,
              die Fehlermeldung sagt es dir doch schon -> bevor du Belege für deine Frau abrufen kannst, musst du einmalig einen Freischaltcode beantragen. Dann kann mit deinem Abrufcode der Belegabruf vorgenommen werden.

              Tschüß

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                #8
                AW: Belegdaten übernehmen

                Das ist alles verwirrend.

                Ich stehe gerade vor dem gleiche Problem. 2015 ist das erste Jahr der Zusammenveranlagung.

                Bisher habe nur ich ein Zertifikat und einen Abrufcode. Soweit so gut, ich kann MEINE Belege abrufen.

                Jetzt hab ich per Elster Formular einen Abrufcode für meine Frau beantragt, um auch ihre Belege abrufen zu können.

                Was um Himmels Willen ist jetzt wiederrum dieser Freischaltcode? Brauche ich den auch noch für meine Frau? Wenn ja, wie beantrage ich den? In Elster Formular?!

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                  #9
                  AW: Belegdaten übernehmen

                  Da musst Du doch nicht fragen!

                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Der Freischaltcode ist länger (3 x 4 Stellen) und muss bei ElsterFormular im Menü Belegabruf einmalig im Untermenü Berechtigungen anzeigen/freischalten/löschen bei der ID deiner Frau eingegeben werden.

                  Du kannst die Freischaltung auch im Portal unter Dienste erledigen, da ist es etwas übersichtlicher.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Belegdaten übernehmen

                    Achso, ja genau das hab ich gemacht. Dann ist das also der Freischaltcode für meine Frau.

                    Mann mann, das ganze ist echt kompliziert gemacht.
                    Finde es sowieso total unnötig...wozu hat man denn das Zertifikat? Ohne dieses und das dazugehörige Passwort geht doch eh nichts. Keine Ahnung, warum man zusätzlich noch x-Codes für einen selbst und die Frau braucht :-(

                    Danke für die Hilfe.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Belegdaten übernehmen

                      Zitat von Errazzor Beitrag anzeigen
                      Keine Ahnung, warum man zusätzlich noch x-Codes für einen selbst und die Frau braucht :-(
                      Es ist halt mal so, dass Frauen in unserer Gesellschaft selber entscheiden dürfen, wer Zugriff auf ihre Daten hat. Auch wenn Du natürlich ganz selbverständlich davon ausgehst, dass das 'Ja' bei der Trauung eine Generalvollmacht für das restliche Leben ist.

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                        #12
                        AW: Belegdaten übernehmen

                        Bevor weitere Fragen zum Ablauf gestellt werden, gleich noch zwei Hinweise:

                        1. Sollte deine Frau zufällig selbst ein Konto im ElsterOnline-Portal haben, kommt kein Brief mit dem Freischaltcode an sie, sondern nur eine Mail. In diesem Fall muss die Freischaltung für den Belegabruf nämlich in ihrem Konto erfolgen.

                        2. Nach der Freischaltung dauert es nach meiner Erfahrung bis zu 3 Tage, bis alle vorhandenen Belege tatsächlich abgerufen werden können.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          AW: Belegdaten übernehmen

                          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                          Es ist halt mal so, dass Frauen in unserer Gesellschaft selber entscheiden dürfen, wer Zugriff auf ihre Daten hat. Auch wenn Du natürlich ganz selbverständlich davon ausgehst, dass das 'Ja' bei der Trauung eine Generalvollmacht für das restliche Leben ist.
                          Überflüssiger und unverschämter Kommentar. Die Abrufcodes benötigt man ja auch für sein eigenes Konto (was ich auch geschrieben habe) , trotz eigenem Zertifikat. Das Du hier gleich Frauenfeindlichkeit herausliest, naja, was soll man dazu noch sagen.

                          *kopfschüttel*

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                            #14
                            AW: Belegdaten übernehmen

                            Die Abrufcodes benötigt man ja auch für sein eigenes Konto
                            Der Abrufcode - man braucht nämlich nur einen! - ist eine zusätzliche Sicherheitsmaßnahme bei ElsterBasis. Steuerdaten sind nun mal sensible Daten!
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              AW: Belegdaten übernehmen

                              Zitat von Errazzor Beitrag anzeigen
                              Überflüssiger und unverschämter Kommentar. Die Abrufcodes benötigt man ja auch für sein eigenes Konto (was ich auch geschrieben habe) , trotz eigenem Zertifikat. Das Du hier gleich Frauenfeindlichkeit herausliest, naja, was soll man dazu noch sagen.

                              *kopfschüttel*
                              Na komm mal wieder runter und denk noch einmal genau nach, was L.E.Fant Dir inhaltlich sagen wollte. Es kann ja wohl nicht sein, dass Person A, die zufällig Kenntnis von der ID-Nummer von Fremdling B erlangt, einfach so es schaffen kann an die elektronischen Daten von B heranzukommen. Und daran ändert auch nichts, dass Fremdling B zufällig mit A verheiratet sein könnte. Das Recht auf Selbstbestimmung bleibt B erhalten, auch in der Ehe. Also MUSS es so sein, dass B dem erst in einer wie auch immer gearteten Weise zustimmen muss, dass A die Daten abrufen darf.

                              Es ist zwar klar, dass A die gemeinsame ESt-Erklärung nicht vorbereiten kann ohne diese Daten. Und es wird auch klar sein, dass B in einer funktionierenden Ehe damit einverstanden sein wird. Aber das kann das Finanzamt nicht riechen und auch nicht in eure Köpfe reinschauen oder wissen, dass Ihr euch ggf. gestern getrennt habt. Also bleibt nur, dass eine auch für das Finanzamt eindeutige Zustimmung notwendig ist.
                              Schönen Gruß

                              Picard777

                              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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