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Übungsleiterpauschale was ist mit Verlusten?

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    Übungsleiterpauschale was ist mit Verlusten?

    Hallo,

    ich bekomme die Übungsleiterpauschale von 200€/Monat.
    Meine Tätigkeit habe ich im Juni aufgenommen und somit für das letzte Jahr 1400€ erhalten.

    Jetzt hatte ich zum Vereinsheim und sonstigen Terminen 56 Fahrten mit insgesamt 4000km * 0,3€ = 1200€.
    Sowie für Fahrten zu Fortbildungen ca. 1000km *0,3€ = 300€.
    An Kosten für die Fortbildungen hatte ich 500€.

    Wenn ich jetzt die Einahmen den Ausgaben gegenüberstelle habe ich also eine Minus von 600€ gemacht.

    Hier nur die Fragen:
    1. Kann ich dieses Minus von 600€ irgendwie in meiner Steuererklärung geltend machen und somit für meinen Hauptberuf Steuern sparen?
    2. Ist es richtig die volle Strecke der Fahrten zum Vereinsheim anzusetzen? Oder wird das Finanzamt dies als erste Tätigkeitstätte ansehen, wodurch ich nur die einfache Fahrt ansetzten kann? Was ist wenn ich genau soviel oder mehr Vorbereitungszeit als der Termin selbst Zuhause benötige?

    Gruß westgate

    #2
    AW: Übungsleiterpauschale was ist mit Verlusten?

    Hallo westgate,

    solche Fragen stellst du am besten dem Steuerberater deines Vertrauens -> hier helfen nur Anwendern anderen Anwendern.

    Du kannst ja auch mal die SuFu bemühen mit dem Stichwort Übungsleiter, vielleicht bist du damit auch schon schlauer.

    Tschüß

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      #3
      AW: Übungsleiterpauschale was ist mit Verlusten?

      Zitat von westgate Beitrag anzeigen
      1. Kann ich dieses Minus von 600€ irgendwie in meiner Steuererklärung geltend machen und somit für meinen Hauptberuf Steuern sparen?
      Aus der ElFo-Programmhilfe:

      "Ein Abzug von Werbungskosten, die mit steuerfreien Einnahmen in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, ist nur dann möglich, wenn die Einnahmen aus der Tätigkeit und gleichzeitig auch die jeweiligen Ausgaben den Freibetrag übersteigen."
      mfg. - Kent

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        #4
        AW: Übungsleiterpauschale was ist mit Verlusten?

        Zu dem Thema gibt es innerhalb der Steuerverwaltungen der Länder abgestimmte und auch im Internet veröffentlichte Erlasse mehrerer Oberfinanzdirektionen/Landesämter, die eigentlich klar regeln, was geht und was nicht:

        3 Betriebsausgaben-/Werbungskostenabzug

        Nach § 3c EStG dürfen Ausgaben, soweit sie mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden. Ausgaben, die zugleich steuerfreie und steuerpflichtige Einnahmen betreffen, sind – ggf. im Schätzungswege – aufzuteilen und anteilig abzuziehen.

        Ab 01.01.2000 dürfen abweichend von diesen Grundsätzen nach § 3 Nr. 26 S. 2 EStG in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der nebenberuflichen Tätigkeit stehende Ausgaben nur insoweit als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden, als sie den Betrag der steuerfreien Einnahmen übersteigen.

        Entstehen Betriebsausgaben zur Vorbereitung einer unter § 3 Nr. 26 EStG fallenden Tätigkeit und wird diese später nicht aufgenommen, kann der entstandene Verlust in voller Höhe, also ohne Kürzung um den Freibetrag, berücksichtigt werden. Der BFH hat mit Urteil vom 06.07.2005 ( BStBl 2006 II S. 163) – zu § 3 Nr. 26 EStG a. F. – entschieden, § 3c EStG sei insoweit nicht anwendbar.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Übungsleiterpauschale was ist mit Verlusten?

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Entstehen Betriebsausgaben zur Vorbereitung einer unter § 3 Nr. 26 EStG fallenden Tätigkeit und wird diese später nicht aufgenommen, kann der entstandene Verlust in voller Höhe, also ohne Kürzung um den Freibetrag, berücksichtigt werden. Der BFH hat mit Urteil vom 06.07.2005 ( BStBl 2006 II S. 163) – zu § 3 Nr. 26 EStG a. F. – entschieden, § 3c EStG sei insoweit nicht anwendbar.
          Und inwiefern besteht da jetzt ein Zusammenhang mit der Ausgangsfrage?
          Laut Sachverhalt wurde die Tätigkeit ja schon seit Juni aufgenommen.
          Im Urteil geht es aber um eine Tätigkeit, die eben nicht aufgenommen wurde.
          Das Urteil betrifft daher einen ganz anderen Sachverhalt.
          Mfg

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            #6
            AW: Übungsleiterpauschale was ist mit Verlusten?

            Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
            Und inwiefern besteht da jetzt ein Zusammenhang mit der Ausgangsfrage?
            Laut Sachverhalt wurde die Tätigkeit ja schon seit Juni aufgenommen.
            Im Urteil geht es aber um eine Tätigkeit, die eben nicht aufgenommen wurde.
            Das Urteil betrifft daher einen ganz anderen Sachverhalt.
            Diskutiert ihr 2 nicht schon wieder Steuerrecht?
            Dem TE sollte ein steuerberatender Besuch empfohlen werden.
            Gruss (S)stiller
            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
            ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
            Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
            Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
            Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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              #7
              AW: Übungsleiterpauschale was ist mit Verlusten?

              Ich habe nur das wiedergegeben, was in den entsprechenden Erlassen steht. Das mag etwas mehr sein, als der TE konkret gefragt hat.

              Aber der TE soll sich selbst ein Bild machen, was geht und was nicht geht!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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