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Kirchensteuer

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    Kirchensteuer

    Laut Steuerbescheid für 2008 wurde Kirchensteuer einbehalten,-frage kann ich diesen Betrag in der Steuererklärung für 2009 eintragen und in welcher Zeile ?
    3
    Ja Eintrag ?
    33,33%
    1
    Ja auf welchem Antrag
    0,00%
    0
    Ja in welcher Zeile
    0,00%
    0
    Ja
    66,67%
    2

    Die Umfrage ist abgelaufen.


    #2
    AW: Kirchensteuer

    Da macht eine Umfrage ja besonders viel Sinn

    Kommentar


      #3
      AW: Kirchensteuer

      Hm - ich suche auch noch den Sinn der Frage. Ich neige zur folgenden Antwort: Es kommt darauf an.

      Ronald
      Mit freundlichen Grüßen

      Ronald

      Kommentar


        #4
        AW: Kirchensteuer

        und wo ist die Möglichkeit für die Antwort "nein"?

        Kommentar


          #5
          AW: Kirchensteuer

          Zitat von Schokker36 Beitrag anzeigen
          Laut Steuerbescheid für 2008 wurde Kirchensteuer einbehalten,-frage kann ich diesen Betrag in der Steuererklärung für 2009 eintragen und in welcher Zeile ?
          Wenn man für 2008 Kirchensteuer bezahlt hat, wird diese auch nur in 2008 angerechnet. Gleichgültig, ob die Steuer vom Arbeitgeber monatlich einbehalten, per Vorauszahlung oder im Steuerbescheid erhoben wird.

          Und jetzt zum Zufluss-Abfluss-Prinzip.

          Unabhängig davon, für welches Jahr man Kirchensteuer zahlt, ist die im Kalenderjahr 2009 gezahlte Kirchensteuer bei der Veranlagung 2009 als Sonderausgabe zu berücksichtigen.

          Steuerbescheid 2008 am 01.08.2009 erhalten, es wurde eine höhere Kirchensteuer festgesetzt - die Kirchensteuer wird mit einem Guthaben vom Finanzamt verrechnet oder vom Steuerpflichtigen in 2009 noch gezahlt = ELSTER 2009, Hauptvordruck, Zeile 44.

          Steuerbescheid 2008, im Kalenderjahr 2010 bekommen, die Kirchensteuer wurde in 2010 mit einem anderen Guthaben verrechnet oder vom Steuerpflichtigen bezahlt: ELSTER 2010

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