Laut Steuerbescheid für 2008 wurde Kirchensteuer einbehalten,-frage kann ich diesen Betrag in der Steuererklärung für 2009 eintragen und in welcher Zeile ?
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Kirchensteuer
Einklappen
X
-
AW: Kirchensteuer
Zitat von Schokker36 Beitrag anzeigenLaut Steuerbescheid für 2008 wurde Kirchensteuer einbehalten,-frage kann ich diesen Betrag in der Steuererklärung für 2009 eintragen und in welcher Zeile ?
Und jetzt zum Zufluss-Abfluss-Prinzip.
Unabhängig davon, für welches Jahr man Kirchensteuer zahlt, ist die im Kalenderjahr 2009 gezahlte Kirchensteuer bei der Veranlagung 2009 als Sonderausgabe zu berücksichtigen.
Steuerbescheid 2008 am 01.08.2009 erhalten, es wurde eine höhere Kirchensteuer festgesetzt - die Kirchensteuer wird mit einem Guthaben vom Finanzamt verrechnet oder vom Steuerpflichtigen in 2009 noch gezahlt = ELSTER 2009, Hauptvordruck, Zeile 44.
Steuerbescheid 2008, im Kalenderjahr 2010 bekommen, die Kirchensteuer wurde in 2010 mit einem anderen Guthaben verrechnet oder vom Steuerpflichtigen bezahlt: ELSTER 2010
Kommentar
Kommentar