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Steuerfreie Einnahmen bei Umsatzsteuer angeben?

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    Steuerfreie Einnahmen bei Umsatzsteuer angeben?

    Hallo,
    versuche gerade zum ersten mal eine Umsatzsteuererklärung abzuschicken.... Da ich für die UNESCO im Ausland tätig war, habe ich Einkünfte über ca. 2000 Euro erhalten, die umsatzsteuerfrei sind. Wo gebe ich diesen Betrag an? Soll ich den in der Anlage UR eintragen?
    Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand helfen könnte!!!
    Manuela

    #2
    AW: Steuerfreie Einnahmen bei Umsatzsteuer angeben?

    Ja, steuerfreie Umsätze gehören natürlich in die Anlage UR. Nach welcher Vorschrift sind denn Deine Umsätze steuerfrei?

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      #3
      AW: Steuerfreie Einnahmen bei Umsatzsteuer angeben?

      Zitat von Prekons Beitrag anzeigen
      Hallo,
      versuche gerade zum ersten mal eine Umsatzsteuererklärung abzuschicken.... Da ich für die UNESCO im Ausland tätig war, habe ich Einkünfte über ca. 2000 Euro erhalten, die umsatzsteuerfrei sind. Wo gebe ich diesen Betrag an? Soll ich den in der Anlage UR eintragen?
      Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand helfen könnte!!!
      Manuela
      Hallo Prekons,

      was hast du denn für die UNESCO gemacht -> hast du irgendeine sonstige Leistung erbracht ?

      Es gibt ja auch Leistungen die nicht steuerbar sind -> damit kommt man gar nicht mehr in den Bereich der Steuerfreiheit.

      Die Umsatzsteuer ist ein weites Feld......

      Tschüß

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        #4
        AW: Steuerfreie Einnahmen bei Umsatzsteuer angeben?

        Nicht im Inland erbrachte Leistungen sind doch in der Regel nicht steuerbar und für nicht steuerbare Leistungen gibts glaub ich keine Zeile.

        Kommentar


          #5
          AW: Steuerfreie Einnahmen bei Umsatzsteuer angeben?

          Zitat von Forumleser Beitrag anzeigen
          für nicht steuerbare Leistungen gibts glaub ich keine Zeile.
          Doch, die gibt's

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            #6
            AW: Steuerfreie Einnahmen bei Umsatzsteuer angeben?

            Zunächst einmal Danke für Eure Antworten!
            Ich arbeite als freiberufliche Restauratorin und habe am Borobudur Tempel in Indonesien einen Workshop für die Arbeiter vor Ort zum Thema Steinergänzungsmörtel gegeben. Die Reisekosten und der Lohn für die Mitarbeit an diesem Projekt wurde mir von der UNESCO überwiesen, ohne Umsatzsteuer.
            Den Lohn habe ich als Betriebseinnahme ohne Umsatzsteuer in meine Einnahme-Überschussrechnung eingegeben.
            Bei der Umsatzsteuererklärung habe ich nun in Zeile 33 (Umsätze zum allgemeinen Steuersatz - Lieferungen und sonstige Leistungen) die Einnahmen auf die 19% fallen angegeben. Aber wo kommen nun die Einnahme aus dem Projekt, als die Umsatzsteerfreien Einnahmen hin? In Zeile 42 (Umsätze zu anderen Steuersätzen) oder muss ich die Anlage UR ausfüllen und wenn ja, wo schreibe ich die Einnahmen hin?

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