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Jährlicher Grundfreibetrag

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    Jährlicher Grundfreibetrag

    Hallo,

    mache gerade meine Steuererklärung mit Elster. Habe mich aber dann bei der Berechnung doch etwas über das Ergebnis gewundert.

    Meine Frage konkret: Muss man den Steuerfreibetrag (2015 8.472,00€) nun Angeben oder wird dieser automatisch berücksichtigt?
    Und wenn angeben, wo?

    Viele Grüße

    #2
    AW: Jährlicher Grundfreibetrag

    Zitat von Florian,R. Beitrag anzeigen
    Hallo,

    mache gerade meine Steuererklärung mit Elster. Habe mich aber dann bei der Berechnung doch etwas über das Ergebnis gewundert.

    Meine Frage konkret: Muss man den Steuerfreibetrag (2015 8.472,00€) nun Angeben oder wird dieser automatisch berücksichtigt?
    Und wenn angeben, wo?

    Viele Grüße
    Der wird in der Steuererklärung NICHT angegeben.

    Oder findest du eine Zeile, in der danach gefragt wird?
    Mfg

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      #3
      AW: Jährlicher Grundfreibetrag

      Nein finde ich nicht. Fragwürdig ist nur warum ich dann bei vorher bezahlter Lohnsteuer von 600€(Azubi), und aktueller Lohnsteuer 6000€(Facharbeiter) bei gleichen Bedingungen (bsp 4000€ Pendlerpauschale) gerade mal 200€ mehr Steuer laut Elster berechnung raus bekommen würde?
      Wenn ich den Freibetrag als "weitere werbungskosten" angebe, dann erscheint mir das Ergebnis realistischer...

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        #4
        AW: Jährlicher Grundfreibetrag

        Wie hoch ist das zu versteuernde Einkommen beim Azubi und wie hoch ist es beim Facharbeiter?

        Ach so, sagst Du ja, sie hatten gleichviel:

        Zitat von Florian,R. Beitrag anzeigen
        bei gleichen Bedingungen

        Kommentar


          #5
          AW: Jährlicher Grundfreibetrag

          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          Wie hoch ist das zu versteuernde Einkommen beim Azubi und wie hoch ist es beim Facharbeiter?

          Ach so, sagst Du ja, sie hatten gleichviel:
          Wieviel Lohnsteuer abgetreten wurde habe ich geschrieben. Meinen Arbeitslohn werde ich hier nicht in der Öffentlichkeit rumpusaunen.

          Mit gleichen "Bedingungen" meinte ich die Steuerlichen Bedingungen, sprich Werbungskosten etc. Sollte aber eigentlich klar sein oO?

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            #6
            AW: Jährlicher Grundfreibetrag

            Wenn ich den Freibetrag als "weitere werbungskosten" angebe, dann erscheint mir das Ergebnis realistischer...
            Das ist aber nicht zulässig, den der Grundfreibetrag ist bereits im Tarif und damit in der Berechnung enthalten!

            Vielleicht hast du an anderer Stelle etwas falsch gemacht. Von den 4.000,00 € Entfernungspauschale sind 1.000,00 € bereits über den Lohnsteuerabzug berücksichtigt.

            Welche Rückerstattung hat das Programm denn ausgerechnet?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Jährlicher Grundfreibetrag

              Werbungskosten sind Aufwendungen die du aus beruflichen Gründen hattest.

              Der Grundfreibetrag fällt somit nicht unter dieser Definition. Folglich ist er nicht bei den Werbungskosten einzutragen.
              Mfg

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                #8
                AW: Jährlicher Grundfreibetrag

                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Das ist aber nicht zulässig, den der Grundfreibetrag ist bereits im Tarif und damit in der Berechnung enthalten!

                Vielleicht hast du an anderer Stelle etwas falsch gemacht. Von den 4.000,00 € Entfernungspauschale sind 1.000,00 € bereits über den Lohnsteuerabzug berücksichtigt.

                Welche Rückerstattung hat das Programm denn ausgerechnet?
                Gut möglich...

                irgendetwas um die 500€

                Kommentar


                  #9
                  AW: Jährlicher Grundfreibetrag

                  Zitat von Florian,R. Beitrag anzeigen
                  Gut möglich...

                  irgendetwas um die 500€
                  Und wie kommst du nun darauf, dass das zu wenig wäre?
                  Mfg

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Jährlicher Grundfreibetrag

                    Zitat von Florian,R. Beitrag anzeigen
                    Meinen Arbeitslohn werde ich hier nicht in der Öffentlichkeit rumpusaunen
                    Also sehe ich es richtig, dass Du zwei vollkommen unterschiedliche Sachverhalte miteinander vergleichen willst?

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                      #11
                      AW: Jährlicher Grundfreibetrag

                      Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
                      Und wie kommst du nun darauf, dass das zu wenig wäre?
                      da ich im Vorjahr die Komplette Lohnsteuer von ca 300€ rausbekommen habe, da ich nach der Endberechnung unter den Grundfreibetrag gefallen bin.
                      Und ich jetzt das 10fache an Lohnsteuer bezahle, aber 200€ mehr rausbekommen würde.?

                      Aber gut wenn das so ist, dann wird das wohl schon so sein.

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Jährlicher Grundfreibetrag

                        Zitat von Florian,R. Beitrag anzeigen
                        Wieviel Lohnsteuer abgetreten wurde habe ich geschrieben. Meinen Arbeitslohn werde ich hier nicht in der Öffentlichkeit rumpusaunen.
                        Musst du auch nicht. Die Antwort auf deine Frage hast du ja schon bekommen.

                        Zitat von Florian,R. Beitrag anzeigen
                        Mit gleichen "Bedingungen" meinte ich die Steuerlichen Bedingungen, sprich Werbungskosten etc. Sollte aber eigentlich klar sein oO?
                        ElsterFormular stellt den Berechnungsweg zur ESt dar, da musst du eben nachvollziehen, ob es stimmt oder nicht. Eine nicht völlig dumme Idee wäre, einmal nur mit den Vorsorgeaufwendungen und ohne Angabe von Werbungskosten rechnen zu lassen, da sollte ziemlich genau plus/minus Null im Vergleich zur bezahlten Lohnsteuer rauskommen. Und nach Eingabe der Werbungskosten siehst du sehr genau, wie diese sich steuerlich auswirken.

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                          #13
                          AW: Jährlicher Grundfreibetrag

                          Zitat von Florian,R. Beitrag anzeigen
                          die Komplette Lohnsteuer von ca 300€
                          Vorhin war noch die Rede von 600 €

                          Zitat von Florian,R. Beitrag anzeigen
                          da ich nach der Endberechnung unter den Grundfreibetrag gefallen bin.
                          Wie hast Du denn den Grundfreibetrag da eingetragen?

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Jährlicher Grundfreibetrag

                            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                            Vorhin war noch die Rede von 600 €



                            Wie hast Du denn den Grundfreibetrag da eingetragen?
                            Pardon, habe eben nochmal nachgekuggt wieviel es denn wirklich war. Hatte da bissl mehr im Kopf...

                            Den Grundfreibetrag habe ich als Werbungskosten eingetragen. Dass das so nicht richtig ist, bzw nich dafür vorgesehen ist, ist mir bewusst.

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                              #15
                              AW: Jährlicher Grundfreibetrag

                              Zitat von Florian,R. Beitrag anzeigen
                              da ich im Vorjahr die Komplette Lohnsteuer von ca 300€ rausbekommen habe, da ich nach der Endberechnung unter den Grundfreibetrag gefallen bin.
                              Und ich jetzt das 10fache an Lohnsteuer bezahle, aber 200€ mehr rausbekommen würde.?

                              Aber gut wenn das so ist, dann wird das wohl schon so sein.
                              Und wie kommst du darauf, dass du die zwei Jahre miteinander vergleichen kannst?
                              Du hast doch im 2. Jahr wesentlich mehr verdient als im 1. Jahr?

                              - - - Aktualisiert - - -

                              Zitat von Florian,R. Beitrag anzeigen
                              Den Grundfreibetrag habe ich als Werbungskosten eingetragen. Dass das so nicht richtig ist, bzw nich dafür vorgesehen ist, ist mir bewusst.
                              Wenn du die Steuererklärung bewusst so falsch abschickst, dann könnte der Straftatbestand der Steuerhinterziehung oder der versuchten Steuerhinterziehung erfüllt sein.
                              Möchte ich nur vorsorglich anmerken.
                              Mfg

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