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Elster Vorschauberechnung OK?

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    Elster Vorschauberechnung OK?

    Hi

    Ich möchte hier keine Beratung oder sonstiges wie ich was besser machen könnte , aber kann es sein das Elster sagt ich muss nachzahlen oder drück ich was falsch ?

    Ich habe die Daten der elektronischen Lohnsteuerkarte von 2015 für mich und meine Frau in das Elster eingetragen. Wir hatten keine Ausfallzeiten . Ich auf Lohnsteuerklasse 3 mit 1 Kind , Frau auf Lohnsteuerklasse 5. Nun sagt die Vorausberechnung wir müssen 1175 Euro nachzahlen (ich gehe mal davon aus das stimmt, weil die Vorrausberechnung der Jahre davor auch die Werte mit dem tatsächlichen Bescheid stimmten).

    Ich frag mich nur wie sowas angehen kann. Der Arbeitgeber hat doch anhand der Lohnsteuerklassen korrekt abgeführt , muss ich jetzt selbst noch Geld zurücklegen übers Jahr ?

    Hier mal meine / unsere Werte:

    Jahresbruttoeinkommen (Ich|Frau) 32566,98 | 12235,40
    Lohnsteuer 1837,28 | 1266,62
    Soli 25,30 | 37,62
    Kirchensteuer 55,53 | 113,92
    Krankenversicherung 2672,44 | 1003,29
    Pflegeversicherung 382,90 | 143,74
    Rentenversicherung 3047,22 | 1144,05

    Nachzahlung 1175 Euro !!! Warum ?

    #2
    AW: Elster Vorschauberechnung OK?

    Bei 3/5 sind Nachzahlungen nicht auszuschließen.

    Kommentar


      #3
      AW: Elster Vorschauberechnung OK?

      Hallo kingscore,

      so eine "Faustregel" sagt die Steuerklassenkombination III/V ist für Ehepaare sinnvoll wenn die Relation zum Gesamteinkommen so bei 60 zu 40 Prozent liegt.
      Überschlagen ist euer Anteil am Familienkommen 73 zu 27 Prozent, das erklärt die Nachzahlung.

      Da wäre vielleicht die Überlegung angebracht die Kombination IV/IV zu wählen.
      Letztendlich ändert sich aber die eigentliche Festsetzung der Einkommensteuer nicht, nur die Lohnsteuer im laufenden Monat und damit eben bei IV/IV dann eine kleine Erstattung oder so.


      Tschüß
      Zuletzt geändert von holzgoe; 11.02.2016, 08:47. Grund: Ergänzung

      Kommentar


        #4
        AW: Elster Vorschauberechnung OK?

        Eine Alternative wäre IV mit Faktor

        Der BMF-Steuerrechner spuckt für 2015 folgendes aus:

        Aus Ihren Angaben wurde der folgende Faktor errechnet: 0,890


        Lohnsteuer nach Steuerkl. III / V

        A 1.884,00 Euro, B 1.266,00 Euro, Summe 3.150,00 Euro, Differenz zur ESt -1.078,00 Euro

        Lohnsteuer nach Steuerkl. IV / IV (ohne Faktor)

        A 4.645,00 Euro, B 101,00 Euro, Summe 4.746,00 Euro, Diff zur ESt 518,00 Euro

        Lohnsteuer nach Steuerkl. IV / IV (inkl. Faktor)

        A 4.134,00 Euro, B 89,00 Euro, Summe 4.223,00 Euro, Diff zur ESt -5,00 Euro
        Man hätte also bei vorheriger Kenntnis der Einkommen auf 5 Euro genau getroffen.

        Und dieser Thread zeigt, wie wichtig der darunter erscheinende Hinweis ist:

        Bitte beachten Sie:

        Die Summe der Lohnsteuerbeträge beider Ehegatten / Lebenspartner bei der Wahl der Steuerklassenkombination III/V (3.150,00 Euro) ist niedriger als die voraussichtliche Einkommensteuer (4.228,00 Euro).
        Mit der späteren Veranlagung für dieses Jahr kann eine Nachzahlung fällig werden. Ab einem Nachzahlungsbetrag von 400 Euro werden zudem Vorauszahlungen festgesetzt.

        Kommentar


          #5
          AW: Elster Vorschauberechnung OK?

          Bei 4/4 welcher faktor muesste man nehmen . Faktor 1 ?

          Kommentar


            #6
            AW: Elster Vorschauberechnung OK?

            Ne Faktor 1 wäre IV/IV Standard :-)

            Der Faktor wird jeweils individuell entsprechend der Verteilung der BAL ausgerechnet. beantragen kannst du das mit einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung/Änderung der Lohnsteuerklassen.
            IV/IV Faktor führt übrigens genauso wie III/V zur Pflichtveranlagung.
            Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 11.02.2016, 10:01.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

            Kommentar


              #7
              AW: Elster Vorschauberechnung OK?

              Faktor 1 wäre dasselbe wie IV ohne Faktor.

              Für die Berechnung des Faktors gibt es Rechner, z.B. den vom BMF. Letzteren habe ich benutzt und wie gepostet einen Faktor von 0,89 rausgekriegt, aber für 2016 kann das leicht anders aussehen.

              Für meinen persönlichen Geschmack wäre der Faktor auch nahe genug an 1, als dass ich mich fragen würde, ob sich der Aufwand lohnt. Ohne Faktor würde man dem FA zwar übers Jahr zinslos 500€ leihen, aber eine Erstattung von 500€ auf einen Schlag freut das Herz auch (bei vielen Beiträgen im Forum hat man eh den Eindruck, dass es den Menschen egal ist, wieviel sie vorher an Lohnsteuer gezahlt haben, Hauptsache, es gibt hinterher ganz viel zurück).

              Kommentar


                #8
                AW: Elster Vorschauberechnung OK?

                Hallo kingscore,

                Beamtenschweiß meint natürlich IV/IV !

                neysee hat es doch vorgerechnet, du nimmst dir einen Steuerklassenrechner und der zeigt dir auch den Faktor an -> im Beispiel war es für 2015 der Faktor 0,890

                Tschüß

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                  #9
                  AW: Elster Vorschauberechnung OK?

                  Den Faktor rechnet das Finanzamt selbst aus, wenn du im Formular für den Steuerklassenwechsel alle notwendigen Angaben machst.
                  Mfg

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