Hallo,
ich weiß aus dem letzten Jahr, dass ich die Versicherungsbeiträge meines Kindes bei mir mit geltend machen konnte. Nun hat mein Sohn aber im letzten Jahr auch VL Leistungen erhalten und um die Sparzulage zu erhalten muß er eine eigene Erklärung abgeben. Dazu würden gehören Mantelbogen, Anlage N und VL.
Kann ich die Anlage Vorsorge beim Kind weglassen, da ich wieder die Versicherungen ansetzen möchte?
Mein Sohn hat keine Steuern gezahlt.
Fragende Grüße
Birgit
ich weiß aus dem letzten Jahr, dass ich die Versicherungsbeiträge meines Kindes bei mir mit geltend machen konnte. Nun hat mein Sohn aber im letzten Jahr auch VL Leistungen erhalten und um die Sparzulage zu erhalten muß er eine eigene Erklärung abgeben. Dazu würden gehören Mantelbogen, Anlage N und VL.
Kann ich die Anlage Vorsorge beim Kind weglassen, da ich wieder die Versicherungen ansetzen möchte?
Mein Sohn hat keine Steuern gezahlt.
Fragende Grüße
Birgit
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