Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Freiwillig gesetzlich Versichert - wo eintragen??

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Freiwillig gesetzlich Versichert - wo eintragen??

    ich weiß, dass haben sicher schon viele gefragt, aber ich blicke da nicht wirklich durch. Also ich bin freiwillig gesetzlich versichert und zahle an die Versicherung 4059€ im Jahr. Diesen Betrag habe ich im Feld 16 und 23 eingetragen (erschien mir irgendwie logisch...). Den Satz zur Plegeversicherung von 705€ hab ich ins Feld 18 und 24 eingetragen. Ist das richtig so oder darf man das in 23 und 24 nicht erneut eintragen? Wenn ich es bei 23/24 nich eintrage muss ich ne Menge Nachzahlen und wenn ich es eintrage kriege ich Geld zurück und zwar ziemlich genau die Summe vom letzten Jahr wo ich noch gesetzlich Plichtversichert war. Ich blicke da einfach nicht durch.... Habe mir auch das WISO Steuerprogramm geholt...wenn ich da alles eintrage soll ich angeblich 1600€ nachzahlen... Ergibt doch alles keinen SINN...

    Vielen Dank für eure Hilfe schonmal im Vorraus!

    #2
    AW: Freiwillig gesetzlich Versichert - wo eintragen??

    Du darfst das natürlich nicht doppelt eintragen. ..
    Zeile 23+24 ist für die private Versicherung.
    Das ist bei dir doch gar nicht der Fall.

    Was genau der Grund für deine Nachzahlung ist , können wir hier nur raten.
    Vielleicht Lohnersatzleistungen wie Krankengeld oder Kurzarbeitsgeld oder oder ?
    Oder Steuerklasse 3/5?
    Oder oder...
    Zuletzt geändert von Elster-Tester; 11.02.2016, 12:29.
    Mfg

    Kommentar


      #3
      AW: Freiwillig gesetzlich Versichert - wo eintragen??

      danke, dann muss ich wohl 700 € nachzahlen. Wobei ich das nicht verstehe, wenn ich sonst immer 1000€ zurückgekriegt habe.... ich verdiene mehr, aber ich zahle ja auch mehr Steuern...ergibt doch irgendwie keinen Sinn...

      ich habe kein Krankengeld erhalten, bin weiterhin Steuerklasse I.... ausser dass ich über die Bemessungsgrenze gekommen bin hat sich nichts geändert... Ich meine ich zahle doch jetzt sogar weitaus mehr Krankenkassengebühren als vorher.

      Kommentar


        #4
        AW: Freiwillig gesetzlich Versichert - wo eintragen??

        Warum willst du die Beiträge doppelt eintragen?

        Freiwillig gesetzlich Versicherte tragen ihre Beiträge in die Zeilen 16 und 18 ein

        Wenn du 2015 z. B. als Selbständige keinen Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse mehr hast, musst du in Zeile 10 Nein ankreuzen!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Freiwillig gesetzlich Versichert - wo eintragen??

          Zitat von daniela11 Beitrag anzeigen
          danke, dann muss ich wohl 700 € nachzahlen. Wobei ich das nicht verstehe, wenn ich sonst immer 1000€ zurückgekriegt habe.... ich verdiene mehr, aber ich zahle ja auch mehr Steuern...ergibt doch irgendwie keinen Sinn...
          Ohne die genauen Zahlen und Daten zu kennen, können wir dir hier auch nicht helfen.
          Mfg

          Kommentar


            #6
            AW: Freiwillig gesetzlich Versichert - wo eintragen??

            in meiner Erklärung stehen unter 24 Steuerfreie Zuschüsse zur gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Habe ich eingetragen und daher auch unter 10 JA angekreuzt.


            sorry wenn ich hier wie der Ochs vorm Berg stehe. Die letzten Erklärungen konnte ich ohne Probleme machen. Aber jetzt erscheint mir das irgendwie nicht logisch, dass ich Nachzahlen muss.
            Zuletzt geändert von daniela11; 11.02.2016, 12:36.

            Kommentar


              #7
              AW: Freiwillig gesetzlich Versichert - wo eintragen??

              Zitat von daniela11 Beitrag anzeigen
              ich habe kein Krankengeld erhalten, bin weiterhin Steuerklasse I.... ausser dass ich über die Bemessungsgrenze gekommen bin hat sich nichts geändert... Ich meine ich zahle doch jetzt sogar weitaus mehr Krankenkassengebühren als vorher.
              Vielleicht was anderes vergessen? Z.b Gesetzliche Rentenversicherung?

              Andere steuerpflichtige Einkünfte?

              Oder der Arbeitgeber hat aus irgendwelchen unerklärlichen Gründen zu wenig Lohnsteuer einbehalten?
              Zuletzt geändert von Elster-Tester; 11.02.2016, 12:38.
              Mfg

              Kommentar


                #8
                AW: Freiwillig gesetzlich Versichert - wo eintragen??

                Wenn der AG das auf der Lohnsteuerbescheinigung so einträgt, dann hast du ja sicher in den Zeilen 16 und 18 den Gesamtbeitrag angegeben?
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  AW: Freiwillig gesetzlich Versichert - wo eintragen??

                  Bin Ärztin und laufe über die berufsständische Versorgungseinrichtung. Das waren 6609 € , die sowohl mein Arbeitgeber als auch ich gezahlt habe. Die habe ich auch eingetragen.


                  Auf der Bescheinigung steht nur der Anteil den der Arbeitgeber gezahlt hat (3613€). Ich selber habe 4059€ an meine Krankenkasse gezahlt (steht nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung, habe ich ausgerechnet), dies habe ich bei 16 eingetragen. Zur Pflegeversicherung hat mein Arbeitgeber 581€ gezahlt (steht auf der Bescheingung). Meinen Anteil von etwas über 700€ habe ich selber ausgerechnet und bei 18 eingetragen.

                  - - - Aktualisiert - - -

                  trägt man unter 16 und 18 den jeweiligen Gesamtbetrag ein?? Also was ingesamt gezahlt wurde? Und dann werden die eingegeben Zuschüsse vom Arbeitgeber abgezogen? Macht irgendwie Sinn, sonst zieht mir das Amt ja den Zuschuss von meinem Eigenanteil ab... Ich hoffe das war der Fehler (wenn auch selten dämlich - aber dann habt ihr wenigstens was zu lachen ^^)
                  Zuletzt geändert von daniela11; 11.02.2016, 12:41.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Freiwillig gesetzlich Versichert - wo eintragen??

                    Zitat von daniela11 Beitrag anzeigen
                    trägt man unter 16 und 18 den jeweiligen Gesamtbetrag ein?? Also was ingesamt gezahlt wurde? Und dann werden die eingegeben Zuschüsse vom Arbeitgeber abgezogen? Macht irgendwie Sinn, sonst zieht mir das Amt ja den Zuschuss von meinem Eigenanteil ab... Ich hoffe das war der Fehler (wenn auch selten dämlich - aber dann habt ihr wenigstens was zu lachen ^^)
                    Jau, dahin kommt bei Selbstzahlern der Gesamtbeitrag. Der AG-Anteil wird dann anhand des in der LStB eingetragenen Wertes abgezogen.

                    Bei Firmenzahlern, also dort, wo der AG direkt den Beitrag an die KK abführt, sieht es ein bisschen anders aus.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Freiwillig gesetzlich Versichert - wo eintragen??

                      Macht irgendwie Sinn, sonst zieht mir das Amt ja den Zuschuss von meinem Eigenanteil ab...
                      Man sieht diesen Abzug auch in der Vorausberechnung von ElsterFormular, weil die Zuschüsse des AG automatisch in die Zeilen 37 und 39 der Anlage Vorsorgeaufwand übernommen werden.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar

                      Lädt...
                      X