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korriegierte Beträge?

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    korriegierte Beträge?

    Hallo,

    was schreibe ich den in die "korrigierten Beträge" (KAP S.1, Zeile 7 ff, 2. Spalte) rein?

    Die Beträge für die ich Kapitalertragssteuer zahlen muss - meine Bank diese aber nicht abgeführt hat, weil am 22.12.2009 bis dahin geltende Regeln auf den Kopf gestellt wurden?
    Und schreibe ich da jetzt die zusätzlichen Beträge rein oder die Beträge, die sich aus der Addition von Spalte 1 + nicht in der Bankbescheinigung enthaltenen Beträge ergeben?

    Grüße

    Wolfgang

    #2
    AW: korriegierte Beträge?

    Kommt auf den Sachverhalt an.

    Beispiel:
    Kauf von Aktien am 01.01.2005 bei Bank A für 10.000 €
    Übertragung der Aktien am 01.07.2009 auf das Depot bei Bank B.
    Verkauf der Aktien am 01.12.2009 über Bank B für 8.000 €.

    Bank B hat keine Ahnung, wann und für welchen Kurs die Aktien damals erworben worden sind. Selbst wenn der Kunde mit der damaligen Abrechnung + Kontoauszug kommt, DARF die Bank B diese Unterlagen NICHT zu Grunde legen. Ergebnis: Bank B wird trotz "Verlustverkauf außerhalb der Haltefrist von 1 Jahr" den Betrag von 8.000 € pauschal besteuern.

    Der Steuerpflichtige muss mit seinen Unterlagen zum Finanzamt und dort belegen, wann und wie er die Aktien gekauft hat, um die Steuerfreiheit des Vorganges nachzuweisen und seine einbehaltene Kapitalertragsteuer zurückzubekommen. Der "korrigierte" Betrag wäre in diesem Fall eine "0". ^^


    Etwas mehr Hintergrundinformation über die Ursache warum "falsch einbehalten wurde" wäre bei der Beurteilung und entsprechend der Eintragung in ELSTER hilfreich.

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      #3
      AW: korriegierte Beträge?

      Hallo,

      danke für die Antwort. Es geht konkret und den Kauf/Verkauf von Anleihen.

      Eine Anleihe habe ich (da habe ich irgendwie die 1-Jahresfrist verpennt) 2008 gekauft und 2009 verkauft - konkret: weniger als 1 Jahr gehalten.

      In der Verkaufsabrechnung wurde weder der Kursgewinn mit der 25%igen Abschlagssteuer bedacht; auch die Stückzinsen blieben abschlagssteuerfrei.

      Eine andere Anleihe habe ich länger als ein Jahr gehalten - der Kursgewinn wurde nicht von der Abschlagssteuer erfasst (Soweit korekt) aber die Stückzinsen wurden auch nicht von der Abschlagssteuer bedacht. Nach der gültigen Regelung zum Zeitpunkt des Verkaufs auch korekt - aber nach der Änderung der Verordnung (vom 22.12.2009) nicht korekt.

      Grüße
      Wolfgang

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        #4
        AW: korriegierte Beträge?

        Die Kursgewinne von Altbeständen gehören da auch nicht rein, sondern bei Unterschreiten der 1jährigen HAltedauer in SO.
        Zuletzt geändert von neysee; 26.03.2010, 00:05.

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          #5
          AW: korriegierte Beträge?

          Hallo woh,

          diese Altfälle (außer FIs, sind aber bei dir keine) werden - wie früher - in der Anlage SO erklärt.

          Nur die Stückzinsen gehören in die Anlage KAP, Zeile 7 und(!) 8, Spalte 2 (da hier nicht bescheinigt).
          Und falls es nur um die 'Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmt Kapitalertäge' (Zeile 5) geht, sind die Zeilen 14 und 14a auch auszufüllen (bitte auch Nullen hinschreiben).

          Ob die Besteuerung der Stückzinsen überhaupt rechtens ist, ist imho noch nicht abschließend geklärt. Das von dir genannte BMF-Schreiben ist kein Gesetz.

          MfG Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: korriegierte Beträge?

            Hallo,

            danke für die Antworten.
            Dass das kein Gesetz ist, ist mir bekannt, aber ich schreibe lieber diese Beträge rein und lege Widerspruch ein.

            Und danke für den Hinweis, dass die Kursgewinne der Altfälle (sofern die Papiere weniger als ein Jahr gehalten wurden) nach S0 gehören.
            Ich habe mich schon gefragt, wozu diese Zeilen noch gut sind.

            Schönes Wochenende

            Wolfgang

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