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Ausbleibezeit

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    Ausbleibezeit

    Hallo ihr,
    mein AG (DB) zahlt mir als Lokführer Verpflegungsmehraufwendungen, aber nur, wenn ich diese einreiche. Dies habe ich jedoch nicht getan und würde diese nun in der Steuererklärung geltend machen. Ist das möglich?
    Bei einer Abwesenheit von weniger als 14, jedoch mehr wie 8h gibt es 6€ und bei weniger als 24, jedoch mehr als 14h gibt es 9€. Als Werbungskosten abzugsfähig wären aber jeweils 12€ möglich. Das heißt also, wenn ich mir von meinem AG die 6 bzw. 9€ auszahlen lassen hätte, hätte ich nur die Differenz angeben können. Wie ist das nun, wenn ich keine Verpflegungsmehraufwendungen vom AG beansprucht habe? Könnt ihr mir das sagen?

    Vielen Dank.

    #2
    AW: Ausbleibezeit

    In der Steuererklärung kannst du die Differenz als Werbungskosten ansetzen.
    Wenn keine Erstattung durch AG erfolgt, dann den kompletten Betrag.
    Mfg

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      #3
      AW: Ausbleibezeit

      In der Steuererklärung solltest Du für ALLE betroffenen Tage das erklären, egal ob der AG erstattet hat oder nicht. Gleichzeitig ist aber an der Stelle, an der das gefragt wird, die AG-Erstattung einzutragen.

      Unabhängig davon, aber das weißt Du wohl, es gibt aber auch Mitleser, wäre es eine sinnvolle Idee beim AG die Erstattung zu holen. Das ist eine Erstattung von 100 %, beim Finanzamt bekommst Du nur Deinen Grenzsteuersatz, vielleicht 30 %, da wir leider keinen Steuersatz von 100 % haben ...
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Ausbleibezeit

        Je nach Tarifvertrag müssen solche Ansprüche innerhalb von 6 Monaten bis höchstens 1 Jahr geltend gemacht werden. Danach verfällt der Erstattungsanspruch in der Regel.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Ausbleibezeit

          Danke euch für die schnelle Hilfe!

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