Hallo ihr,
mein AG (DB) zahlt mir als Lokführer Verpflegungsmehraufwendungen, aber nur, wenn ich diese einreiche. Dies habe ich jedoch nicht getan und würde diese nun in der Steuererklärung geltend machen. Ist das möglich?
Bei einer Abwesenheit von weniger als 14, jedoch mehr wie 8h gibt es 6€ und bei weniger als 24, jedoch mehr als 14h gibt es 9€. Als Werbungskosten abzugsfähig wären aber jeweils 12€ möglich. Das heißt also, wenn ich mir von meinem AG die 6 bzw. 9€ auszahlen lassen hätte, hätte ich nur die Differenz angeben können. Wie ist das nun, wenn ich keine Verpflegungsmehraufwendungen vom AG beansprucht habe? Könnt ihr mir das sagen?
Vielen Dank.
mein AG (DB) zahlt mir als Lokführer Verpflegungsmehraufwendungen, aber nur, wenn ich diese einreiche. Dies habe ich jedoch nicht getan und würde diese nun in der Steuererklärung geltend machen. Ist das möglich?
Bei einer Abwesenheit von weniger als 14, jedoch mehr wie 8h gibt es 6€ und bei weniger als 24, jedoch mehr als 14h gibt es 9€. Als Werbungskosten abzugsfähig wären aber jeweils 12€ möglich. Das heißt also, wenn ich mir von meinem AG die 6 bzw. 9€ auszahlen lassen hätte, hätte ich nur die Differenz angeben können. Wie ist das nun, wenn ich keine Verpflegungsmehraufwendungen vom AG beansprucht habe? Könnt ihr mir das sagen?
Vielen Dank.
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