Hallo,
wir haben im Jahr 2014 die Kfz-Haftpflichversicherung im Voraus für das Jahr 2015 für unseren Wagen gezahlt (und diesen Betrag in der Einkommensteuerekrlärung für das Jahr 2014 mitangegeben). Im März 2015 wurde das Auto verkauft. Der restliche Versicherungsbeitrag wurde rückerstattet.
Wo soll ich jetzt diesen Betrag bei meiner Steuererklärung (als ein ganz normaler Arbeitnehmer) eintragen?
Kann man diesen Betrag bei Anlage Vorsorgeaufwand mit negativen Vorzeichen eintragen oder wie geht das?
Oder ist es besser diese "Gutschruft" mit der Kfz-Haftpflichtversicherung für einen anderen Wagen verrechnen und dort einen verminderten Betrag eingeben?
Danke!
wir haben im Jahr 2014 die Kfz-Haftpflichversicherung im Voraus für das Jahr 2015 für unseren Wagen gezahlt (und diesen Betrag in der Einkommensteuerekrlärung für das Jahr 2014 mitangegeben). Im März 2015 wurde das Auto verkauft. Der restliche Versicherungsbeitrag wurde rückerstattet.
Wo soll ich jetzt diesen Betrag bei meiner Steuererklärung (als ein ganz normaler Arbeitnehmer) eintragen?
Kann man diesen Betrag bei Anlage Vorsorgeaufwand mit negativen Vorzeichen eintragen oder wie geht das?
Oder ist es besser diese "Gutschruft" mit der Kfz-Haftpflichtversicherung für einen anderen Wagen verrechnen und dort einen verminderten Betrag eingeben?
Danke!
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