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Kfz-Haftpflicht: Wo eine Rückerstattung/Gutschrift eintragen?

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    Kfz-Haftpflicht: Wo eine Rückerstattung/Gutschrift eintragen?

    Hallo,

    wir haben im Jahr 2014 die Kfz-Haftpflichversicherung im Voraus für das Jahr 2015 für unseren Wagen gezahlt (und diesen Betrag in der Einkommensteuerekrlärung für das Jahr 2014 mitangegeben). Im März 2015 wurde das Auto verkauft. Der restliche Versicherungsbeitrag wurde rückerstattet.

    Wo soll ich jetzt diesen Betrag bei meiner Steuererklärung (als ein ganz normaler Arbeitnehmer) eintragen?

    Kann man diesen Betrag bei Anlage Vorsorgeaufwand mit negativen Vorzeichen eintragen oder wie geht das?

    Oder ist es besser diese "Gutschruft" mit der Kfz-Haftpflichtversicherung für einen anderen Wagen verrechnen und dort einen verminderten Betrag eingeben?

    Danke!

    #2
    AW: Kfz-Haftpflicht: Wo eine Rückerstattung/Gutschrift eintragen?

    Verrechnet es mit der dieses Jahr gezahlten Kfz-Haftpflicht. Zu- und Abflussprinzip.

    BTW: Seid ihr sicher, dass sich die Kfz-Haftpflicht überhaupt steuerlich auswirkt?

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      #3
      AW: Kfz-Haftpflicht: Wo eine Rückerstattung/Gutschrift eintragen?

      Ich möchte diesen Betrag angeben damit es später keine Problemen gibt. Das sind ja keine Kosten für mich, sondern eine Gutschrift. Vielleicht reagiert hier das Finanzamt nicht so großzügig.

      Darum möchte ich diesen Betrag lieber angeben als weglassen.

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        #4
        AW: Kfz-Haftpflicht: Wo eine Rückerstattung/Gutschrift eintragen?

        Wenn du den Betrag verrechnen kannst, dann verrechne ihn!

        Ich gebe für alle Autos immer nur den Saldo für das gesamte Jahr ein. Bei mir wirkt sich der Beitrag steuerlich aus, in den meisten Fällen ist das nicht so.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Kfz-Haftpflicht: Wo eine Rückerstattung/Gutschrift eintragen?

          Zitat von tersle Beitrag anzeigen
          Ich möchte diesen Betrag angeben damit es später keine Problemen gibt. Das sind ja keine Kosten für mich, sondern eine Gutschrift. Vielleicht reagiert hier das Finanzamt nicht so großzügig.

          Darum möchte ich diesen Betrag lieber angeben als weglassen.
          Du sollst ihn auch nicht weglassen. Gebe den Betrag an, den du 2015 an Kfz-Haftpflicht bezahlt hast. Das ist der Saldo aus Zahlungen und Gutschriften.

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            #6
            AW: Kfz-Haftpflicht: Wo eine Rückerstattung/Gutschrift eintragen?

            Hallo,

            für den Fall, dass es auch nach Verrechnung ein negativer Betrag bleibt (etwa weil du kein neues Auto hattest) wird der Bescheid vom Vorjahr geändert.
            Elster erlaubt zu diesem Zweck auch die Eintragung von negativen Werten (Berechnung ist dann aber nicht mehr möglich, ist anscheinend ein Ausschlussfall, warum auch immer).

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              AW: Kfz-Haftpflicht: Wo eine Rückerstattung/Gutschrift eintragen?

              Oder ist es besser diese "Gutschrift" mit der Kfz-Haftpflichtversicherung für einen anderen Wagen verrechnen und dort einen verminderten Betrag eingeben?
              Der TE hat ausdrücklich nach der Verrechnungsmöglichkeit gefragt und deswegen habe ich ihm das auch empfohlen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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