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    EÜR

    Hallo liebe Foren-Nutzer,

    ich sitze zum ersten Mal an der EÜR...

    Frage: Meine Frau betreibt eine Kreativwerkstatt (Basteln, kein Warenverkauf!)

    Wenn also Material eingekauft wird wo in den Bastelkursen verarbeitet wird oder es wird von eingekauftem Material etwas hergestellt, gehört dies unter:

    - Waren, Rohstoffe und Hilfsstoffe einschl. der Nebenkosten

    oder

    - übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben?

    Ich blicke es leider nicht...

    Vielen Dank!

    #2
    Aw: Eür

    Zitat von MJG1967 Beitrag anzeigen
    Hallo liebe Foren-Nutzer,

    ich sitze zum ersten Mal an der EÜR...

    Frage: Meine Frau betreibt eine Kreativwerkstatt (Basteln, kein Warenverkauf!)

    Wenn also Material eingekauft wird wo in den Bastelkursen verarbeitet wird oder es wird von eingekauftem Material etwas hergestellt, gehört dies unter:

    - Waren, Rohstoffe und Hilfsstoffe einschl. der Nebenkosten

    oder

    - übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben?

    Ich blicke es leider nicht...

    Vielen Dank!
    Ich empfehle nach Sachlage keine EÜR, sondern ein Gründer-Seminar.

    Formlos kann ich mir vorstellen:

    Einnahmen durch Kursgebühren
    abzl. Material und sonstige Kosten
    = Gewinn/Verlust
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      Aw: Eür

      Ich kann mir gar nicht vorstellen, warum das nicht unter

      Zitat von MJG1967 Beitrag anzeigen
      Rohstoffe und Hilfsstoffe einschl. der Nebenkosten
      passen sollte.

      Kommentar


        #4
        AW: Eür

        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Ich kann mir gar nicht vorstellen, warum das nicht unter



        passen sollte.
        Ich bin verunsichert, da ich der Meinung war/bin, dass es bei der Ware/Rohstoffe/Hilfsstoffe/Nebenkosten
        darum geht, dass das Eingekaufte weiterverkauft wird (wie wenn es ein Laden wäre, der Bastelzubehör
        verkauft).

        Bei der Kreativwerkstatt (Kinderbasteln + Basteln mit Erwachsenen) wird das eingekaufte Material ja nicht
        wie gekauft weiterverkauft, deshalb war/bin ich der Meinung, dass das unter Verbrauchs-/Kleinmaterial fällt,
        was dann unter die übrig unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben gehört, so dachte ich zumindest

        Kommentar


          #5
          Aw: Eür

          Hallo,

          http://www.betriebsausgabe.de/lexiko...hsmaterial-188

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

          Kommentar


            #6
            AW: Eür

            Genau dieser Artikel hat mich ins Grübeln gebracht...

            D. h. es gäbe bei der Kreativwerkstatt meiner Frau gar keine Position Waren, Rohstoffe und Hilfsstoffe
            einschl. der Nebenkosten, denn sie verbraucht ja sämtliche Ware (Farben, Hölzer, Farbpigmente,
            Styropor, Gipsfiguren usw.) die sie einkauft.

            Daher meine Schlussfolgerung...
            Kleinmaterial/Verbrauchsmaterial = übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben.

            Kommentar


              #7
              AW: Eür

              Zitat von MJG1967 Beitrag anzeigen
              Ich bin verunsichert, da ich der Meinung war/bin, dass es bei der Ware/Rohstoffe/Hilfsstoffe/Nebenkosten
              darum geht, dass das Eingekaufte weiterverkauft wird (wie wenn es ein Laden wäre, der Bastelzubehör
              verkauft).

              Bei der Kreativwerkstatt (Kinderbasteln + Basteln mit Erwachsenen) wird das eingekaufte Material ja nicht
              wie gekauft weiterverkauft, deshalb war/bin ich der Meinung, dass das unter Verbrauchs-/Kleinmaterial fällt,
              was dann unter die übrig unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben gehört, so dachte ich zumindest
              Klammere Dich ruhig weiter Zeile für Zeile und Wort für Wort an die EÜR, die Du nicht brauchst.
              Es geht auch formlos siehe mein Beitrag oben.

              ..und Vorposter hatten schon brauchbare Ideen.

              - - - Aktualisiert - - -

              Zitat von MJG1967 Beitrag anzeigen
              Genau dieser Artikel hat mich ins Grübeln gebracht...


              Daher meine Schlussfolgerung...
              Kleinmaterial/Verbrauchsmaterial = übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben.
              Ja, trage es dort ein, wenn es Dir gefällt.
              Gruss (S)stiller
              STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
              Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
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                #8
                AW: Eür

                Zitat von stiller Beitrag anzeigen
                Klammere Dich ruhig weiter Zeile für Zeile und Wort für Wort an die EÜR, die Du nicht brauchst.
                Es geht auch formlos siehe mein Beitrag oben.

                ..und Vorposter hatten schon brauchbare Ideen.



                Ja, trage es dort ein, wenn es Dir gefällt.
                ... wenn es mir gefällt? Darum geht es doch überhaupt nicht, ich weiß es einfach nicht, deshalb sitze ich ja schon seit Stunden
                vor dem Computer und google wie bekloppt. Deshalb bin ich ja in dieses Forum, einfach weil ich es nicht weiß!!!

                Mit dem formlos war mir nicht bekannt, dachte es muss immer die EÜR abgegeben werden, auch mit dieser Kleinunternehmer-
                regelung.

                Da ich die Steuer elektr. mache (Elster) und übermittle, auch deshalb war ich der Meinung, dass das nur mit dieser EÜR geht.

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                  #9
                  AW: Eür

                  Zitat von MJG1967 Beitrag anzeigen
                  ... wenn es mir gefällt? Darum geht es doch überhaupt nicht, ich weiß es einfach nicht, deshalb sitze ich ja schon seit Stunden
                  vor dem Computer und google wie bekloppt. Deshalb bin ich ja in dieses Forum, einfach weil ich es nicht weiß!!!

                  Mit dem formlos war mir nicht bekannt, dachte es muss immer die EÜR abgegeben werden, auch mit dieser Kleinunternehmer-
                  regelung.

                  Da ich die Steuer elektr. mache (Elster) und übermittle, auch deshalb war ich der Meinung, dass das nur mit dieser EÜR geht.
                  Du denkst für Deinen Fall viel zu kompliziert - nicht kreativ genug!

                  Wenn beim Tischler Klebstoff Hilfsmittel sind, warum nicht auch für einen Kreativladen?
                  Es sind doch nur alles Hilfsmittel für Kurse, oder?

                  P.S. Du wirst Scheren und Pinsel (wiederverwertbar) auch nicht ins Anlageverzeichnis der EÜR aufnehmen wollen?
                  Zuletzt geändert von stiller; 14.02.2016, 16:11.
                  Gruss (S)stiller
                  STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                  Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                  ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                  Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                  Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                  Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                  Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                    #10
                    Aw: Eür

                    Alle Anschaffungen unter 150,00 € netto behandelst du einfach als Aufwand, so schwierig ist das doch nicht.

                    Und formlos heißt doch nur, dass du nicht das amtliche Formular verwenden musst, sondern die EÜR auch in Excel erstellen und per Post an das Finanzamt schicken darfst.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Eür

                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Alle Anschaffungen unter 150,00 € netto behandelst du einfach als Aufwand, so schwierig ist das doch nicht.

                      Und formlos heißt doch nur, dass du nicht das amtliche Formular verwenden musst, sondern die EÜR auch in Excel erstellen und per Post an das Finanzamt schicken darfst.
                      Vielleicht hat mich das ganze googlen total verunsichert...

                      alle Anschaffungen unter 150,00 EUR netto je Artikel sind ja Aufwendungen/Betriebsausgaben.
                      Das amtliche Formular war nicht das Problem... Mir war klar wo die Miete + Betriebskosten,
                      Telefon, Fortbildungskosten, Werbekosten reinkommen... nur in welcher Zeile der EÜR dann
                      das eingekauftes Material, welches nicht verkauft sondern verarbeitet wird, reinkommt... damit
                      habe ich mein Problem (man will es halt einfach richtig machen).
                      Zuletzt geändert von MJG1967; 14.02.2016, 16:48.

                      Kommentar


                        #12
                        Aw: Eür

                        Du kannst ja beim zuständigen Sachbearbeiter im Finanzamt nachfragen, wo er meint, dass es richtig wäre.
                        Mfg

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Eür

                          Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
                          Du kannst ja beim zuständigen Sachbearbeiter im Finanzamt nachfragen, wo er meint, dass es richtig wäre.
                          Danke für den Tipp... wäre ich nicht draufgekommen...

                          Dieses Forum ist sicherlich eine gute Sache, wohl aber nur für Personen, welche im Steuerrecht mitreden können!

                          Besuch doch ein Grund-Seminar, frag doch den Sachbearbeiter, lass doch vom Steuerberater machen,... alles Dinge,
                          wo schon lange bekannt sind. Diese Antworten helfen mir null, denn die Steuererklärung muss morgen beim FA ab-
                          gegeben werden. Warum so lange gewartet und nicht früher darum gekümmert, auch dies spielt keine Rolle.

                          Ich kann einfach eine Eintragung (in welche Zeile der EÜR) nicht zuordnen, mehr nicht, deshalb meine Fragestellung
                          im Forum.
                          Zuletzt geändert von MJG1967; 14.02.2016, 17:49.

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Eür

                            Zitat von MJG1967 Beitrag anzeigen
                            Danke für den Tipp... wäre ich nicht draufgekommen...

                            Dieses Forum ist sicherlich eine gute Sache, wohl aber nur für Personen, welche im Steuerrecht mitreden können!

                            Besuch doch ein Grund-Seminar, frag doch den Sachbearbeiter, lass doch vom Steuerberater machen,... alles Dinge,
                            wo schon lange bekannt sind. Diese Antworten helfen mir null, denn die Steuererklärung muss morgen beim FA ab-
                            gegeben werden. Warum so lange gewartet und nicht früher darum gekümmert, auch dies spielt keine Rolle.

                            Ich kann einfach eine Eintragung (in welche Zeile der EÜR) nicht zuordnen, mehr nicht, deshalb meine Fragestellung
                            im Forum.
                            Ich würde die Zuordnung bei ~~~ Waren, Rohstoffe und Hilfsstoffe einschl. der Nebenkosten ~~~ vornehmen.

                            (in meiner Firma mache ich das auch so)
                            Zuletzt geändert von Jambo; 14.02.2016, 18:18. Grund: Ergänzung

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                              #15
                              AW: Eür

                              Zitat von MJG1967 Beitrag anzeigen
                              Dieses Forum ist sicherlich eine gute Sache, wohl aber nur für Personen, welche im Steuerrecht mitreden können!
                              Es handelt sich hier um ein Softwareforum. Es geht um Elster, hier spezifisch um ElsterFormular. Jedenfalls nicht ums Steuerrecht. Du solltest schon selber wissen wie Deine Geschäftsvorgänge einzuordnen sind.

                              Davon abgesehen wird Dir sicher keiner den Kopf abreissen, wenn Du da einzelne Sachverhalte falsch einordnest. Das Endergebnis ändert sich ja auch gar nicht.

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