Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Erträge KAP Günstigerprüfung Zusammenveranlagung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Prokurist
    antwortet
    AW: Erträge KAP Günstigerprüfung Zusammenveranlagung

    Bingo, sonst muckt das Programm

    Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
    Wenn du die Günstigerprüfung beantragst, dann musst du ALLE Kapitalerträge erklären.
    D.h. auch die bei anderen Banken.
    Und auch die des Ehepartners.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Elster-Tester
    antwortet
    AW: Erträge KAP Günstigerprüfung Zusammenveranlagung

    Wenn du die Günstigerprüfung beantragst, dann musst du ALLE Kapitalerträge erklären.
    D.h. auch die bei anderen Banken.
    Und auch die des Ehepartners.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Charlie24
    antwortet
    AW: Erträge KAP Günstigerprüfung Zusammenveranlagung

    Oder ist die getrennte Veranlagung in diesem Fall vllt. sinnvoll?
    In der Regel nicht!

    Ich bezweifle auch, dass die Günstigerprüfung etwas bringt, aber das siehst du selbst, sobald die Anlage für den Ehegatten beigefügt und dessen Kapitalerträge eingetragen sind.

    Einen Kommentar schreiben:


  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Erträge KAP Günstigerprüfung Zusammenveranlagung

    Bei jedem werden die Kapitalerträge angegeben, die er selber erwirtschaftet hat.

    Einen Kommentar schreiben:


  • SusiSusi
    hat ein Thema erstellt Erträge KAP Günstigerprüfung Zusammenveranlagung.

    Erträge KAP Günstigerprüfung Zusammenveranlagung

    Hallo,

    ich habe folgendes Problem, letzte Jahr kam es zu einer Auszahlung von einem Sparbuch, wo ein Teil selbst angespart wurde 10.000 € und
    es die gleiche Summe nach einer bestimmten Laufzeit von der Bank dazu gab, also noch einmal 10.000€, Kapitalertragsteuer wurde nur auf die ersparten 10.000€ gezahlt, welche wir jetzt
    der Günstigerprüfung unterwerfen wollen, allerdings möchte das Formular eine KAP beim Ehepartner, obwohl der das Geld ja nicht erhalten hat, sondern nur der wem das Sparbuch gehört.

    Jetzt ist die Frage wie trage ich das in die KAP ein, muss ich beides durch 2 teilen? Oder ist die getrennte Veranlagung in diesem Fall vllt. sinnvoll?
Lädt...
X