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AW: Erträge KAP Günstigerprüfung Zusammenveranlagung
Oder ist die getrennte Veranlagung in diesem Fall vllt. sinnvoll?
In der Regel nicht!
Ich bezweifle auch, dass die Günstigerprüfung etwas bringt, aber das siehst du selbst, sobald die Anlage für den Ehegatten beigefügt und dessen Kapitalerträge eingetragen sind.
ich habe folgendes Problem, letzte Jahr kam es zu einer Auszahlung von einem Sparbuch, wo ein Teil selbst angespart wurde 10.000 € und
es die gleiche Summe nach einer bestimmten Laufzeit von der Bank dazu gab, also noch einmal 10.000€, Kapitalertragsteuer wurde nur auf die ersparten 10.000€ gezahlt, welche wir jetzt
der Günstigerprüfung unterwerfen wollen, allerdings möchte das Formular eine KAP beim Ehepartner, obwohl der das Geld ja nicht erhalten hat, sondern nur der wem das Sparbuch gehört.
Jetzt ist die Frage wie trage ich das in die KAP ein, muss ich beides durch 2 teilen? Oder ist die getrennte Veranlagung in diesem Fall vllt. sinnvoll?
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