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Handwerkerkosten etc

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    Handwerkerkosten etc

    Hi Community,

    ich bin neu hier und fange mich langsam an mit ElsterFormular zu beschäftigen. Wenn ich meine Betriebsnebenkosten absetzen will, heißt es ja man kann 20 % davon absetzen. Trage ich nun im Hauptvordruck, Seite 3 und Zeile 73 den vollen Betrag z.B 194 € ein oder die 20 % davon => 39€?

    Vielen lieben Dank im Voraus für die Hilfe

    Gruß
    Tobi

    #2
    AW: Handwerkerkosten etc

    Was wird denn in Zeile 73 abgefragt? Was steht in der Eingabehilfe dazu?

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      #3
      AW: Handwerkerkosten etc

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Was wird denn in Zeile 73 abgefragt? Was steht in der Eingabehilfe dazu?
      Da steht:

      für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen
      für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen
      20 % der Aufwendungen,
      höchstens 1.200 Euro

      Tragen Sie bitte Ihre Aufwendungen, gekürzt um erhaltene / zu erwartende Erstattungen von dritter Seite (z. B. einer Versicherung) in die jeweilige Zeile ein..... usw.....

      Da meine Aufwendungen ja 194 € waren, trage ich diese dort ein? Bin noch nicht so fit in dem Finanzamt-Deutsch. Bin mir halt nicht sicher ob ich selber rechnen muss, oder ob das Programm für mich rechnet

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        #4
        AW: Handwerkerkosten etc

        Wenn ich meine Betriebsnebenkosten absetzen will, heißt es ja man kann 20 % davon absetzen
        Diese Aussage stimmt so sicher nicht! Ich verstehe auch nicht ganz, was du unter dem Begriff Betriebsnebenkosten jetzt wirklich verstehst.

        Hat dir der Vermieter 194,00 € an Leistungen nach § 35a EStG bescheinigt?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Handwerkerkosten etc

          Sorry, ja hat er wie folgt:

          Betriebskostenabrechnung:
          Nachweis Aufwendungen gem §35a EStG

          Kosten
          Gartenpflege: 79,88 €
          Winterdienst: 28,21 €
          Hauswart: 85,44 €
          ===============
          Gesamt: 193,53 €

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            #6
            AW: Handwerkerkosten etc

            Hallo,

            dann trägst du 194 ein

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Handwerkerkosten etc

              Alles klar
              Ist das immer so, dass ich den vollen Betrag verwende? z.B. in der Steuererklärung meiner Eltern fallen Instandsetzungskosten für das Dach an. In der Rechnung sind Lohn-/Materialkosten getrennt. Also trage ich dann die vollen Lohnkosten ein und den Rest übernimmt dann wieder das Programm?

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                #8
                AW: Handwerkerkosten etc

                Hallo,

                richtig, Situation erkannt.
                Es wird aber nur bargeldlose Bezahlung (Überweisung) anerkannt

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  AW: Handwerkerkosten etc

                  Zitat von ph03n1x89 Beitrag anzeigen
                  Alles klar
                  Ist das immer so, dass ich den vollen Betrag verwende? z.B. in der Steuererklärung meiner Eltern fallen Instandsetzungskosten für das Dach an. In der Rechnung sind Lohn-/Materialkosten getrennt. Also trage ich dann die vollen Lohnkosten ein und den Rest übernimmt dann wieder das Programm?
                  Ja, und zwar das Programm des Finanzamts.
                  Sprich, in die Steuerformulare kommt der volle Betrag (ohne Materialkosten), egal ob auf Papier oder mit welcher Anwendung auch immer übermittelt, das Ausrechnen der 20% macht das FA selbst.

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                    #10
                    AW: Handwerkerkosten etc

                    Das ist immer so! Die 20%-Erstattung rechnet das Programm selbst aus und zieht es von der Steuerschuld ab, die allerdings mindestens so hoch sein muss.

                    Auch ElsterFormular rechnet das aus, nicht nur das Programm des Finanzamts!
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: Handwerkerkosten etc

                      Das ist doch mal Top!
                      Ich weiß schon warum ich mich hier registriert hab Schnelle und unkomplizierte Hilfe.

                      Vielen Dank an euch alle

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                        #12
                        AW: Handwerkerkosten etc

                        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                        Hallo,

                        richtig, Situation erkannt.
                        Es wird aber nur bargeldlose Bezahlung (Überweisung) anerkannt

                        Gruß FIGUL
                        das stimmt nicht ganz, z.B. für Haushaltshilfe/Putzhilfe erkennt das Finanzamt auch Barzahlung an. Letzutendlich erfolgt ja der Nachweis der Zahlung durch Haushaltscheckverfahren der Knappschaft.
                        Grzß aporent

                        - - - Aktualisiert - - -

                        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                        Hallo,

                        richtig, Situation erkannt.
                        Es wird aber nur bargeldlose Bezahlung (Überweisung) anerkannt

                        Gruß FIGUL
                        das stimmt nicht ganz, z.B. für Haushaltshilfe/Putzhilfe erkennt das Finanzamt auch Barzahlung an. Letzutendlich erfolgt ja der Nachweis der Zahlung durch Haushaltscheckverfahren der Knappschaft.
                        Gruß aporent

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                          #13
                          AW: Handwerkerkosten etc

                          Hallo,

                          @aporent

                          Zitat: das stimmt nicht ganz, z.B. für Haushaltshilfe/Putzhilfe erkennt das Finanzamt auch Barzahlung an. Letzutendlich erfolgt ja der Nachweis der Zahlung durch Haushaltscheckverfahren der Knappschaft.

                          Meine Frage: Wo hat der TE etwas von einer Haushaltshilfe/Putzhilfe geschrieben?

                          Meine Antwort bezog sich ganz einfach auf die gestellte Frage

                          Gruß FIGUL
                          Gruß FIGUL

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                            #14
                            AW: Handwerkerkosten etc

                            Zitat von aporent Beitrag anzeigen
                            das stimmt nicht ganz, z.B. für Haushaltshilfe/Putzhilfe erkennt das Finanzamt auch Barzahlung an. Letzutendlich erfolgt ja der Nachweis der Zahlung durch Haushaltscheckverfahren der Knappschaft.
                            Gruß aporent
                            Das gilt jedoch nur für eine geringfügige Beschäftigung im Sinne des 8a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch.

                            Für eine selbständige Putzfrau gilt das nicht.
                            Mfg

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