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Kinderzulage 2015 beantragt, erste Auszahlung 2016 - Für 2015 Angeben oder nicht?

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    Kinderzulage 2015 beantragt, erste Auszahlung 2016 - Für 2015 Angeben oder nicht?

    Guten Abend zusammen,

    wir haben September 2015 Zuwachs bekommen und dementsprechend für unseren Wohn-Riester Bausparvertrag die Kinderzulage beantragt.
    Diese war auf dem Kontoauszug 2015 nicht drauf und auf Nachfrage wurde uns gesagt, dass diese erst 2016 erstmals ausgezahlt wird.

    Muss ich diese nun bei meiner Steuererklärung 2015 eintragen, oder nicht?
    Und wenn, ja, warum?

    Vielen Dank!

    #2
    AW: Kinderzulage 2015 beantragt, erste Auszahlung 2016 - Für 2015 Angeben oder nicht?

    Hallo,

    Zulagen werden nicht eingetragen, nur die gezahlten Beiträge

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Kinderzulage 2015 beantragt, erste Auszahlung 2016 - Für 2015 Angeben oder nicht?

      Manche Bausparkassen, wie zum Beispiel die Bausparkasse Schwäbisch-Hall, verschicken die Unterlagen zu Wohn-Riester-Bausparverträgen mit gesonderter Post erst bis Anfang März 2016.

      Da steht dann auch drin, was in die Anlage AV einzutragen ist.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Kinderzulage 2015 beantragt, erste Auszahlung 2016 - Für 2015 Angeben oder nicht?

        Danke euch beiden für die rasche Antwort.

        Sehe grade in meinem Steuerprogramm, dass das Wort "Kinderzulage" ein wenig ungeschickt gewählt ist, vor allem steht es unter dem Punkt "Riester Rente".
        Gemeint ist jedoch einfach das Kindergeld.
        Anlage AV, Punkt 21/22.

        Steuerbelastung steigt dadurch jedoch um 230€. Wird das Kindergeld versteuert?

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          #5
          AW: Kinderzulage 2015 beantragt, erste Auszahlung 2016 - Für 2015 Angeben oder nicht?

          Zitat von j4nny Beitrag anzeigen
          Sehe grade in meinem Steuerprogramm, dass das Wort Kinderzulage ein wenig ungeschickt gewählt ist, vor allem steht es unter dem Punkt Riester Rente.
          Gemeint ist jedoch einfach das Kindergeld.
          Anlage AV, Punkt 21/22.
          Es geht auch um die Kinderzulage zum (Wohn-)Riester. Die hängt in gewissen Konstellationen davon ab, wem das Kindergeld ausgezahlt wurde, aber die Zeilen 21/22 der Anlage AV dienen der Feststellung, wem welche Kinderzulagen für Riester zustehen (unabhängig davon, ob sie tatsächlich beantragt wurden und wann sie tatsächlich gezahlt werden).

          Zitat von j4nny Beitrag anzeigen
          Steuerbelastung steigt dadurch jedoch um 230€. Wird das Kindergeld versteuert?
          Bei der Günstigerprüfung werden die steuerliche Auswirkung des Sonderausgabenabzugs der Riesterbeiträge und Zulagenanspruch verglichen. Geht diese zugunsten des Sonderausgabenabzugs aus, so werden die Riesterbeiträge steuerlich berücksichtig, aber der Zulageanspruch am Ende auf die Steuerschuld drauf gerechnet. Die Zulage wird also nicht versteuert, aber eine höhere Zulage führt zu einem geringeren Steuervorteil und damit zu einer höheren Steuer.

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            #6
            AW: Kinderzulage 2015 beantragt, erste Auszahlung 2016 - Für 2015 Angeben oder nicht?

            Super, Danke detaillierte Anwort.

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              #7
              AW: Kinderzulage 2015 beantragt, erste Auszahlung 2016 - Für 2015 Angeben oder nicht?

              Mit dem Kindergeld hat das aber alles nichts zu tun! Hier geht es ausschließlich um die Kinderzulage bei Riester-Verträgen.

              Das ist etwas ganz anderes!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Kinderzulage 2015 beantragt, erste Auszahlung 2016 - Für 2015 Angeben oder nicht?

                Bei Anlage AV Punkt 21 steht doch aber explizit:

                Anzahl der Kinder, für die 2015 Kindergeld ausgezahlt worden ist.


                Kindergeld haben wir natürlich bekommen, die Kinderzulage 2015 nicht (bekommen wir wie gesagt erstmals 2016 ausgezahlt)
                Bin nun ein wenig verwirrt. Muss ich mein Kind nun eintragen, oder nicht.

                Das Kindergeld bekomme ich, bei der Kinderzulage weiß ich es nicht.
                Ich nehme an, wenn man nichts angibt, bekommt es automatisch die Frau?

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                  #9
                  AW: Kinderzulage 2015 beantragt, erste Auszahlung 2016 - Für 2015 Angeben oder nicht?

                  Zitat von j4nny Beitrag anzeigen
                  Bei Anlage AV Punkt 21 steht doch aber explizit:

                  Anzahl der Kinder, für die 2015 Kindergeld ausgezahlt worden ist.


                  Kindergeld haben wir natürlich bekommen, die Kinderzulage 2015 nicht (bekommen wir wie gesagt erstmals 2016 ausgezahlt)
                  Bin nun ein wenig verwirrt. Muss ich mein Kind nun eintragen, oder nicht.

                  Das Kindergeld bekomme ich, bei der Kinderzulage weiß ich es nicht.
                  Ich nehme an, wenn man nichts angibt, bekommt es automatisch die Frau?
                  Wenn für ein Kind Kindergeld gezahlt wurde, ist es dort anzugeben, denn dann besteht der Anspruch auf die Kinderzulage.

                  Insofern muss das Kind dort eingetragen werden, unabhängig davon, ob die Zulage tatsächlich beantragt wurde. Wäre sie nicht beantragt worden, so würde sie bei verheirateten Eltern, die nicht getrennt leben, in Z21/22 der Mutter zuzuordnen sein.
                  Du schreibst aber, dass ihr die Zulage beantragt habt. Dann kommt in Z21/22 das Kind bei dem rein, der auch die Zulage für seinen Vertrag beantragt hat. Wer letzteres ist, müsst ihr also rauskriegen.

                  Dass die beantragte Zulage für 2015 dem Vertrag erst 2016 gutgeschrieben wird, ist für die Steuer egal.

                  Wenn also am Ende bei demjengen, der die Zulage beantragt hat, in Z21/22 eine 1 steht, ist alles gut. Wenn das der Fall ist, nicht weiter verwirren lassen.

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                    #10
                    AW: Kinderzulage 2015 beantragt, erste Auszahlung 2016 - Für 2015 Angeben oder nicht?

                    Vielen Dank für die Erklärung.

                    Was mich nur irritiert ist, dass die Steuerlast um 240€ bei uns steigt, wenn wir dies eintragen..zumindest sagt uns das unser Steuerprogramm.
                    Oder wird das bei der Bearbeitung anhand der Bausparvertragnummer dann nochmal überprüft, ob die Zulage nun ausgezahlt wurde oder nicht.

                    Mir geht das nicht so recht in den Kopf rein:

                    Zulage für 2015 nicht erhalten, aber dafür 240€ Steuern zahlen?
                    Wo ist bei mir der Denkfehler?

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                      #11
                      AW: Kinderzulage 2015 beantragt, erste Auszahlung 2016 - Für 2015 Angeben oder nicht?

                      Zitat von j4nny Beitrag anzeigen
                      Was mich nur irritiert ist, dass die Steuerlast um 240€ bei uns steigt, wenn wir dies eintragen..zumindest sagt uns das unser Steuerprogramm.
                      Oder wird das bei der Bearbeitung anhand der Bausparvertragnummer dann nochmal überprüft, ob die Zulage nun ausgezahlt wurde oder nicht.
                      Nein, weil es nicht relevant ist.

                      Zitat von j4nny Beitrag anzeigen
                      Mir geht das nicht so recht in den Kopf rein:

                      Zulage für 2015 nicht erhalten, aber dafür 240€ Steuern zahlen?
                      Wenn einer von euch sie beantragt habt, bekommt ihr sie ja.

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                        #12
                        AW: Kinderzulage 2015 beantragt, erste Auszahlung 2016 - Für 2015 Angeben oder nicht?

                        Aber doch nicht für das Steuerjahr 2015, sondern 2016?
                        Das ist, was ich nicht verstehe.
                        Einkommenssteuererklärung ist für das Jahr 2015, keine Zulage für 2015 erhalten, muss aber erfasst werden und die Steuerlast steigt dadurch.

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                          #13
                          AW: Kinderzulage 2015 beantragt, erste Auszahlung 2016 - Für 2015 Angeben oder nicht?

                          Ich habt einen Zulagenanspruch für 2015. Das ist das, was für die Steuer zählt. Nicht mehr.

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                            #14
                            AW: Kinderzulage 2015 beantragt, erste Auszahlung 2016 - Für 2015 Angeben oder nicht?

                            Zitat von j4nny Beitrag anzeigen
                            Aber doch nicht für das Steuerjahr 2015, sondern 2016?
                            Das ist, was ich nicht verstehe.
                            Einkommenssteuererklärung ist für das Jahr 2015, keine Zulage für 2015 erhalten, muss aber erfasst werden und die Steuerlast steigt dadurch.
                            Es wird ja explizit nach dem Anspruch auf Zulage gefragt.
                            Und der Anspruch besteht ja für 2015.

                            Dass die Steuerlast steigt kann man nicht sagen.
                            Denn wenn du einen Vergleich durchführen willst, dann kannst du das nur so :
                            - einmal ohne Anlage AV
                            - einmal mit korrekt ausgefüllter Anlage AV (also auch mit Anspruch auf Kinderzulage )

                            Und du wirst sehen, dass du mit der Anlage AV nie schlechter fährst.
                            Zuletzt geändert von Elster-Tester; 15.02.2016, 12:34.
                            Mfg

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