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USt Kleinunternehmer Anlaga UR Ausland

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    USt Kleinunternehmer Anlaga UR Ausland

    Hallo alle zusammen,

    es geht um folgendes (mache die Umsatzsteuererklärung für meine Freundin):

    Sie fällt unter die Kleinunternehmerregelung (weit weniger als 17500€ / Jahr) und hat eine USt-ID, weil sie ihr Geld von einem Unternehmen in England bezieht (also EU). Sie weist keine Umsatzsteuer auf ihrer Rechnung aus (steht expliziet drauf). Die Leistung wird hier in Deutschland erbracht (weiß nicht, ob das wichtig ist).

    Jetzt meine Frage: Wo genau wird das bei der Anlage UR eingetragen? Leider habe ich mehrere Felder gesehen, die mir zutreffend erscheinen. Die beim Finanzamt meinten zumindest, dass sie die Anlage UR braucht. Wir machen das jetzt zum ersten mal, also wäre ich euch für jeden Ratschlag dankbar.

    Gruß

    #2
    AW: USt Kleinunternehmer Anlaga UR Ausland

    Zitat von Rajan Beitrag anzeigen
    Leider habe ich mehrere Felder gesehen, die mir zutreffend erscheinen
    Dann mach mal einen Vorschlag.

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      #3
      AW: USt Kleinunternehmer Anlaga UR Ausland

      [QUOTE=Rajan;205889mache die Umsatzsteuererklärung für meine Freundin):[/QUOTE]

      Ich gehe mal davon aus, dass das Deine Verlobte ist, denn sonst könntest Du mit dem Steuerberatungsgesetz in Schwierigkeiten kommen ...
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: USt Kleinunternehmer Anlaga UR Ausland

        Ja wir sind verlobt.

        Also folgendes könnte passen:

        Vllt Zeile 47 oder 48 (gehört ja zum Gesamtumsatz und ist ohne Vorsteuerabzug). Dann wäre noch die Frage nach welchem Paragraph.

        Oder Zeile 57 oder 58 (sie zahlt ja keine Steuern drauf). Und was müsste man dann bei Zeile 59 eintragen?

        Nun ja. Oder ganz was anderes.

        Vielen Dank schonmal für die schnelle Hilfe!

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          #5
          AW: USt Kleinunternehmer Anlaga UR Ausland

          Zitat von Rajan Beitrag anzeigen
          hat eine USt-ID, weil sie ihr Geld von einem Unternehmen in England bezieht
          Also, im Gegensatz schon mal zur Einkommensteuer werden mit der Umsatzsteuer nicht Einkünfte besteuert, sondern Leistungen. Wo das Geld herkommt ist erstmal egal. Wichtig ist welche Leistung sie erbringt.

          Zitat von Rajan Beitrag anzeigen
          Dann wäre noch die Frage nach welchem Paragraph
          http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__4.html

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            #6
            AW: USt Kleinunternehmer Anlaga UR Ausland

            Zitat von Rajan Beitrag anzeigen
            Die Leistung wird hier in Deutschland erbracht (weiß nicht, ob das wichtig ist).
            Ähm - wenn die Leistung hier in Deutschland erbracht wird (also Ort der Lieferung bzw. Leistung), dann hat man mit Anlage UR gar nichts zu tun. Denn dann ist man ganz normaler deutscher Unternehmer mit in Deutschland erbrachten Umsätzen, fällt gesetzlich bzw. nach Wahl unter die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG und gut is. Mantelbogen Seite 1 der USt-JE mit den Adreßdaten usw. und den Umsätzen der zwei Jahre ausfüllen reicht.

            Woher das Geld kommt ist zutreffend beschrieben egal.
            Zuletzt geändert von Ronald_Fe; 16.02.2016, 11:16. Grund: Ergänzung Geldherkunft
            Mit freundlichen Grüßen

            Ronald

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              #7
              AW: USt Kleinunternehmer Anlaga UR Ausland

              Naja also sie bekommt ja das Geld für die Leistungen aus dem Ausland. Ob das Unternehmen dort Steuern für die Leistung zahlt weiß ich nicht. Und beim Finanzamt meinten die ja wie gesagt, dass Sie die Anlage UR braucht. Gut, die können sich auch irren.

              http://www.kleinunternehmer.de/faq.h...arge_verfahren

              Auf dieser Seite habe ich folgenden Absatz gefunden (muss natürlich nicht stimmen):

              Zum Reverse Charge Verfahren (könnte das hier zutreffen???):

              Dreh- und Angelpunkt beim Reverse-Charge-Verfahren ist der Leistungsort. Bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen für andere Unternehmen im EU-Raum gilt in der Regel der Sitz des Leistungsempfängers als Leistungsort (= Empfängerland-Prinzip / Bestimmungsland-Prinzip). Wo die Leistung tatsächlich erbracht wird, spielt keine Rolle.

              .....
              Also ich tendiere jetzt zu Anlage UR weglassen. Denn ansonsten wüsste ich immer noch nicht, wo ich es da eintragen soll. Einfach auf den Mantelbogen und weg damit.

              Noch irgendwelchen besseren Vorschläge?

              Danke

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