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Formulare Steuererklärung für Kleinunternehmer §14 Abs. 1

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    Formulare Steuererklärung für Kleinunternehmer §14 Abs. 1

    Ich muss jetzt erstmalig meine Steuererklärung für mein Kleingewerbe abgeben. Welche Formulare sind notwendig? Ich steige nicht durch.

    Anlage S
    Gewinnermittlung kann formlos erfolgen, da meine Einnahmen unter 17.500 Euro sind (sie sind so ca. bei 1000,00 Euro)

    (Ich stelle Deko aus Beton her. Daher sind die Einnahmen sehr gering)

    Muss ich sonst noch irgendwelche Formulare einreichen?
    Die Anlage S kann ich ja über Elster mit meiner Einkommenssteuererklärung ausfüllen, was mir dabei allerdings aufgefallen ist, da gibt es kein Feld, wo ich meine Steuernummer für das Unternehmen eintragen kann.

    #2
    AW: Formulare Steuererklärung für Kleinunternehmer §14 Abs. 1

    Die Anlage S zur Einkommensteuererklärung ist für selbständige Arbeit, z. B. Freiberufler gedacht.

    Fall du ein Gewerbe betreibst, nimmst du stattdessen die Anlage G.

    Die EÜR kannst du formlos erstellen und auf Papier einreichen

    Du gibst (nach Rücksprache mit deinem Finanzamt) eine Umsatzsteuererklärung ab, damit dokumentiert ist, dass du die Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer nicht überschreitest. Manche Finanzämter verzichten darauf.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Formulare Steuererklärung für Kleinunternehmer §14 Abs. 1

      Zitat von Rennrad Beitrag anzeigen
      Ich stelle Deko aus Beton her. Daher sind die Einnahmen sehr gering
      Das erklärt natürlich alles

      Wenn Du die Steuererklärung mit ElsterFormular erstellst dann ist ja die Anlage S (oder G) fest eingebunden. Da reicht es natürlich, dass die Steuernummer im Hauptvordruck angegeben ist.

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        #4
        AW: Formulare Steuererklärung für Kleinunternehmer §14 Abs. 1

        Auf der EÜR, gleich ob auf amtlichen Formular oder freihändig gemacht, gibt man die Betriebssteuernummer und die Steuernummer der dazugehörigen Leiterklärung (Einkommensteuererklärung) an.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Formulare Steuererklärung für Kleinunternehmer §14 Abs. 1

          § 14 Abs. 1 ??
          Mit freundlichen Grüßen

          Ronald

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            #6
            AW: Formulare Steuererklärung für Kleinunternehmer §14 Abs. 1

            Hallo Rennrad,

            wenn du Kleinunternehmer bist dann eigentlich nur nach § 19 Umsatzsteuergesetz.

            Tschüß

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              #7
              AW: Formulare Steuererklärung für Kleinunternehmer §14 Abs. 1

              ja... Ich habe die Kleinunternehmer-Regelung mach §19 Abs. 1 UStG in Anspruch genommen.

              In dem Schreiben vom FA, wo mir die Steuernummer mitgeteilt wurde steht:

              Für Sie gilt: - Umsatzsteuer? ich muss aber bei §19 doch gar keine Rechnungen erstellen und kann mir auch keine Vorsteuer ziehen
              - Gewinnermittlung nach §4 Abs. 3 ESTG

              Sorry, aber ich weiß echt nicht, was die von mir wollen.

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                #8
                AW: Formulare Steuererklärung für Kleinunternehmer §14 Abs. 1

                Charlie 24 hat es sehr schön erklärt. Du gibst neben der EÜR (= Gewinnermittlung nach § 4 Abs.3 EStG) eine Umsatzsteuererklärung mit einer Zahl, deinem Umsatz als Kleinunternehmer, ab.

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